Schutzstatus des Wolfes abgesenkt – Agrarministerin Kaniber: "Ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen!"

Aktualisiert am: 03.12.2024
Teilen Drucken

(3. Dezember 2024) München – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt die heutige Entscheidung zur Schutzstatusabsenkung des Wolfes in der Berner Konvention durch dessen Ständigen Ausschuss. "Heute ist ein guter Tag für die Weidetierhalter und die Biodiversität. Ich bin erleichtert, dass nun endlich der Schutzstatus des Wolfes auf internationaler Ebene abgesenkt worden ist. Das war überfällig. Wir haben uns lange, intensiv und nachhaltig für einen niedrigeren Schutzstatus eingesetzt," bekräftigt Kaniber. Die Ministerin erinnert allerdings daran, dass auf die Entscheidung zwingend weitere Schritte folgen müssten, um das dringend erforderliche aktive Bestandsmanagement für den Wolf zu erreichen: "Wir sind durch die heute getroffene Entscheidung noch nicht am Ziel. Wir brauchen dringend ein aktives Bestandsmanagement und dazu muss schnellstmöglich die FFH-Richtlinie der EU geändert werden", so Kaniber. Und weiter: "Die Lage bei den Betroffenen ist ernst. Der Bund hatte lange für die Einsicht gebraucht, dass der Schutzstatus abgesenkt werden muss. Diese Linie muss konsequent auf EU-Ebene weiterverfolgt werden. Zudem muss für ganz Deutschland der günstige Erhaltungszustand für den Wolf festgestellt werden. Sobald diese Schritte erfüllt sind, kann und muss der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden." Das "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" – kurz Berner Konvention – ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen. Beigetreten sind unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In seiner jährlichen Sitzung hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention heute den Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" gesenkt. Dies geht auf einen Antrag der EU zurück. Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des Berner Konvention ist Voraussetzung für eine Statusänderung auf EU-Ebene. In einem weiteren Schritt ist nun die EU gefordert, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (sogenannte FFH-Richtlinie) anzupassen. Dies macht dann den Weg für Änderungen im nationalen Recht frei.