(19. September 2023) München – Der Startschuss ist gefallen – und zwar für zwei neue Fördermaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP): ab sofort können Landwirtinnen und Landwirte sowohl fürs Einrichten von Agroforstsystemen wie auch für die Pflege von Streuobstbäumen Fördermittel beantragen. Damit setze der Freistaat unter anderem seine Zusagen aus dem im Herbst 2021 mit mehreren Verbänden aus Naturschutz, Landwirtschaft und Wirtschaft unterzeichneten Streuobstpakt um, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: "Während andere bei ihren Ankündigungen stehenbleiben, unterstützen wir unsere Landwirte tatkräftig und bestmöglich mit Mitteln des Freistaats Bayern beim freiwilligen Umsetzen von Agrarumweltmaßnahmen." Alle Streuobstbäume, die im Rahmen des KULAP (Maßnahmen B57 und K78) bereits digitalisiert sind, können beispielsweise fortan einen geförderten Pflegeschnitt erhalten. Das dient der Baumgesundheit und -vitalität. Denn bestehende Streuobstbestände sind für die Artenvielfalt sehr wertvoll, oft aber überaltert. Hilfreich sind dann sogenannte Pflege- bzw. Erhaltungsschnitte. Beim Ausgestalten der neuen Fördermaßnahme stand im Vordergrund, den Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch die Verwaltung möglichst gering zu halten, ohne dabei die gebotene Qualität der Pflegemaßnahme zu gefährden. "Insofern haben wir uns im Hinblick aufs Auszahlen der Fördergelder für feste Pflegepauschalen je Baum entschieden", so Ministerin Kaniber. Dadurch entfällt das verpflichtende Einreichen von Rechnungsbelegen. So genannte Agroforstsysteme – also das Kombinieren von Ackerbau oder Tierhaltung mit Forstwirtschaft auf ein und derselben Fläche – das ist andernorts auf der Welt schon viele Jahre fester Bestandteil der Landnutzung. Hierzulande ist das nach wie vor die große Ausnahme; obwohl Agroforstwirtschaft nachweislich dazu beiträgt, die Folgen des Klimawandels abzumildern, Verdunstungs- und Erosionsschutz bietet, das Binden von CO2 im Boden fördert und zum Erhalt und zur Steigerung der Artenvielfalt beiträgt. Agroforstsysteme sind multifunktionale Landnutzungssysteme, die den streifenförmigen Anbau von Gehölzen (Bäume oder Sträucher) mit Ackerkulturen und/oder einer Grünlandbewirtschaftung bzw. Tierhaltung auf einer Fläche kombinieren. Ministerin Kaniber: "Auch hier gehen wir als eines der ersten Bundesländer voran. Wer ein Agroforstsystem anlegt, den bezuschussen wir ab sofort in Höhe von bis zu 65 Prozent der Nettokosten der neuen Anlage." Die angebotene Investitionsmaßnahme ist inhaltlich so gestaltet, dass Antragstellende für die angelegten Agroforststreifen anschließend regelmäßige jährliche Zahlungen der EU im Rahmen der sogenannten Öko-Regelungen beanspruchen können. Noch bis zum 16. Oktober können Förderanträge für die beiden neuen Maßnahmen bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden. Dort sind auch weitergehende Informationen zu beiden neuen Agrarumweltmaßnahmen erhältlich genauso wie im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.