LEADER 2014 – 2022

Mit dem EU-Programm LEADER unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen, sich selbstbestimmt und eigenständig zu entwickeln. LEADER fördert innovative Ideen und Projekte, die den ländlichen Raum stärken. Prägende Elemente sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat! Eine zentrale Rolle spielen Lokale Aktionsgruppen (LAG). Sie erarbeiten Entwicklungsstrategien in ihrer Region, setzen diese um und wählen Projekte aus, die über LEADER gefördert werden sollen. Für die Förderperiode 2014 - 2022 sind 68 LAGs anerkannt. Damit umfasst das bayerische LEADER-Gebiet 86 % der Landesfläche und 58 % der Bevölkerung. Rund 107,7 Millionen Euro an EU-Mittel stehen für die Projekte zur Verfügung, die entsprechend mit Landesmitteln ergänzt werden.

Aktualisiert am: 29.08.2024
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Eine Förderung ist möglich für
  • die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) – (Antragstellung bereits abgeschlossen),
  • Projekte zur Umsetzung der LES einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),
  • gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs,
  • das LAG-Management.
Wichtiger Hinweis zum Abschluss der Förderperiode 2014 – 2022:
  • Eine Einreichung von Förderanträgen war nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6- bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher griff. 
  • Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums müssen alle Projekte umgesetzt und alle Rechnungen bezahlt sein. 
  • Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31.12.2024 hinaus ist grundsätzlich nicht möglich. 
  • Zahlungsanträge müssen spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. 

Näheres siehe Merkblätter zum Förderantrag und zum Zahlungsantrag.

Fördervoraussetzungen
  • Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG.
  • Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG.
  • Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.
Höhe und Art der Förderung
  • produktive Investitionen: Fördersatz 30 %
    
  • sonstige Projekte: Fördersatz 50 %
  • Kooperationsprojekte: Fördersatz 60 % für gebietsübergreifende und 70 % für transnationale Kooperationen
  • LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 325.000 Euro Zuwendung/LAG)
  • höhere Fördersätze (+ 10 %) für LAGs im "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" (gem. jeweils gültigem LEP)
  • "vorbereitende Unterstützung" maximal 20.000 € pro LAG (Festbetrag)
  • Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV nur als De-minimis-Beihilfen (Gewerbe) 
Mittelherkunft
  • EU
  • Bayern

Ansprechpartner und Antragstellung

Ansprechpartner für Information, Beratung und regionale Abstimmung ist der LEADER-Koordinator. Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Sachgebiet L 1.3 "Investitionsförderung/LEADER" einzureichen.

Liste der LEADER-Koordinatoren und Ämter mit Sachgebiet L 1.3 Investitionsförderungen/LEADER

Antrag mit Anlagen

Unterlagen zum Zahlungsantrag "Unterstützung Bürgerengagement"

Erklärungen