Führungskräfte der Forstbehörden und Forstbetriebe

Forstbeamtinnen und -beamte mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene sind in der Forstverwaltung überwiegend als Bereichs- oder Abteilungsleiter bzw. -leiterinnen an einem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingesetzt. Dabei müssen sie als Leiter oder Vertreter der Unteren Forstbehörde sicherstellen, dass alle anfallenden Aufgaben rund um den Wald erledigt werden.

Aktualisiert am: 13.12.2023
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Neben der klassischen Tätigkeit an einem Amt kommen für Beamtinnen und Beamte der vierten Qualifikationsebene auch Spezialistenfunktionen in Frage, so z. B. am Staatsministerium, der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft oder dem Amt für Waldgenetik.

Für die Tätigkeit als forstliche Führungskraft ist ein Master- oder ein Diplom-Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder ein Master-Abschluss einer Fachhochschule jeweils in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung erforderlich. Über das Studium der Forstwissenschaften können Sie sich beispielsweise auf der Homepage der Studienfakultät Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement der TU München informieren. Weitere universitäre forstliche Fakultäten bestehen in Deutschland in Dresden, Freiburg und Göttingen.

Forstlicher Vorbereitungsdienst

Ein junger Förster und einen junge Försterin mit Klemmbrett im Wald. (© StMELF) StMELF

Hochschulabsolventen, die eine Führungsfunktion bei der Bayerischen Forstverwaltung oder bei den Bayerischen Staatsforsten anstreben, müssen zunächst den zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit anschließender Qualifikationsprüfung ableisten. Die Bayerischen Staatsforsten bieten daneben ein Traineeprogramm an.

Flyer "Einstieg in die 4. Qualifikationsebene" externer Link

Ab Mittwoch, den 13. Dezember 2023, haben Sie die Möglichkeit sich ausschließlich über ein Online-Bewerberportal für das Referendariat zu bewerben.

Bewerbungsschluss: Freitag, 9. Februar 2024

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung die nachfolgenden Unterlagen. Stellen Sie diese sorgsam zusammen und beachten Sie die entsprechenden Hinweise, bevor Sie die Eingabe starten! Das spart Ihnen und uns Zeit und Aufwand. Vielen Dank!

Ausführliche Informationen zu Bewerbung und Einstellung:

Mit Ablauf des 9. Februar 2024 schließt das Bewerbungsportal automatisch – bis dahin müssen alle Angaben und Unterlagen im Portal erfasst sein.

Folgende Dokumente können jedoch ggf. nachgereicht werden:
  • Zeugnis der Diplom- oder Masterabschlussprüfung
  • Übersicht der erbrachten Einzelleistungen für das Bachelor- und Masterstudium,
  • Erklärung zu einschlägigen Modulhandbüchern,
  • Nachweis Sachkunde Pflanzenschutz

Dafür erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen entsprechenden Link, sobald die Vorprüfung der Unterlagen durch die Forstschule erfolgt ist (voraussichtlich Mitte/Ende März).

Ende der Nachreichfrist: Freitag, 12. April 2024 (Ausschlusstermin)

Zu diesem Zeitpunkt unvollständige Bewerbungen werden im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.

Wissenswertes zum Vorbereitungsdienst

In Bayern stehen pro Jahr 28 Ausbildungsplätze zur Verfügung, die im Auswahlverfahren nach Forstzulassungsgesetz vergeben werden. Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Auszubildenden der Bayerischen Forstverwaltung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sie führen dabei die Dienstbezeichnung "Forstreferendar" bzw. "Forstreferendarin" und erhalten Anwärterbezüge nach dem Eingangsamt A 13+Zulage (ggf. zuzüglich Familienzuschlag, Kindergeld und vermögenswirksame Leistungen).

Der Vorbereitungsdienst beginnt jährlich jeweils Anfang Juni. Die Voraussetzungen und Termine werden mit einer Bekanntmachung zum Jahresende im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die für eine Bewerbung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Bewerbung für den Vorbereitungsdienst".

Neben den fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber unter anderem die geforderte gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis nachweisen und einen gültigen Jagdschein besitzen. Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis liegt bei 45 Jahren.

Der Vorbereitungsdienst soll die Beamtinnen und Beamten befähigen, die Aufgaben ihrer Laufbahn selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Mit Erwerb der Qualifikation für die Fachlaufbahn sind sie beruflich vielseitig einsetzbar, z. B. in Forstbetrieben aller Waldbesitzarten, öffentlichen Forstverwaltungen, bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, Unternehmen der Forst- und Holzbranche oder als selbstständige Dienstleister.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in 2 Ausbildungsabschnitte:

Fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (6,5 Monate)
  • verschiedene Lehrgänge 
  • persönliche Vorbereitungszeit auf die Prüfung
Berufspraktischer Ausbildungsabschnitt (17,5 Monate)
  • Forsteinrichtung (3,5 Monate)
  • Untere Forstbehörde (7 Monate)
  • Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten (7 Monate)

Große Forstliche Staatsprüfung

Ausführliche Informationen zur Qualifikationsprüfung (Termin, Zulassungsantrag, Ablauf etc.):

Zulassungsanträge sind bis spätestens Freitag, den 24. Januar 2025, vorzulegen.

Die Zulassung zur Großen Forstlichen Staatsprüfung ist auf dem Dienstweg zu beantragen bei: Bayerische Forstschule Am Forsthof 2 97816 Lohr a.Main

Die Qualifikationsprüfung besteht aus folgenden fünf Teilen:
  1. Schriftliche Prüfung
  2. Schriftliche Waldprüfung
  3. Mündliche Waldprüfung
  4. Mündliche Prüfung
  5. Projektarbeit
Schriftliche Prüfung

Die Schriftliche Prüfung umfasst vier Prüfungsaufgaben und eine Doppelaufgabe oder zwei Prüfungsaufgaben und zwei Doppelaufgaben. Die Prüfungsaufgaben sind an vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen zu bearbeiten. Die Gesamtarbeitszeit soll 20 Stunden nicht überschreiten.

Schriftliche Waldprüfung

Die schriftliche Waldprüfung besteht aus einer Doppelaufgabe, die vor allem Themen aus dem Fachgebiet Waldbau, Standortkunde, mittel- und langfristige forstliche Planung (Forsteinrichtung) abdeckt. Die Prüflinge müssen dabei eine ihnen vorher nicht bekannte Waldfläche forstlich analysieren und beplanen.

Mündliche Waldprüfung

Die mündliche Waldprüfung umfasst zwei verschiedene Prüfungsgebiete, die der Prüfungsausschuss jeweils im Vorfeld festlegt, soweit er nicht die Prüfungskommissionen damit betraut. Die Prüfung dauert in jedem der beiden Prüfungsbereiche 30 Minuten. Sie wird an einem Tag in einer vorher nicht bekannt gegebenen Waldfläche in Bayern abgehalten.

Eine Übernahme als Beamter bzw. Beamtin auf Probe durch die Bayerische Forstverwaltung nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung ist nur im Rahmen des jeweiligen Bedarfs möglich, dann z. B. auch als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter an der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft. Aber auch auf dem freien Arbeitsmarkt ist die bestandene Qualifikationsprüfung eine vielbeachtete und gefragte Zusatzqualifikation.