(07. Mai 2024) München – Landwirtinnen und Landwirte, die den Mehrfachantrag 2024 noch nicht gestellt haben, sollten sich beeilen. Die Frist für die Abgabe des Antrags endet am Mittwoch, den 15. Mai. Darauf weist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hin. Neben Direktzahlungen einschließlich der Ökoregelungen können mit dem Mehrfachantrag auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, Auszahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Weideprämie für Rinder, die Mehrgefahrenversicherung, die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen sowie in bestimmten Gebieten auch der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz beantragt werden. Der Antrag muss online im Portal iBALIS unter www.ibalis.bayern.de erfolgen. Dabei werden bereits wichtige Kennzahlen berechnet und geprüft. Landwirte haben außerdem die Möglichkeit, sich laufend über neue Ergebnisse oder Unstimmigkeiten des eingereichten Antrags zu informieren; bis zum 30. September lassen sich unbürokratisch, schnell und eigenhändig Änderungen und Korrekturen vornehmen. Für Fragen stehen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung. Dort gibt es per Hotline oder nach vorheriger Absprache auch persönlich Hilfe. Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag finden sich online unter www.stmelf.bayern.de/förderwegweiser und www.ibalis.bayern.de.