Im Managementplan werden im Wesentlichen das Vorkommen und der Zustand der für Natura 2000 bedeutsamen Lebensraumtypen und Arten dokumentiert und die für die Bewahrung bzw. wo nötig Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands notwendigen Maßnahmen festgehalten.
ist der Managementplan nur behördenverbindlich, d. h. er hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die einzelnen Grundbesitzer. Durch den Managementplan wird nichts verboten, was nicht ohnehin schon verboten ist, und es wird nichts erlaubt, was nicht ohnehin schon erlaubt ist. Der Managementplan enthält vielmehr einen Auftrag an die staatlichen Behörden, dafür zu sorgen, dass der günstige Erhaltungszustand der für Natura 2000 bedeutsamen Lebensraumtypen und Arten bewahrt und wo nötig wiederhergestellt wird. Zur Erfüllung des Auftrags beschreibt der Managementplan einerseits die relevanten Lebensraumtypen und Arten, andererseits die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen. Stellt sich mit der Zeit heraus, dass diese nicht ausreichen, müssen die zuständigen Behörden (Naturschutzbehörden für Offenland, Forstbehörden für Wald) über weitergehende Maßnahmen nachdenken und ggfs. über zusätzliche Schutzmechanismen (z. B. Schutzgebiete).
wirkt sich der Managementplan aber auch auf die Grundbesitzer und sonstigen Nutzer aus, weil er durch die Kartierung und Bewertung der Lebensraumtypen und Arten "die Messlatte legt", an der sich das für jedermann geltende gesetzliche Verschlechterungsverbot orientiert. Sind z. B. Höhlenbäume laut Managementplan im Gebiet im Mangel, so wird weiterer Verlust von Höhlenbäumen umso bedenklicher zu beurteilen sein. Umgekehrt gibt er aber auch wertvolle Orientierung, wo welche Bewirtschaftungsmaßnahmen vollkommen unproblematisch oder sogar sehr erwünscht und hilfreich sind.
Das Regionale Kartierteam (RKT) stimmt die Gebietsauswahl u. a. mit dem Natura 2000-Sachbearbeiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), mit der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) und mit der höheren Naturschutzbehörde (HNB) ab.
Die Informationsveranstaltung zum Auftakt der Kartierarbeiten gestalten das RKT und AELF gemeinsam. Organisation und Leitung obliegen federführend dem AELF. Die HNB ist einzuladen und soll eine aktive Rolle übernehmen.
Das RKT und ggf. die LWF (für bestimmte Arten) führen die Kartierungen und Bewertungen durch und stellen hierüber das Benehmen mit der HNB her.
Das RKT und ggf. die LWF (für bestimmte Arten) erarbeiten Maßnahmenvorschläge (hinsichtlich Wald) und fertigen einen Entwurf des Managementplans.
Das RKT arbeitet die Fachbeiträge der HNB (hinsichtlich Offenland) ein und klärt evtl. Zielkonflikte.
Das AELF gründet den Runden Tisch und stellt den Managementplan-Entwurf dort zur Diskussion. Die Entwurfsverfasser (RKT, LWF, HNB) nehmen daran teil.
Das AELF (für Waldbereiche) und die HNB (für Offenland) entscheiden, welche Änderungen im Hinblick auf die eingebrachten Argumente notwendig sind. Das RKT und die LWF sind in die Entscheidung des AELF mit einzubeziehen.
Soweit nach den Beratungen am Runden Tisch Änderungen erforderlich werden, stellt das AELF hinsichtlich der geänderten waldrelevanten Teile das Benehmen mit der HNB her.
Das RKT überarbeitet den abgestimmten Entwurf und fertigt die für den Runden Tisch und für die öffentliche Auslegung erforderlichen Exemplare (Textteile und Karten).
Das AELF und die HNB informieren – soweit erforderlich - den Runden Tisch über den Entwurf und erläutern ihre Entscheidungen.
Das AELF sorgt für die öffentliche Auslegung an den ÄELF, Gemeinden und Land-ratsämtern.
RKT (Wald-Lebensraumtypen) und LWF (Wald-Arten) entscheiden über die eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich Vorkommen und Bewertung der Lebensraumtypen und Arten im Wald. Das AELF entscheidet über die eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der Maßnahmen im Wald.
Das RKT fertigt die Endfassung des Managementplans.
Das AELF setzt den Managementplan in Kraft.
Das RKT fertigt die benötigten Exemplare (gedruckt, digital).
Das AELF stellt den fertigen Managementplan öffentlich vor und verteilt die Exemplare.
Das RKT übergibt die relevanten Daten an die LWF.
Die organisatorischen und technischen Aufgaben (z. B. Auftaktveranstaltung, Zusammenführung von Entwürfen, Einberufung/Leitung des Runden Tisches) obliegen grundsätzlich der HNB.
Für die forstlichen Inhalte (z. B. Kartierergebnisse, Erhaltungsmaßnahmen) sind unverändert das AELF, das RKT und ggf. die LWF zuständig und verantwortlich.
Das RKT informiert zunächst das AELF (Gelegenheit zur Stellungnahme) über die forstlichen Kartierergebnisse und Maßnahmenvorschläge. Das RKT übergibt diese anschließend als Fachbeitrag an die HNB zur Einarbeitung in den Entwurf des Managementplans. Dieser Schritt dient gleichzeitig der Herstellung des Benehmens.
Informationen
gute Argumente
Lösungsvorschläge
Für die Konkretisierung der örtlichen Erhaltungsziele ist die HNB im Einvernehmen mit dem RKT zuständig. Sofern am Runden Tisch gewichtige neue Informationen und Argumente bekannt werden, die Einfluss darauf haben können, gehen HNB und RKT dem nach, überprüfen und ändern ggf. die bisherige Fassung und informieren über das Ergebnis. Für die Kartier- und Bewertungsergebnisse ist auf der Grundlage von bayernweit gültigen, einheitlichen Maßstäben das RKT verantwortlich. Sofern am Runden Tisch gewichtige neue Informationen und Argumente bekannt werden, die Einfluss darauf haben können, geht das RKT sinngemäß genauso vor. Für alle anderen Teile (insbesondere für die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen) ist – soweit es um Waldflächen geht – der Natura 2000-Sachbearbeiter verantwortlich und zuständig. Sofern am Runden Tisch Informationen und Argumente bekannt werden, die Einfluss darauf haben können, geht der Natura 2000-Sachbearbeiter sinngemäß genauso vor.
Durch Informationsaustausch mit den Kartierern bereits während der Kartierarbeiten.
Durch Mitwirkung am Runden Tisch als Beteiligte.
Durch Einsichtnahme in öffentlich ausgelegte Entwürfe und ggf. Abgabe von Stellungnahmen.
Die örtlichen und regionalen Verbände der Grundbesitzer und der Naturschützer können sich am Runden Tisch beteiligen. Diese Verbände können auch die öffentlich ausgelegten Entwürfe einsehen und dazu ggf. eine Äußerung abgeben. Sie erhalten auf Anforderung eine CD mit Planentwürfen bzw. mit der Endfassung zugesandt.
Der Managementplan ist unbefristet gültig, bedarf aber sicherlich von Zeit zu Zeit einer gewissen Aktualisierung, z. B. nach Durchführung bestimmter Erhaltungsmaßnahmen oder wenn sich die Verhältnisse im Gebiet grundlegend geändert haben. Es bietet sich an, Umfang, Inhalte und Zeitpunkt von Aktualisierungen am Runden Tisch zu beraten.