Ausbildungsinhalte
Der oder die Auszubildende wählt für die Ausbildung zwei Schwerpunkte aus. Davon ist entweder Pflanzenproduktion oder Tierhaltung verpflichtend zu wählen.
Tierhaltung
Pflanzenproduktion
Maschinen und Geräte, Gebäude und bauliche Anlagen
Naturschutz und Landschaftspflege
Aufbereitung, Verarbeitung und Lagerung
Vermarktung und Dienstleistung
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Arbeitssicherheit
Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
Umweltschutz, ökologische Zusammenhänge und rationelle Energie- und Materialverwendung
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Versorgen und Halten von Tieren, Tierschutz und Tierwohl
Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Erzeugung und Ernte pflanzlicher Produkte
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie soll eine praktische berufliche Tätigkeit ermöglichen. Ausbildungsziel ist es, selbständig unter Anleitung zu arbeiten. Vor Beginn der Berufsausbildung ist der Ausbildungsvertrag dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorzulegen.
Informationen zur Ausbildung Fach-Praktiker/in Land-Wirtschaft gibt es auch in leichter SpracheAusbildungsstätten
Die Ausbildung erfolgt in einem Berufsbildungswerk oder in einer vergleichbaren Einrichtung, die zusammen mit einer Berufsschule zur individuellen Lernförderung besucht wird. Auch anerkannte landwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe können Fachpraktiker/innen ausbilden, wenn der Ausbilder/die Ausbilderin eine behindertenspezifische Zusatzqualifikation nachweisen kann.
Prüfungen
Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung und am Ende der drei Jahre die Abschlussprüfung statt. Sie bestehen aus praktischen Prüfungen, sogenannten Arbeitsproben, und schriftlichen Teilen, die auf Antrag auch mündlich abgelegt werden können.
Weitere Informationen und Unterlagen
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) beraten rund um die Ausbildung im Beruf Fachpraktiker/in und betreuen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.
Kontaktdaten der ÄELFDie Regierungen, Sachgebiet 61 sind für den hoheitlichen Vollzug der Berufsbildung zuständig (z. B. Prüfungen, Ausbildungsverträge).
Kontaktdaten der Regierungen