(24. April 2024) München / Brüssel – Das EU-Parlament hat heute mehreren Vereinfachungen der GAP zugestimmt. Zwei maßgebliche Forderungen von Bayern sind darin enthalten. Brüssel verzichtet damit unter anderem auf die verbindliche Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche. Und räumt für Betriebe bis zu zehn Hektar Kontrollerleichterungen ein. Hierzu erklärte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber in München: "Endlich Gute Nachrichten aus Brüssel. Seit Wochen und Monaten habe ich dafür gekämpft, dass die verpflichtende Stilllegung wertvoller Ackerflächen entfällt. Es sind Instrumente von gestern, die den aktuellen geopolitischen Situationen nicht mehr gerecht werden. Nun hat die Einsicht auf EU-Ebene endlich gesiegt: die Pflicht zur Stilllegung gehört künftig der Vergangenheit an. Eine Pflichtstilllegung ist angesichts der Herausforderung, die eigene Ernährungssouveränität in der EU zu sichern, nicht mehr zu rechtfertigen. Bayerische Landwirte zeigen uns doch Tag für Tag aufs Neue, dass mit produktionsintegrierten Maßnahmen Umweltschutz und Nahrungsmittelproduktion auf der selben Fläche vorbildlich umgesetzt werden können." Selbstverständlich dürfen Äcker weiterhin freiwillig brach liegen, wenn es betrieblich und für die Biodiversität vor Ort sinnvoll ist. Diese freiwillige Brache wird mit der Öko-Regelung 1 auch entsprechend honoriert. Eine für Bayern ebenfalls maßgebliche Lockerung, gilt für Betriebe mit bis zu zehn Hektar Fläche, die zukünftig von den Kontrollen der Konditionalität ausgenommen werden können. "Die einmalige Bayerische Kulturlandschaft lebt durch die tägliche Pflege unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Vor allem kleinere Nebenerwerbsbetriebe leisten hier einen wesentlichen Beitrag. Es freut mich sehr, dass wir eine große Erleichterung für mehr als 35.000 bayerische Landwirte erzielen konnten. Gerade die kleinen Betriebe müssen von unnötigen bürokratischen Belastungen befreit werden", sagte die Ministerin. Der Vorschlag der Kommission umfasst neben diesen beiden Lockerungen auch noch von den Mitgliedstaaten vorzusehende regional sinnvolle Anpassungsmöglichkeiten bei der Verpflichtung, Boden in der vegetationsfreien Zeit bedeckt und vor Erosion geschützt zu halten sowie weitere Möglichkeiten beim Wechsel der Feldfrüchte. Diese Vereinfachungen müssen noch vom Agrarrat bestätigt werden. Das Gremium wird sich in seiner Sitzung am kommenden Montag (29. April 2024) damit befassen. Allgemein wird von einer Zustimmung ausgegangen. Damit ist dann der Weg frei, damit die Vereinfachungen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten können. Was davon ab welchem Zeitpunkt in Deutschland in Kraft tritt, muss von Bundestag und Bundesrat dann aber erst noch beschlossen werden.