Streuobstwiesen sind voller Leben. Sie zählen zu unseren artenreichsten heimischen Lebensräumen, in denen bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten ihr Zuhause finden. Steinkauz und Wiedehopf fühlen sich hier genauso willkommen wie unzählige weitere Vögel, Kleintiere und Insekten. Sie beheimaten zudem eine Fülle an landschaftstypischen Gräsern und Wildblumen, sogar Orchideen siedeln sich hier an.
Was ist Streuobst?
Streuobst sind hochstämmige Obstbäume, die – im Gegensatz zu Obstplantagen – verstreut und in größeren Abständen in Gärten, an Ortsrändern, entlang von Wegen und Feldern oder auf einer Wiese in der Landschaft stehen. Die häufigsten Streuobstarten sind Apfel, Birne, Pflaume, Quitte, Walnuss und Wildobst, wie Vogelkirsche, Eberesche oder Speierling. Eine Streuobstwiese erlaubt eine Nutzung auf zwei Etagen: am Boden als Grünland oder Weide, darüber für das Obst. Dünger und Pestizide sind tabu. Die Bäume haben genügend Platz, um große Baumkronen auszubilden und auch in Würde altern zu können. Genau das macht sie zu wertvollen Lebensräumen, die unsere Kulturlandschaft mit einer enormen Artenvielfalt bereichern.
Mit ihren artenreichen Strukturen sind Streuobstwiesen wichtig für das Kleinklima. Sie prägen das Landschaftsbild und sie sind wertvolle Naherholungsräume für uns Menschen. Streuobstwiesen sind zu jeder Jahreszeit ein Naturerlebnis und liefern auch gesundes und regionales Obst. Mit über 2000 Obstsorten bewahren sie einen wahren Schatz voller geschmacklicher und gesunder Vielfalt. Und die leckeren Produkte, die aus den ökologischen Früchten entstehen, sind ganz besondere Kostbarkeiten.
Was wird gefördert?
Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ fördern wir den Kauf hochstämmiger Obstgehölze. Ihr Amt für Ländliche Entwicklung erstattet den Bruttokaufpreis bis zu 45 Euro. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial, z.B. Anbindepfosten, Stammschutz, oder Wühlmausschutz. Weitere Informationen zur Förderung sowie dem Antrag gibt es hier:
Förderprogramm "Streuobst für alle!"Was kann gepflanzt werden?
Kernobst: Apfel und Birne
Steinobst: Pflaume und Kirsche
Walnuss
Quitte
Wildobst: Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel
Was ist zu beachten?
Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben. Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein. Containerpflanzen werden nicht gefördert. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln. Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Informationen zum Pflanzen hat die LFL (Landesanstalt für Landwirtschaft) zusammengefasst:
Pflanzanleitung für Streuobstbäume externer LinkBroschüre
Auf geht’s – Streuobst für alle!
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Artenvielfalt. Informationen zum Ablauf und zur finanziellen Unterstützung sind in der Broschüre aufgelistet.
Video
Eindrücke und Erfahrungen rund zum Förderprogramm "Streuobst für alle!" werden im Video thematisiert. Außerdem wird gezeigt, wie leicht der Förderantrag im Internet ausgefüllt werden kann.
Zum Youtube-Video externer Link