Voraussetzungen
Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung fördert mit dem Programm "Streuobst für alle" die Beschaffung von Streuobstbäumen für Kommunen, Vereine und Verbände. Die Bäume können unentgeltlich an Privatpersonen weitergeben werden.
Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
Bayern
Kommunen,
rechtsfähigen Vereinen und Verbänden.
Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum.
Ansprechpartner
Um die Voraussetzungen für die Förderung zu klären, wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn das Amt zugestimmt hat.
- Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern (FinR-LE) Downloadlink
- Merkblatt zur Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen Downloadlink
- Ergänzende Hinweise zur Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen Downloadlink
- Broschüre: Auf geht’s – Streuobst für alle! Downloadlink
- Pflanzanleitung für Streuobstbäume - LfL externer Link