Förderprogramm "Streuobst für alle"

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen Streuobstwiesen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden.

Aktualisiert am: 13.03.2024
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Rosa blühender Zweig, daneben grafische Darstellung einer Birne Stefan Braun, StMELF

Voraussetzungen

Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung fördert mit dem Programm "Streuobst für alle" die Beschaffung von Streuobstbäumen für Kommunen, Vereine und Verbände. Die Bäume können unentgeltlich an Privatpersonen weitergeben werden.

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden.
  • Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
  • Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere. 
Mittelherkunft
  • Bayern
Gefördert werden Ausgaben von
  • Kommunen,
  • rechtsfähigen Vereinen und Verbänden.
Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume.
  • Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
  • Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum.

Um die Voraussetzungen für die Förderung zu klären, wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn das Amt zugestimmt hat.