Anna | Mein Ehrenamt im Prüfungsausschuss der Hauswirtschaft

Nach ihrem Abschluss als Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (2024) an der Fachakademie Triesdorf hat sich bei Botschafterin der Hauswirtschaft Anna einiges getan: Seit August ist sie als Führungskraft in ihrem ehemaligen Praktikumsbetrieb tätig und seit November stellvertretendes Mitglied in zwei Prüfungsausschüssen der Hauswirtschaft in Bayern. Was sie dort bis jetzt erlebt hat und was ein Prüfungsausschuss so macht, berichtet sie euch hier.

Aktualisiert am: 20.12.2024
Erstellt von: Kompetenzzentrum Hauswirtschaft
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Wie bin ich zum Prüfungsausschuss gekommen?

Den Prüfungsausschuss kenne ich bereits als Prüfling aus meiner eigenen Aus- und Fortbildungszeit. Schon von Beginn an fand ich die Tätigkeit interessant. Eine ehemalige Studierende der Fachakademie Triesdorf berichtete uns im Sommer über ihr Ehrenamt und wies uns darauf hin, dass im Herbst neue Ausschüsse berufen werden. Für mich das Zeichen, sich dafür zu bewerben! Anfang Oktober erhielt ich eine doppelte "Zusage":
  • für den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Hauswirtschafterin bzw. Hauswirtschafter" und
  • für den Prüfungsausschuss "Fachpraktikerin bzw. Fachpraktiker Hauswirtschaft" – ein Ausbildungsberuf für benachteiligte Jugendliche.

Seither konnte ich bereits an mehreren Sitzungen teilnehmen und viel erfahren.

Was macht der Prüfungsausschuss Hauswirtschaft?

Der Prüfungsausschuss ist für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Dabei gibt es Folgendes zu tun, z. B.:
  • Übernahme der Prüfungsaufsicht bei Prüfungen
  • Korrigieren der schriftlichen Prüfungen
  • Erstellen von praktischen Prüfungsaufgaben nach speziellen Vorgaben
  • Bewerten der Dokumentationen und Präsentationen zum Betrieblichen Auftrag
  • Bewerten von Präsentationen zum betrieblichen Auftrag
  • Durchführen von auftragsbezogenen Prüfungsgesprächen
  • Entscheiden über Sonderzulassungen oder besondere Prüfungssituationen

Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern: zwei auf der Arbeitnehmer-Seite, zwei auf der Arbeitgeber-Seite und zwei Lehrkräfte. Hinzu kommen stellvertretende Mitglieder, zu denen ich gehöre. Diese sind nur stimmberechtigt, wenn sie ein fehlendes "Ordentliches Mitglied" vertreten. Stellvertretende Mitglieder werden jedoch regelmäßig in die Prüfungsabnahme mit einbezogen.

Praktische und mündliche Prüfungen bewerten wir als eine sogenannte Delegation stets zu dritt – eine Lehrkraft, eine Führungskraft und eine angestellte Person, um ein möglichst objektives Ergebnis zu erhalten.

Um dem Prüfungsausschuss der Hauswirtschaft beitreten zu können, musst du …
  • Meisterin bzw. Meister der Hauswirtschaft sein
  • Betriebswirtin bzw. Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement sein oder
  • die Technikerschule abgeschlossen haben oder
  • Lehrkraft in der Hauswirtschaft sein oder
  • einen hauswirtschaftlichen Betrieb leiten.

Meine Beweggründe für den Prüfungsausschuss

Für mich ist es – so kurz nach meinen eigenen Prüfungen – spannend, nun die Seite zu wechseln. Der Prüfungsausschuss hilft mir, ein Netzwerk für meine berufliche Tätigkeit zu knüpfen und viele Menschen mit unterschiedlichen Werdegängen und Erfahrungen in der Hauswirtschaft kennenzulernen. Jeder kann von jedem profitieren und etwas dazulernen. Auch im Arbeitsalltag bin ich dank meiner Tätigkeit im Prüfungsausschuss immer auf dem neuesten Stand. Meine Erfahrungen kann ich an meine Azubis sowie Praktikantinnen und Praktikanten weitergeben. Außerdem kann ich aus jeder Prüfung, die ich als Mitglied im Ausschuss begleite, etwas Neues mitnehmen – sei es ein Rezept oder eine neue Herangehensweise in der Praxis.

Porträt der Botschafterin Anna Thomas Friedel Photography

Im Januar darf ich das erste Mal eine praktische Prüfung abnehmen. Ich bin schon sehr gespannt und berichte euch danach gerne, wie es gelaufen ist. Also bleibt interessiert und lest mal wieder rein! Eure Anna

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