Holz und Holzmarkt
In den Wäldern Bayerns wächst ständig und völlig lautlos ein wertvoller und vielseitiger Roh-, Bau- und Werkstoff nach: Das Holz. Über 40 heimische Baumarten liefern stetig Holz für die verschiedensten Einsatzmöglichkeiten. So kommt dem Holz auch als Energieträger und Lebensraum eine wichtige Aufgabe zu.

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FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Ende Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten, die bis Ende Dezember 2025 umgesetzt werden muss. Ziel der Verordnung ist, dass auf dem EU-Markt nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, die ohne Entwaldung erzeugt wurden. Beim Holzverkauf sind ab 30. Dezember 2025 für jeden Waldbesitzer und jede Waldbesitzerin zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: So ist eine Sorgfaltserklärung zu erstellen, in der unter anderem der Ort der Holzernte durch Geolokalisierung anzugeben ist.
FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) (Waldbesitzer-Portal) externer LinkErgänzende Angebote
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Ausgewählte Veröffentlichungen des Staatsministeriums und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
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