Glauber und Kaniber: 5 Jahre "Volksbegehren Plus" – Artenvielfalt in Bayern deutlich gestärkt

Aktualisiert am: 12.07.2024
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(12. Juli 2024) München – Die vor fünf Jahren gestartete Umsetzung des "Volksbegehrens Plus" in Bayern schreitet deutlich voran. Das betonten Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber heute im Rahmen einer Zwischenbilanz in München. Glauber: "Das Volksbegehren Plus ist ein zentraler Schritt, um die Artenvielfalt zu stärken. Im Juli 2019 wurde ein Gesellschaftsvertrag für mehr Artenvielfalt geschlossen. Gemeinsam mit allen beteiligten gesellschaftlichen Gruppen hat der Freistaat die Weichen für eine starke Zukunft der Artenvielfalt in Bayern gestellt. Unser großes Ziel: Wir wollen den Artenschwund in Bayern stoppen. Seit fast 2.000 Tagen steht das Volksbegehren Plus für mehr Artenvielfalt und deutlich mehr Investitionen. Der größte Teil der Maßnahmen aus dem Volksbegehren Plus ist umgesetzt. Wir werden in den gemeinsamen Anstrengungen nicht nachlassen und das Volksbegehren Plus weiter kraftvoll umsetzen." Durch das Volksbegehren Plus wurden in den ersten vier Jahren rund 140 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln allein im Umweltbereich bereitgestellt. Auch Kaniber zieht ein positives Fazit: "Das Volksbegehren hat Bayern an die Spitze der Länder gebracht! Der Großteil der Maßnahmen des Volksbegehrens im Bereich des Landwirtschafts- und Forstministeriums ist bereits erfolgreich umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Bestes Beispiel hierfür ist unsere Vorreiterrolle in Deutschland im Ökolandbau. Und mit der rechtsverbindlichen Ausweisung eines grünen Netzwerkes von über 83.000 Hektar Naturwäldern, haben wir das gesetzliche 10-Prozent-Ziel früher als vorgegeben bereits im November 2022 erfüllt. Die Maßnahmen des Vertragsnaturschutz-Programms, des Kulturlandschafts-Programms und der waldbaulichen Förderung tragen zu mehr Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft bei. Damit liegt unser Fokus nun voll und ganz auf den Aufgaben, die ein späteres Erfüllungsziel haben oder die wir als Daueraufgabe umsetzen." Ziel des Volksbegehrens Plus war und ist, den Artenschwund durch ein Plus in der Förderung, in der Beratung und beim Natur- und Artenschutz insgesamt zu stoppen. Der Ansatz aus Fördern und Fordern setzt die Ideen des Volksbegehrens um und nimmt gleichzeitig die Landwirtschaft als Partner mit in den Blick. Begleitend zur Umsetzung des Volksbegehrens wurde 2019 ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Knapp 90 Prozent der Maßnahmen aus Volksbegehren und Begleitgesetz sind inzwischen umgesetzt: • So wurde das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) deutlich ausgeweitet. Die Flächen haben sich von 90.000 Hektar im Jahr 2018 auf über 164.000 Hektar heute fast verdoppelt. 29.000 landwirtschaftliche Betriebe in Bayern nehmen an dem Programm teil. Ziel ist es, die Fläche im Vertragsnaturschutz auf 200.000 Hektar zu erweitern. Mit dem VNP werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. • Bei den Streuobstwiesen wurde das VNP von knapp 54.000 Bäumen in 2018 auf 150.000 Bäume in 2023 ausgeweitet, die Modalitäten zur Förderung von Streuobstbäumen wurden verbessert. • Beim VNP-Wald für den Waldnaturschutz konnten im Jahr 2023 rund 4.700 Fördermaßnahmen abgeschlossen werden. • Beim Landschaftspflege- und Naturparkprogramm (LNPR) hat das Umweltministerium 2023 rund 52 Millionen Euro Fördermittel in rund 5.000 Maßnahmen investiert. Die Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des LNPR haben seit der Umsetzung des Volksbegehrens somit um den Faktor 2,5 zugenommen. Damit können wesentlich mehr Naturschutzprojekte gefördert werden, auch mehrjährige Großprojekte, die bedeutsam für den Moor- und Artenschutz oder den Biotopverbund sind. • Ein weiterer großer Erfolg: Die Etablierung der Gewässerrandstreifen (GWR) in der Fläche kommt gut voran. Für Ausgleichszahlungen an die Landwirte stellte das Umweltministerium 2023 insgesamt 1,27 Millionen Euro zur Verfügung. • Immer mehr bayerische Kommunen gestalten und bewirtschaften ihre Grünflächen insektenfreundlich und naturnah: Insgesamt 200 Kommunen haben in 2022 und 2023 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von jeweils 5.000 Euro für die naturnahe und insektenfreundliche Anlage und Entwicklung kommunaler Flächen erhalten (Starterkit –blühende Kommunen). • Die Umsetzung des Volksbegehrens Plus vor Ort wurde erheblich gestärkt, beispielsweise durch 50 Stellen für Biodiversitätsberatung und deren Koordinierung. Die vor Ort tätigen Fachkräfte sind landesweit beteiligt am Abschluss von neuen VNP-Vereinbarungen, beim Biotopverbund sowie bei Artenschutzprojekten. • Die Wildlebensraumberatung ist seit 2015 im Ressort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten etabliert. Die Biodiversität in der offenen Kulturlandschaft soll ganz gezielt erhalten und gefördert werden. Im Zuge des Volksbegehrens wurde dieses Angebot zum Januar 2021 auf alle Landwirtschaftsämter ausgeweitet. Wichtige Werkzeuge der Wildlebensraumberatung sind Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Neben den Maßnahmen, die mit rund 19.000 Hektar in die Bilanz des Biotopverbundes einfließen, tragen Bayerns Landwirte mit weiteren AUKM-Maßnahmen auf über 200.000 Hektar, darunter über 60.000 Hektar 5-jährige KULAP-Verpflichtungen, nachweislich zur Förderung der Biodiversität in der offenen Kulturlandschaft bei und leisten damit wichtige Synergien zum Biotopverbund. • 2023 setzten die Moormanagerinnen und Moormanager mehr als 80 Moorschutzprojekte vor Ort gemeinsam mit Landnutzern und Kommunen um. Zur Umsetzung des Moorschutzes wurden 15,5 neue Projektstellen in der Naturschutzverwaltung geschaffen. • Zur Umsetzung von naturschutzrelevanten Maßnahmen vor Ort wurde zudem die Neugründung von Landschaftspflegeverbänden unterstützt – diese sind inzwischen auf deutlich über 90 Prozent der Landesfläche als Partner bei der Umsetzung naturschutzrelevanter Maßnahmen aktiv. • Auch die Ausweitung des Biotopverbundes im Offenland läuft erfolgreich. Die Berechnung weist für das Jahr 2023 einen Wert von 11,39% Biotopverbundfläche im Offenland in Bayern aus (Stand 31.12.2023). Das gesetzlich festgelegte Flächenziel von 10% für das Jahr 2023 wurde somit erreicht. • Der Bayerische Naturschutzfonds ist ein wichtiger Partner und unterstützt jährlich mit zahlreichen Förderprojekten die Umsetzung des Volksbegehrens Plus, u. a. mit kommunalen Biodiversitätsprojekten, Renaturierungsprojekten an Gewässern und großen Beweidungsprojekten sowie beim Aufbau des Biotopverbunds. Der Bayerische Naturschutzfonds lobt im Turnus von zwei Jahren den Bayerischen Biodiversitätspreis aus. Mit dem Bayerischen Biodiversitätspreis wird das Bewusstsein für den Erhalt der Artenvielfalt gestärkt und das Engagement für dieses Anliegen anerkannt und gewürdigt. • Aus dem Volksbegehren sind weitere wichtige Prozesse entstanden, wie der Bayerische Streuobstpakt. Dessen Ziel ist der Erhalt des derzeitigen Streuobstbestandes und die Neupflanzung von insgesamt einer Million Streuobstbäumen bis 2035. Der Pakt ist mit einem konkreten Maßnahmen- und Finanzierungsplan mit Ausgaben von mehr als 600 Millionen Euro bis 2035 hinterlegt. Mit Mitteln für insgesamt 26 Streuobstmanager unterstützt das Umweltministerium seit Anfang 2022 die Bezirksregierungen und Landratsämter bei der Umsetzung des Streuobstpakts. Das StMELF hat dazu unter dem Motto „Es lebe die Vielfalt“ eine Verbraucherkampagnen gestartet. Weiter wurden passgenaue Förderprogramme aufgelegt wie KULAP-Streuobstpflege oder „Streuobst für alle“. Bis Juni 2024 wurden insgesamt rund 1,5 Millionen Euro Fördermittel ausbezahlt und mehr als 90.000 Bäume bereits bewilligt. Zudem werden dreizehn Forschungs-, Entwicklungs- und Bildungsprojekte von der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) sowie externer Partner umgesetzt. • 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche soll bis 2030 ökologisch bewirtschaftet werden. Aktuell liegt der Anteil der entsprechenden Flächen bei 13,7 Prozent. Dieses ambitionierte Ziel kann nur zusammen mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern erreicht werden, da sich der Ökolandbau nur entlang des Marktes entwickeln lässt. Am Ende entscheiden die Verbraucher am Lebensmittelregal, wieviel Bio gekauft wird. Kaniber machte deutlich: Jeglichen Zwang zur Umstellung lehnt Bayern weiterhin kategorisch ab. Das 30 Prozent-Ziel muss als gesamtgesellschaftliches Ziel betrachtet werden. Die Staatsregierung fördert den Ökolandbau ganz gezielt: Mit jährlich 120 Millionen Euro für die bundesweit beste Förderung von Biobetrieben und dem größten Landesprogramm BioRegio 2030 zur Unterstützung und Entwicklung des Öko-Sektors. Kaniber kritisierte erneut, dass die Bundesregierung ausgerechnet in diesem Bereich die Mittel kürzt. • 30 Prozent der staatlichen Flächen sollen bereits ab 2020 ökologisch bewirtschaftet werden. Bei den Flächen, die der Freistaat selbst bewirtschaftet, ist mit 28 Prozent das Ziel schon fast erreicht. Inklusive der ökologisch bewirtschafteten Flächen ohne Kontrollvertrag ist mit 36 Prozent das Ziel bereits übertroffen. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten staatlichen Fläche, die auch die vom Freistaat verpachteten Flächen umfasst, beträgt mittlerweile über 22 Prozent. • Die staatlichen Kantinen sollen als Vorbild bis 2025 mindestens 50 Prozent regionale oder ökologische Produkte einsetzen. Bayernweit versorgen aktuell 98 staatlich bewirtschaftete Kantinen täglich rund 16.000 Essensgäste. Insgesamt 63 dieser Kantinen erfüllen bereits jetzt das Ziel. Weitere 22 Kantinen sind auf einem sehr guten Weg und liegen bei mindestens 30 Prozent. Die Kantine des Landwirtschaftsministeriums fungiert dabei als Leuchtturmprojekt. • Der Bayerische Weg zur Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ist erfolgreich. Im Vergleich zum fünfjährigen Mittel der Jahre von 2014 bis 2018 ging die Menge der chemisch-synthetischen Wirkstoffe in den Kulturen Mais, Winterweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterraps, Zuckerrüben, Kartoffeln, Apfel, Weinreben sowie Hopfen bis 2022 um etwa 19 Prozent zurück. Das "Volksbegehren Plus" ist ein Gesetzes-Duo bestehend aus dem Volksbegehren Artenvielfalt und einem Begleitgesetz, das der Bayerische Landtag am 17. Juli 2019 beschlossen hat. Weitere Informationen sind verfügbar im Internet unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/bayerns_naturvielfalt/volksbegehren_artenvielfalt/index.htm und https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/agrarpolitik/agrarpolitik/index.html.