Wie wird man Revierleiterin oder Revierleiter?
Für die anspruchsvolle Tätigkeit des Revierleiters oder der Revierleiterin ist im Regelfall ein Bachelor-Abschluss oder die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem mindestens dreijährigen Fachhochschulstudiengang jeweils in einer forstwirtschaftlichen Fachrichtung erforderlich. Über das forstliche Studium können Sie sich zum Beispiel auf den Homepages der forstlichen Hochschulen in Bayern und Deutschland informieren.
Flyer Einstieg in die 3. Qualifikationsebene externer Link- Fakultät Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf externer Link
- Fachbereich für Wald und Umwelt der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) externer Link
- Fakultät Ressourcenmanagement der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen externer Link
- Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg externer Link
- Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst der Fachhochschule Erfurt externer Link
sorgt für die Begründung stabiler Wälder
kennzeichnet die Bäume, die bei einem Pflegedurchgang zugunsten besserer Bäume gefällt werden sollen ("Auszeichnen") und steuert so die weitere Waldentwicklung
legt fest, wie die geernteten Bäume als wertvoller nachwachsender Rohstoff für die weitere Verwendung sortiert und bereitgestellt werden
achtet darauf, dass nicht mehr Holz eingeschlagen wird, als nachwächst (Nachhaltigkeit)
verkauft Brennholz und andere Forstprodukte vor Ort, z. B. Weihnachtsbäume
leitet, kontrolliert und beurteilt den Einsatz der Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter
organisiert und überwacht den pfleglichen Maschineneinsatz im Wald
sorgt für ein ausreichendes Netz von Forststraßen, Schlepperwegen und Lagerplätzen im Wald
organisiert den Jagdbetrieb und die Wildbewirtschaftung
fördert die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Wald
schützt den Wald vor natürlichen Schädigungen und menschlichen Übergriffen
veranstaltet Waldführungen und betreut Erholungseinrichtungen im Wald
dokumentiert den Betriebsablauf und liefert die erforderlichen Daten zur Weiterverarbeitung an die Betriebsleitung
bildet Forstanwärterinnen und Forstanwärter aus und ist zuständig für die Ausbildung im Praktikum
berät Personen mit eigenem Waldbesitz und deren organisierte Zusammenschlüsse (z. B. WBV, FBG)
wickelt die finanzielle Förderung im Privat- und Körperschaftswald ab
überwacht in hoheitlicher Funktion, ob im Staats- oder Privat- und Körperschaftswald die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (Forstaufsicht)
Innerhalb der Bayerischen Forstverwaltung sind die Revierleitungen beamtenrechtlich in der 3. Qualifikationsebene des Forstdienstes tätig und haben bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten Rechte und Pflichten von Polizeibeamten. Einzelne Revierleiterinnen und Revierleiter können auch in anderen Funktionen eingesetzt werden z. B. als Lehrkraft an einer forstlichen Schule oder am Forstministerium und in der forstlichen Forschung.
Forstlicher Vorbereitungsdienst
Absolventinnen und Absolventen eines forstlichen Diplom- oder Bachelorstudiums, die die Leitung eines Reviers bei der Bayerischen Forstverwaltung und/oder den Bayerischen Staatsforsten anstreben, müssen zunächst einen einjährigen Vorbereitungsdienst mit anschließender Qualifikationsprüfung ableisten. Die Bayerischen Staatsforsten bieten daneben ein Traineeprogramm an.
Ab Montag, den 11. März 2024, haben Sie die Möglichkeit sich ausschließlich über ein Online Bewerberportal für den Vorbereitungsdienst dritte Qualifikationsebene (3.QE) zu bewerben.
Online-Bewerbungsportal
Zum Bewerbungsportal - Vorbereitungsdienst QE 3Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung die nachfolgenden Unterlagen. Stellen Sie diese sorgsam zusammen und beachten Sie die entsprechenden Hinweise, bevor Sie die Eingabe starten! Das spart Ihnen und uns Zeit und Aufwand. Vielen Dank!
Ausführliche Informationen zu Bewerbung und Einstellung:
Mit Ablauf des 7. Juni 2024 schließt das Bewerbungsportal automatisch – bis dahin müssen alle Angaben und Unterlagen im Portal erfasst sein.
Zeugnis der Diplom- oder Masterabschlussprüfung
Übersicht der erbrachten Einzelleistungen für das Bachelor- und Masterstudium
Erklärung zu einschlägigen Modulhandbüchern
Nachweis Sachkunde Pflanzenschutz
Nachweis über geprüfte Kenntnisse im Bereich der Waldpädagogik
Dafür erhalten Sie per E-Mail einen entsprechenden Link, sobald die Vorprüfung der Unterlagen durch die Forstschule erfolgt ist (voraussichtlich Mitte Juli 2024).
Zu diesem Zeitpunkt unvollständige Bewerbungen werden im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.
Wissenswertes zum Vorbereitungsdienst
In Bayern stehen derzeit pro Jahr 73 Ausbildungsplätze zur Verfügung, die wir im Auswahlverfahren nach Forstzulassungsgesetz vergeben. Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Auszubildenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder durchlaufen ihn als Trainees der Bayerischen Staatsforsten. Beamte auf Widerruf führen dabei die Dienstbezeichnung "Forstanwärterin" bzw. "Forstanwärter" und erhalten Anwärterbezüge nach dem Eingangsamt A 10 (ggf. zuzüglich Verheiratetenzuschlag, Kindergeld und vermögenswirksame Leistungen).
Der Vorbereitungsdienst beginnt jährlich jeweils Anfang Oktober. Die Voraussetzungen und Termine werden mit einer Bekanntmachung zum Jahresanfang im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die für die Online-Bewerbung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Online Bewerbung für den Vorbereitungsdienst".
Neben den fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber unter anderem die geforderte gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis nachweisen und einen gültigen Jagdschein besitzen. Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis liegt bei 45 Jahren. Zu den fachlichen Anforderungen zählen bestimmte Studieninhalte, die in § 3 Abs. 4 FachV-Forst festgelegt sind. Demnach gelten als "forstliche Studiengänge" solche, in denen Fächer in der Regel mit folgenden Lehrinhalten erfolgreich belegt wurden: Waldökologie, Waldbau, Forsteinrichtung, Waldschutz, Wildtiermanagement und Jagd, Naturschutz und Landschaftspflege, forstliche Betriebsplanung und -steuerung, forstliche Arbeitslehre, forstliche Verfahrenstechnik, Walderschließung und Logistik, Forstnutzung und Holzmarkt, allgemeine Rechtsgrundlagen, forstliches Recht, Forstpolitik, forstliche Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, Führung und Kommunikation.
Die Forstanwärterinnen und Forstanwärter sollen nach der Vorbereitungszeit dazu fähig sein, die Aufgaben ihrer Laufbahn selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Sie sollen für ein vielseitiges berufliches Aufgabenfeld qualifiziert und in Forstbetrieben aller Waldbesitzarten, öffentlichen Forstverwaltungen sowie in verwandten Berufen als Fach- und Führungskräfte einsetzbar sein. Sie vertiefen dazu während des Vorbereitungsdienstes ihre im Studium erworbenen Fachkenntnisse, eignen sich verwaltungs- und betriebsspezifisches Wissen an und erproben sich in der Praxis.
Der einjährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:
Verschiedene Lehrgänge
Persönliche Vorbereitungszeit auf die Prüfung
Untere Forstbehörde (4 Monate)
Forstbetrieb des Staatswalds (4 Monate)
Forstinspektorenprüfung
Ausführliche Informationen zur Qualifikationsprüfung (Termin, Zulassungsantrag, Ablauf etc.):
Die Zulassung zur Forstinspektorenprüfung ist auf dem Dienstweg zu beantragen bei: Bayerische Forstschule Am Forsthof 2 97816 Lohr a.Main
Die Forstinspektorenprüfung besteht aus vier Teilen:
Die schriftliche Prüfung umfasst vier Prüfungsaufgaben mit einer Gesamtarbeitszeit von bis zu 20 Stunden. Sie wird an vier aufeinander folgenden Arbeitstagen abgehalten.
Die mündliche Prüfung besteht aus den zwei Prüfungsteilen "Kurzvortrag" und "Rollenspiel". Beide Prüfungsteile dauern 30 Minuten und finden an einem Tag statt.
In der mündlichen Waldprüfung beweisen die Anwärterinnen und Anwärter ihre praktischen Kenntnisse an zwei Prüfungsobjekten im Wald. Die beiden Prüfungsteile dauern jeweils 30 Minuten und finden an einem Tag statt.
Mit der Projektarbeit bearbeiten die Anwärterinnen und Anwärter eine konkrete Aufgabe aus dem Verwaltungs- oder Betriebsgeschehen. Sie haben für die schriftliche Ausarbeitung vier Wochen Zeit. In die Bewertung fließen die schriftliche Arbeit sowie deren Präsentation ein.
Nach der Qualifikationsprüfung können die Forstanwärterinnen und Forstanwärter bis zur Aushändigung des Prüfungszeugnisses weitere Berufserfahrung z. B. als Reviervertretung in der Forstverwaltung oder bei den BaySF sammeln.
Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung können die Anwärterinnen und Anwärter in ein Beamtenverhältnis bei der Bayerischen Forstverwaltung oder in ein Angestelltenverhältnis bei den Bayerischen Staatsforsten übernommen werden. In den vergangenen drei Jahren hat die Forstverwaltung jedes Jahr rund 30 junge Forstkolleginnen und -kollegen in die dritte Qualifikationsebene (ehemals gehobener technischer Forstdienst) eingestellt. Auch die Bayerischen Staatsforsten stellen regelmäßig junge Revierleiterinnen und Revierleiter ein. Aber auch auf dem freien Arbeitsmarkt ist die bestandene Qualifikationsprüfung eine wertvolle Qualifikation, die die individuellen Berufsaussichten verbessert.
Kontakt
Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie bitte:
- Name:
- Carina Schwab
- Adresse:
- Ausbildungsleitstelle - Forstschule Lohr am Main
- Telefon:
- 09352 8723-420
- E-Mail:
- poststelle@fstsw.bayern.de
- Fax:
- 093520 8723-300
- Internet:
- www.forstschule-lohr.de externer Link