(14. Juni 2023) München – Die Bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gebeten, sich bei der Düngung aktiv bei der EU-Kommission für eine Derogationsregelung für Grünland einzusetzen. Die Derogation ermöglicht es, den Düngebedarf von Grünland vermehrt über organische Düngemittel wie Gülle zu decken. "Soweit Sie dazu Versuchsergebnisse aus Bayern benötigen, unterstützen wir gerne", so die Ministerin in ihrem Schreiben an den Bundesminister. Weiter sagte Kaniber: "Es ist doch in unser aller Interesse, wenn die betroffenen Bauern verstärkt den organischen Dünger vom eigenen Betrieb verwenden können, statt diesen abgeben und durch von außen zusätzlich zugekauftem mineralischem Dünger ersetzen zu müssen." Auf verschiedene Initiativen aus Bayern der vergangenen Jahre hatte die Bundesregierung stets mitgeteilt, dass die Europäische Kommission nicht bereit sei, eine Derogationsmöglichkeit zu beraten, solange das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie noch offen sei. Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren aber zwischenzeitlich eingestellt. Damit ist der Weg für den Bund frei, Vorschläge zur Derogation für Grünland einzubringen und im Nitratausschuss zu verhandeln. Aktuell führt die Beschränkung der maximalen Aufbringmenge an Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln dazu, dass Betriebe Wirtschaftsdünger abgeben müssen und gleichzeitig dazu gezwungen sind, den vorhandenen Nährstoffbedarf des Grünlands über zusätzlich zugekaufte mineralische Dünger abzudecken. Dies sei nicht vermittelbar, zumal die Qualität des Grundwassers in den süddeutschen Grünlandregionen nachweislich gut ist, so Kaniber. Aktuell liegt die maximale Aufbringmenge bei 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes. Wissenschaftliche Studien untermauern die Tatsache, dass die Gefahr einer Nitratauswaschung bei Grünland sehr gering ist und eine Aufbringung von Stickstoff, wie es gemäß der Derogationsregelung in der Nitratrichtlinie und der Düngeverordnung möglich wäre, keine Gefahr für das Grundwasser darstellt.