"Viel Zeit ist verloren worden – aber wir sind erleichtert, dass nun endlich der Schutz vor dem Wolf ernst genommen wird" - Agrarministerin Kaniber zur Entscheidung in Brüssel

Aktualisiert am: 25.09.2024
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(25. September 2024) München – Wie jetzt bekannt wurde, hat sich auch die Bundesregierung endlich durchgerungen, sich in Brüssel für die Absenkung des strengen Schutzstatus des Wolfes auszusprechen. "Offensichtlich hat unser Druck endlich ein Einlenken der Bundesminister Lemke und Özdemir bewirkt. Viel Zeit ist verloren worden, und viel Leid wäre zu verhindern gewesen. Es ist traurig, dass offensichtlich der Leidensdruck erst so groß werden muss, bis diese Bundesregierung handelt. Es war ein Fehler, die Sorgen und Ängste der Menschen so lange nicht zu erkennen und nicht anzuerkennen. Aber wir sind erleichtert, wenn nun etwas vorwärts geht, denn die Gefahr wird von Jahr zu Jahr größer. Bei den bestehenden Mehrheitsverhältnissen lag es ganz entscheidend an Deutschland, ob der Vorschlag der EU-Kommission zur Schutzstatusabsenkung weiterverfolgt wird. Seit Jahren weisen wir auf die Gefahren für die Weidewirtschaft durch den Wolf hin. Es war überfällig, dass etwas vorwärts geht. Jetzt muss auch der Antrag bei der Berner Konvention schnellstmöglich gestellt werden, damit man sich dort noch im Dezember mit der Schutzstatusabsenkung beschäftigen kann", so Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. "Der Bund hat allerdings noch weitere Hausaufgaben zu erledigen. Zusätzlich brauchen wir endlich sowohl eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in deutsches Recht als auch die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes in Deutschland", so Kaniber. Einer Absenkung des Schutzstatus in der EU muss zunächst eine Änderung des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, das unter dem Namen Berner Konvention bekannt ist, vorausgehen. Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten eine entsprechende Initiative beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgeschlagen. Er tagt regelmäßig nur einmal jährlich zum Jahresende, heuer am 2. Dezember. Anträge können dort nur dann behandelt werden, wenn sie mindestens zwei Monate vorher gestellt werden.