(16. Mai 2024) München – Bayern bezeichnete das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von Anfang an als große Enttäuschung und Stückwerk. "Das Gesetz greift wesentlich zu kurz und bietet kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland. Gleichzeitig legt der Bund den Ländern mit dem Vollzug des Gesetzes eine Aufgabe mit enormen Erfüllungsaufwand auf", so Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. "Bereits bei der Agrarministerkonferenz in Erfurt im März haben wir deutlich gemacht, dass die Umsetzung des Gesetzes durch die Länder auf erhebliche Schwierigkeiten stößt. Ein unausgereifter Schnellschuss der Ampel – fast schon das Markenzeichen der Bundesregierung. Und wie so oft, weist das Gesetz erhebliche Regelungslücken auf. In der jetzigen Form wird das Gesetz keinen Beitrag zum Umbau der Tierhaltung leistet", so die Ministerin weiter. Nach dem Ampel-Vorschlag sollen alle Betriebe, die Mastschweine halten, bis Ende Juli dieses Jahres eine Kennziffer entsprechend der Haltungsform der Schweine erhalten. Beim Verkauf tierischer Produkte gelte die Kennzeichnung nur für Frischfleisch vom Schwein und damit lediglich für ein sehr kleines Segment. Ministerin Kaniber: "Ich bin dem Kollegen Hauk aus Baden-Württemberg sehr dankbar, dass er sich nun zusammen mit Bayern und vielen anderen Bundesländern in einem Schreiben an Bundesminister Özdemir gewandt hat. Wir fordern den Bund nochmals mit Nachdruck, auch im Hinblick auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwands für unsere Landwirte, auf, das Gesetz aufzuheben, zumindest aber die vorgegebenen Termine mindestens um ein Jahr zu verschieben. Mit wie wenig Abstimmung das Bundeslandwirtschaftsministerium hier vorgegangen ist, zeigt das breite Bündnis der Agrarministerinnen und -minister über die Unionsländer hinaus."