Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung

Mit der Einführung des Flächenmonitoringsystems (FMS) in der landwirtschaftlichen Förderung kommt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Vorgaben der EU nach. Den Landwirten und Landwirtinnen in Bayern geben diese Änderungen mehr Flexibilität in der Förderabwicklung. Für die Umsetzung steht den Landwirten die FAL-BY App zur Verfügung.

Aktualisiert am: 12.06.2024
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Mann fotografiert ein Sonnenblumenfeld, dazu Einblendung der Foto-App auf dem Bildschirm eines Smartphones StMELF

FAL-BY – Die App zum Flächenmonitoringsystem

Mit der mobilen App für landwirtschaftliche ­Förderung können georeferenzierte Fotos von landwirtschaftlichen Parzellen aufgenommen, zugeordnet und übermittelt werden. Die App wurde als Ergänzung zu ­iBALIS für ­Android und iOS ­entwickelt und ist auch offline ­verfügbar. FAL-BY ist kostenlos und einfach in der Anwendung.

Wie funktioniert das Flächenmonitoring mit FAL-BY konkret?

In einigen Fällen werden Sie zur Mithilfe bei der Aufklärung unklarer Sachverhalte gebeten. Wenn beispielsweise durch die Sentinel Satelliten keine Entscheidung über die Förderfähigkeit getroffen werden konnte, erhalten Sie eine entsprechende Aufgabe in FAL-BY. Ihre Eingaben und Fotos werden dann von den zuständigen Sachbearbeitern an den ÄELF geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich, entstehen in der Auszahlung keine Abzüge. Wenn Sie an einer KULAP- oder VNP-Maßnahme teilnehmen, die das Einsenden von Fotos erfordert, bekommen Sie die entsprechenden Aufgaben nach Ende der Mehrfachantragstellung bereitgestellt.

FAL-BY funktioniert ganz einfach:
  • Melden Sie sich über Ihre HIT-PIN an.
  • Ihre Aufgaben werden Ihnen direkt in FAL-BY ­bereitgestellt.
  • Über "Daten aktualisieren" rufen Sie den aktuellen Stand ab.
  • Öffnen Sie eine einzelne Aufgabe über die ­Kartenansicht oder die Liste.
  • FAL-BY hilft Ihnen bei der Navigation zur Fläche und unterstützt Sie bei der Aufgabenbearbeitung.
  • Nehmen Sie vor Ort Fotos auf (auch offline möglich) und übermitteln Sie diese (sobald Sie wieder online sind) an das zuständige AELF. 
  • Dort werden die Fotos und Ihre Eingaben geprüft. Passt alles, ist keine Vor-Ort-Kontrolle mehr nötig.
    
    
Weitere Informationen

Eine detaillierte Anleitung zu FAL-BY finden Sie in der Benutzerhilfe.

FAL-BY in der iBALIS-Benutzerhilfe

Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung FAL-BY

Für welche Sachverhalte erhalte ich in FAL-BY Aufgaben?

Vier regionaltypische Kennarten können seit diesem Jahr mit FAL-BY nachgewiesen werden. Antragsteller fotografieren die potenzielle Kennart als Nahaufnahme und die App teilt Ihnen in wenigen Sekunden die Bezeichnung mit, sofern diese in der vorgegeben „Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlands für ÖR5 gemäß Anlage 2 BayGAPV“ enthalten ist. Die Technik wird seit mehreren Jahren von der Technischen Universität Ilmenau stetig weiterentwickelt und erkennt weltweit bereits rund 16.000 Arten. Erfahrene Praktiker sind von der Technik überzeugt und sehen sie als echte Erleichterung, besonders für weniger bekannte Arten. Alternativ kann man die Kennarten jedoch auch selbst identifizieren. Für jeden mit ÖR 5 beantragten Nutzungsschlag sind jeweils vier Kennarten auf zwei repräsentativen Bereichen (Transekte) der Fläche in Nahaufnahme zu fotografieren. Ausgangsbasis ist hierfür die längst mögliche Diagonale durch den Schlag. Hinweise zum korrekten Bilden eines Transektes werden durch Klicken auf den „Infobutton“ in der Aufgabe anschaulich dargestellt, sowie auf der Seite der LfL ausführlich beschrieben. Die Aufgaben können bis zum 31.08. des Antragsjahres bearbeitet werden. Darüber hinaus ist es möglich, früh- bzw. spätblühende Kennarten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu fotografieren. Sollten auf einer Fläche nicht genug Kennarten identifiziert werden, haben Landwirte die Möglichkeit, die Beantragung bis zum 30.09. des Antragsjahres sanktionsfrei zurückziehen, oder durch Schlagbildung auf eine Teilfläche einzugrenzen. Sofern die Aufgabe in FAL-BY nicht eingereicht wird, gilt der Antrag auf ÖR5 für diese Fläche als zurückgezogen.

Um an den KULAP Maßnahme K46 teilzunehmen ist die Dokumentation mittels Bild in FAL-BY erforderlich. Das Foto kann beispielsweise erstellt werden, wenn gerade die Aussaat auf der Fläche erfolgt, beim Herbizideinsatz im Nachauflauf oder bei einer regulären Bestandskontrolle. Der Zeitaufwand ist somit minimal und der Antragsteller kann den Zeitpunkt, zu dem die Zwischenfrucht besonders gut erkennbar ist, individuell wählen. Die FAL-BY Aufgabe mit Detailaufnahme und Panoramabild ist spätestens bis zum 15.07. des Antragsjahres einzureichen.

Die oben genannten Maßnahmen beziehen sich auf die Mahd mit Spezialtechnik z.B. Messerbalkenmähwerk oder Motormäher. Der Nachweis via Foto in FAL-BY muss nur für einen Schnitt pro Antragsjahr erbracht werden. Es wird empfohlen, möglichst den ersten Schnitt direkt mit einem Bild in FAL-BY zu belegen. Somit besteht nicht die Gefahr, dass beim Ausbleiben von späteren Schnitten die erforderlichen Bilder nicht erbracht werden können.

Um den Ackerstatus bei mehrjährigem Futteranbau zu erhalten, gehört das Einreichen einer Pflugmeldung bereits zur gängigen Praxis für die Antragsteller. Diese ist in iBALIS über den Bereich „Meldungen/Anzeigen“ unmittelbar nach dem Pflügen zu erfassen. Nach Erstellung dieser Anzeige erhalten Sie eine Aufgabe in FAL-BY, die möglichst zeitnah, jedoch innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden kann. Mit Hilfe eines georeferenzierten Fotos sind nun Bilder der gepflügten Fläche einzureichen. Alternativ ist es möglich, direkt beim Pflügen ein Bild für den betroffenen Schlag in der FAL-BY Kamera aufzunehmen und dieses später an die Aufgabe anzuhängen. Diese Art der Dokumentation ermöglicht eine einfache und qualifizierte Anerkennung der Pflugmeldung und bietet somit mehr Planungssicherheit für Sie. Darüber hinaus können Vor-Ort-Kontrollen vermieden werden.

Im Zuge der regelmäßigen systematischen Beobachtung (rsB) werden Sie zur Mithilfe bei der Aufklärung unklarer Sachverhalt aus den Beobachtungen von Satellitendaten gebeten. Beispielsweise Kulturartenerkennung, oder Durchführung der jährlichen landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit auf Flächen. Ausführliche Information zur Datenerfassung und Systematik finden Sie im nachfolgenden Teil Flächenmonitoringsystem. Konkret bietet dieses Verfahren für Sie als Antragsteller den Vorteil, dass Sie gegebenenfalls falsch beantragte Kulturarten identifizieren und bis zum 30.09. des Antragsjahres sanktionsfrei korrigieren können.

Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hilft Ihnen gerne bei Fragen zu ­FAL-BY ­weiter. Darüber hinaus finden Sie auf der Homepage Ihres zuständigen Amts Informationen zu Schulungsterminen.

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu FAL-BY

  • Warum sollte ich FAL-BY nutzen?
    • weniger Kontrollbesuche
    • einfache Korrekturmöglichkeiten zur Vermeidung von Sanktionen
    • rechtzeitige Auszahlung
  • Wie bekomme ich FAL-BY?
    • für Android-Geräte im Google Play Store, für iOS-Geräte im App Store
  • Auf welchen Geräten funktioniert FAL-BY?
    • auf Smartphones und Tablets
    • auf allen Android-Geräten mit mindestens Version 8 (bzw. Android Oreo)
      
    • auf allen iOS-Geräten mit mindestens Version 15
  • Welche Kosten entstehen durch die Nutzung von FAL-BY? 
    • FAL-BY steht kostenlos zum Download zur Verfügung
    • Durch das Laden von Aufgabendaten und das Senden von Fotos können Mobilfunkkosten anfallen. Wir empfehlen Ihnen, die Datenaktualisierung im WLAN vorzunehmen.
  • Funktioniert FAL-BY auch offline, also wenn ich vor Ort kein Mobilfunknetz oder WLAN habe?
    • Bis auf „Daten aktualisieren“ sind alle Funktionen auch offline möglich.
  • Wie erfahre ich, dass Aufgaben für mich vorliegen?
    • Sie werden über anstehende Aufgaben per E-Mail informiert. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, kontaktiert Sie Ihr zuständiges AELF.
  • Wie lange habe ich Zeit eine Aufgabe zu bearbeiten?
    • In der Regel haben Sie für die Bearbeitung von Aufgaben mindestens vier Wochen Zeit. Die tatsächliche Frist zur Bearbeitung wird Ihnen immer in der Aufgabe in FAL-BY angezeigt. 
  • Was passiert, wenn ich Aufgaben nicht bearbeite?
    • Wer Aufgaben nicht bearbeitet, riskiert eine verspätete Auszahlung, verliert die Vorteile im Förderverfahren für den Betrieb (Korrektur- und Änderungsmöglichkeit), oder bekommt bei bestimmten KULAP- oder VPN-Maßnahmen keine Auszahlung für die betroffene Fläche. 
  • Bekommt jeder Betrieb Aufgaben?
    • Nein, wenn alle Flächen korrekt identifiziert wurden, werden keine Fotos benötigt und Sie erhalten somit keine Aufgabe.
  • Welche Daten verwendet FAL-BY?
    • FAL-BY verwendet nur die für die Aufgabenbearbeitung benötigten Daten. Dies sind neben dem aufgenommenen Foto Metadaten wie beispielsweise Standort und Aufnahmezeitpunkt. FAL-BY greift nicht auf Fotos oder andere Daten zu, die nicht mit FAL-BY erfasst wurden. 
  • Wo sehe ich, ob meine Fotos angekommen und ausreichend sind?
    • In iBALIS können die eingereichten Fotos und auch die Bewertung der Landwirtschaftsverwaltung eingesehen werden.
  • Kann ich auch auf anderem Wege Fotos einreichen?
    • Nein, das geht nur über FAL-BY.
  • Wer beantwortet mir Fragen zur App und zur Aufgabenbearbeitung?
    • Eine ausführliche Anleitung finden Sie in der iBALIS-Benutzerhilfe.
    • Ihr zuständiges AELF (unter der bekannten Hotline erreichbar) hilft Ihnen gerne weiter.
  • Können im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" an einem Gerät Aufgaben zu mehreren Betrieben bearbeitet werden?
    • Ein Wechsel des Betriebs auf einem Gerät ist ohne Probleme möglich.
  • Und was, wenn ich kein Smartphone habe?
    • Familienmitglieder oder Bekannte mit einem Smartphone können Sie jederzeit unterstützen.
    • Auch die bekannten Dienstleister helfen Ihnen gerne weiter.
  • Wie kann ich eine Vollmacht für FAL-BY erteilen?
    • Eine Vollmacht kann unter unten stehendem Link in der HIT erteilt werden. Melden Sie sich hier mit Ihrer Betriebsnummer und der PIN an. Unter dem Menüpunkt "weitere Abfragen und Funktionen" finden Sie den Punkt "Selbstverwaltung Vollmachten". Geben Sie dort die Betriebsnummer des Bevollmächtigten Betriebs ein und wählen bei Art der Vollmacht: 32 – FALBY Vollmacht für die Nutzung von FAL-BY (Bayern) und geben ein Beginn und ein Ende ein. Der bevollmächtigte Betrieb bekommt nun auch alle Aufgaben zu Ihrem Betrieb.
    • Haben Sie Ihre PIN vergessen und ist daher eine Vollmachterfassung nicht möglich, müssen Sie sich eine neue PIN anfordern. Diese können Sie auf der Login-Seite unter PIN Vergessen – Anforderung einer neuen PIN anfordern. Eine neue PIN  wird dann auf dem von Ihnen gewählten Weg versandt.

Informationen zum Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung

Im Zuge der Grünen Architektur der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ein stärkerer Fokus auf eine nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie auf gesteigertes Tierwohl gelegt. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten so noch mehr Möglichkeiten entsprechende Leistungen vergütet zu bekommen. Damit verbunden ist auch die Einführung des Flächenmonitoringsystems (FMS) als neues von der EU-Kommission gefordertes Instrument zur Überprüfung der in den nationalen Strategieplänen gesteckten Umwelt- und Klimaschutzziele. Das Landwirtschaftsministerium hat bereits im Jahr 2022 begonnen, dieses neue System umzusetzen: zur Erhebung von Daten für die Berichterstattung gegenüber der EU und auch zur Abwicklung der notwendigen Förderkontrollen. Die Umstellung verändert nicht nur interne Abläufe in der Landwirtschaftsverwaltung, sondern betrifft auch sämtliche bayerische Landwirtinnen und Landwirte als Empfänger der Agrarfördermittel. Das FMS baut hier auf eine enge Zusammenarbeit – vom Antrag bis zur Auszahlung.

GAP ab 2023 – Was kommt auf die Landwirte zu?

Unterstützung durch Satellitentechnologie

Kernstück des FMS ist die Analyse wichtiger Eigenschaften landwirtschaftlicher Flächen mithilfe von Satellitendaten der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Im Gegensatz zum früheren Stichprobenverfahren können ausgewählte Sachverhalte nun auf fast allen bayerischen Flächen bewertet werden, was die Korrektur irrtümlicher Angaben im Mehrfachantrag sanktionsfrei ermöglicht.

Bayern setzt dieses Verfahren seit 2023 für folgende Kriterien ein:
  • Überprüfung der beantragten Hauptkulturart
  • Verifikation der Durchführung einer jährlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünlandflächen oder einer Mindesttätigkeit auf Brachen 
  • Erkennung nicht-beihilfefähiger Objekte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. B. Silos, Stallungen, Kiesgruben usw.)

Alle Antragstellenden werden dabei laufend über Erkenntnisse aus der Datenauswertung informiert und können auf verschiedene Weise darauf reagieren. Die Auflösung der verwendeten Satellitenbilder beträgt lediglich maximal 10 x 10 Meter. So werden die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen im vollen Umfang gewahrt. Erst die zeitliche Entwicklung des Bewuchses auf dem Feld gibt Hinweise darauf, ob die beantragte Nutzung plausibel erscheint und ob eine landwirtschaftliche Tätigkeit erfolgt ist. Aus diesem Grund spricht man bei dem Verfahren auch von Erkenntnissen aus der Regelmäßigen Systematischen Beobachtung (RSB).

Hintergrundinformationen zur Regelmäßigen Systematischen Beobachtung

Die Bilddaten, die für dieses Verfahren zum Einsatz kommen, stammen aus dem Copernicus-Programm der Europäischen Weltraumorganisation ESA und werden von Satelliten der Sentinel-Reihe aufgenommen. Solche Erdbeobachtungssatelliten leisten seit mehreren Jahrzehnten einen unschätzbaren Wert für die Beobachtung natürlicher und menschlicher Prozesse auf dem gesamten Globus. Neben Einsätzen für das Monitoring von Ökosystemen im Wasser und an Land, werden Sentinel-Daten auch zur Beobachtung unserer Atmosphäre, zur Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels und zum Sicherheits- und Katastrophenmanagement bei humanitären Krisen genutzt. Ohne dass wir es bemerken leisten Aufnahmen aus dem All somit permanent einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aus diesem Grund verfolgt die ESA bei der Sentinel-Reihe eine offene Datenpolitik: jede Person kann jederzeit alle von Sentinel aufgenommenen Bilddaten kostenfrei über diverse Portale herunterladen und mit geeigneter Software sogar bearbeiten und analysieren. Für die RSB eignen sich die Bilddaten von Sentinel-1 und Sentinel-2. Die beiden Satelliten unterscheiden sich zwar wesentlich in ihrer Aufnahmetechnik, sorgen aber jeweils für eine kontinuierliche Beobachtung des gleichen Landabschnitts in Abständen von wenigen Tagen. Auf diese Weise lassen sich die Dynamik auf landwirtschaftlichen Flächen über die Zeit verfolgen und Rückschlüsse auf ausgewählte Sachverhalte ziehen. Da die Auflösung der Satellitenbilder maximal 10 x 10 Meter beträgt, ist es nicht möglich Personen, landwirtschaftliche Geräte oder andere Details auf Hof und Flächen zu erkennen. Auch eine Vermessung der Flächen ist mithilfe der Daten nicht möglich – hierfür muss wie bisher auf hochauflösende Daten, z. B. aus Befliegungen durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern (LDBV) zurückgegriffen werden.

Möchten Sie erkunden, wie Ihre Flächen aus dem All aussehen? Dann sehen Sie sich doch einmal beispielsweise hier um.

Sentinel-2 cloudless

Nach Aufnahme eines neuen Satellitenbilds wird dieses zunächst durch die ESA so nachbearbeitet, dass es für die Anwender nutzbar ist. Ein auf Datenauswertung im landwirtschaftlichen Kontext spezialisierter Dienstleister errechnet daraus dann einen Kennwert zum Pflanzenwachstum für sämtliche knapp 2 Mio. beantragten anonymisierten Flächen in Bayern. Er nutzt dabei das Wissen darüber, welche Anteile des Sonnenlichts von Vegetation jeweils besonders stark oder schwach reflektiert werden. Aus dem resultierenden zeitlichen Verlauf des Pflanzenwachstums lassen sich nun für jede Fläche Erkenntnisse darüber ableiten, welche Kulturart hier am wahrscheinlichsten angebaut wurde und ob während des Jahres eine Bewirtschaftung stattgefunden hat. Wird innerhalb der Fläche ein auffällig ungleiches Wachstum erkannt, isoliert er die Bereiche, die eine schwache oder keine Vegetation aufzeigen, um Hinweise auf nicht-förderfähige Teilbereiche in der Fläche zu geben. In all diesen Prozessen kommen auch Methoden des maschinellen Lernens zum Einsatz, um eine möglichst hohe Verlässlichkeit der Ergebnisse zu gewährleisten Die gesammelten Erkenntnisse und Einschätzungen werden anschließend an das Landwirtschaftsministerium übermittelt und dort mit weiteren Daten abgeglichen. Dabei werden Fälle aussortiert, in denen Ausnahmeregelungen oder besondere Fallkonstellationen vorliegen, die eine weitere Sachbearbeitung erübrigen.

Am Ende dieses Prozesses steht eine vorläufige Entscheidung über die Einhaltung von Förderbedingungen in Form einer Ampel fest
  • Grün: die Verpflichtung scheint eingehalten, bzw. es wurde kein Hinweis auf einen Verstoß gefunden
  • Rot: die Verpflichtung scheint nicht eingehalten, bzw. es wurde ein Hinweis auf einen möglichen Verstoß gefunden

Das Ergebnis der Prüfung wird allen Antragstellenden im persönlichen Bereich im iBALIS zur Verfügung gestellt. Sollten sich für sie Folgeaufgaben ergeben, werden sie entsprechend darüber informiert, was zu tun ist.

Die Förderlandschaft in Bayern beruht auf einer Vielzahl an Maßnahmen, die an unterschiedliche Fördervoraussetzungen geknüpft sind. Aus der Summe der einzuhaltenden Bedingungen ergeben sich insgesamt nur wenige – wenn auch wichtige – Sachverhalte, die in der RSB sinnvoll aufgeklärt werden können. Unter den Rest fallen hingegen beispielsweise betriebsbezogene Maßnahmen oder auch das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf der Fläche. Diese Förderbedingungen werden weiterhin stichprobenartig über Mitarbeiter des Prüfdiensts vor Ort kontrolliert. Eine Änderung des Antrags nach festgestellter Abweichung vor Ort ist hier auch ab dem Jahr 2023 nicht möglich.

Änderungen in den Antragsverfahren

Grundsätzlich gilt für alle Unstimmigkeiten und Feststellungen, die mittels RSB in der Verwaltungskontrolle oder auf Basis von georeferenzierten Fotos erkannt wurden: Die betreffenden Angaben sind im Mehrfachantrag bis zum 30. September des Jahres sanktionsfrei auszubessern. Soll eine Änderung am Antrag vorgenommen werden, muss lediglich rechtzeitig das zuständige Landwirtschaftsamt kontaktiert werden. In diesem Punkt unterscheidet sich das Verfahren grundlegend zum bisherigen Ansatz, bei dem eine Feststellung durch den landwirtschaftlichen Prüfdienst im Stichprobenverfahren ohne Korrekturmöglichkeit direkt zu einer Kürzung der Subventionen geführt hat.

Zusammenarbeit zwischen Antragsteller und Verwaltung

Bisher wurden Förderkontrollen weitestgehend unabhängig vom Antragsteller durch die Prüfdienste der zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten durchgeführt. Mit dem FMS entsteht nun eine neue Form der Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren: Sollten Beobachtungen aus den Satellitendaten keine klare Erkenntnis liefern, oder aus Sicht des Landwirts fehlerhaft sein, lassen sich ab 2023 Nachweise über die tatsächliche Bewirtschaftung ganz einfach per App auf dem Smartphone oder Tablet aufnehmen und einsenden. Eine persönlicher Prüftermin vor Ort ist dann oft nicht mehr notwendig. Ergibt die Beobachtung tatsächlich eine Abweichung zum Antrag, besteht jeweils bis zum 30. September die Möglichkeit zur sanktionsfreien Änderung. Das Ziel ist es, gemeinsam bis Ende jeden Jahres einen korrekten Datenbestand zu erreichen, der als Grundlage sowohl für die Berichterstattung an die EU-Kommission fungiert und einer entsprechenden Qualitätskontrolle standhält – aber vor allem eine rechtzeitige und vollumfängliche Auszahlung ermöglicht. Einige neue KULAP-Maßnahmen konnten überhaupt erst durch die Option der Foto-Nachweise eingeführt werden. Um die Kommunikation und den Austausch von Daten und Bildern zu standardisieren, steht die mobile Anwendung FAL-BY zur Verfügung.