Die Abwicklung der forstlichen Infrastrukturschäden (z. B. an Forstwegen) erfolgt außerhalb des Hilfsprogramms Hochwasser 2021 über das Programm FORSTWEGR 2016.
Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur: Förderprogramm FORSTWEGR 2016 (Richtlinie und Antragsformulare)Kreis Ansbach, Stadt Ansbach, Kreis Berchtesgadener Land, Kreis Erlangen-Höchstadt, Kreis Forchheim, Kreis Fürth, Kreis Haßberge, Kreis Hof, Stadt Hof, Kreis Kitzingen, Kreis Miesbach, Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Kreis Oberallgäu, Kreis Rosenheim, Kreis Roth, Kreis Schweinfurt, Kreis Traunstein, Kreis Würzburg. Die betroffenen Gebiete sind in der Karte "Gebietskulisse" visualisiert.
Gebietskulisse DownloadlinkVoraussetzungen für das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 (Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei)
Ausgleichsfähig sind ausschließlich Schäden, die durch Naturkatastrophen (Überschwemmung, Hangrutsch) verursacht wurden
Unternehmen ist in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig
Schäden durch z. B. Starkregen einhergehend mit Sturm und/oder Hagel sind nicht ausgleichsfähig
Mindestauszahlungsbetrag 2.500 €
Schäden werden generell bis zu max. 80 % ausgeglichen
Keine Prüfung der Einkommensprosperität
Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt zum "Hilfsprogramm Hochwasser 2021" zu finden.
Bayern, Bund
- Richtlinie des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur vom 9. Dezember 2019 Downloadlink
- Änderung der Richtlinie (Laufzeitverlängerung) vom 1. Dezember 2021 Downloadlink
- Aufbauhilfeverordnung 2021 - AufbhV 2021 (Bundesjustizministerium) externer Link
Informationen und Antragsunterlagen zum Hilfsprogramm Hochwasser 2021 (Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei) gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenFormulare für Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei
Bayernweit können Betriebe, die durch die Hochwasserereignisse nachweislich in ihrer Existenz gefährdet sind, Hilfen aus dem Härtefonds der Finanzverwaltung erhalten.
Hochwasser im Juli 2021 - FinanzministeriumAllen Betrieben, die durch diffuse Unwetterereignisse geschädigt wurden, stehen die Liquiditätshilfeangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.
Außerdem können auf Antrag bei der Finanzverwaltung steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten geltend gemacht werden.