Fragen und Antworten zur Maßnahme K33 des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms

Aktualisiert am: 07.11.2024
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Bayern hat mit dem Beginn der neuen Förderperiode in den Jahren 2023 und 2024 ein beispielloses Maßnahmenangebot auf den Weg gebracht, das auch im Bereich der Fruchtfolge fünf verschiedene Varianten – von Blühfläche bis zum Klimaschutz – vorsieht. Aus Gründen der Vereinfachung und Verschlankung des Programms wird dieses Angebot zur Fruchtfolge ab dem Antragsjahr 2025 auf eine Maßnahme reduziert. Die Umstellung betrifft damit nur die Neuantragstellung, nicht die bestehenden KULAP-Verträge. Die Aussetzung ist auch dahingehend konsequent, weil wir bei der Humusfruchtfolge mit über 1.000 Prozent Zielerreichung unser selbst gestecktes Planziel bis 2027 bereits jetzt nach zwei Jahren vielfach übertroffen haben.

Bayern ist in der Ausgestaltung des Maßnahmenportfolios nicht völlig frei. Nachdem das KULAP zu einem erheblichen Anteil (rd. 50 %) durch EU-Gelder mitfinanziert ist, sind viele KULAP-Maßnahmen Teil des Nationalen Strategieplans, der bei der EU-KOM einzureichen war und schließlich so genehmigt wurde. Wenn Bayern nun bereits nach 2 Jahren bei K33 den Planzielwert für 2027 mit 1.000 Prozent erreicht hat, können wir eine weitere Steigerung gegenüber der KOM schwer begründen, wenn zugleich andere Maßnahmen noch unterhalb der Ziele des Strategieplans liegen. Unterhalb der Zielwerte liegen wir z. B. beim Ökolandbau. Daher behalten wir hier auch die in Deutschland maximal mögliche Prämie für den Ökolandbau bei. Auch bei der Fruchtfolgemaßnahme Blühende Ackerkulturen lagen wir 2023 erst bei gut 90 Prozent. Auch diese Maßnahme führen wir ungekürzt fort. Zudem läuft Ende 2024 bei 1400 Betrieben und 120.000 Hektar diese insektenförderliche Fruchtfolge aus. Sie war anlässlich des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“ eingeführt worden. Aufgrund der attraktiveren Prämien droht 2025 somit ein starker Wechsel dieser 1400 Betriebe in die Maßnahmen K33. Das würde zu einer weiteren Vergrößerung des Ungleichgewichts in der Zielerreichung führen. Eine Übererfüllung von Planzielwerten führt zwar nicht automatisch zu Anlastungen durch die EU, aber bei begrenztem Budget müssen wir alle gesteckten Ziele ausgewogen ansteuern. Denn wie kleinlich die EU-KOM die Nationalen Strategiepläne auslegt, hat sich zuletzt gezeigt, als sie von Deutschland rd. 18.000 Euro zurückgefordert hat, weil 2023 bei kleinen Fördermaßnahmen die vorher festgelegten Einheitsbeträge (€/Einheit) überschritten wurden. Wir können nicht ausschließen, dass die KOM am Ende nicht auch die Verfehlung von Zielwerten entsprechend sanktioniert. Das Risiko dafür wollen wir jedenfalls von vornherein vermeiden, nicht zuletzt auch im Interesse der Bauern und Empfänger der EU-Gelder. Bayern darf also - genauso wie Deutschland und die Mitgliedstaaten der EU - nicht einfach unbegrenzt fördern. In einem im September 2024 veröffentlichten Sonderbericht zum ökologischen Landbau in der EU hat der Europäische Rechnungshof ausdrücklich das Missverhältnis zwischen verausgabten Fördermitteln und damit (nicht) erreichten Zielen im Ökolandbau thematisiert und Korrekturen in der Politik für den Ökolandbau in der kommenden Förderperiode angemahnt. Pläne und Zielerreichungen werden geprüft – das ist auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Fördergeldern.

Die Maßnahme K33 – Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt - wird nicht gestrichen, sie wird zur Neuantragstellung ausgesetzt. Das ist ein wichtiger Unterschied. Alle laufenden Verpflichtungen (2.528 Antragsteller, über 135.000 ha Maßnahmenfläche) werden unverändert fortgeführt. Lediglich zur Neuantragstellung im Jahr 2025 wird von den fünf bekannten Fruchtfolgemaßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms KULAP nur noch die Maßnahme K32 – Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen angeboten. Die Maßnahme K32 unterstützt genau die Ziele des - auch vom LVÖ unterstützten - Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ - und zwar durch konventionelle Betriebe, von denen wir wollen, dass sie ebenfalls Maßnahmen zugunsten der Ziele des Volksbegehrens abschließen.

Kein Landwirt, der die Maßnahme in den beiden Jahren 2023 oder 2024 beantragt hat, wird diese im Jahr 2025 beenden müssen. Alle laufenden Verpflichtungen werden unverändert fortgeführt.

Alle bestehenden Verpflichtungen behalten Ihre Gültigkeit. Somit können alle Betriebe mit Verpflichtungen aus den Jahren 2023 und 2024 weiterhin an der Maßnahme teilnehmen und erhalten auch die entsprechende Förderung dafür.

Die Rückmeldung aus unserem Praktikerrat und einer Umfrage zum Bürokratieabbau war, dass u. a. auch das KULAP zu überladen und vor allem zu komplex sei. Diese Komplexität ist durch die Einführung der Ökoregelungen auf Bundesebene nochmals massiv angestiegen. Mittlerweile sind acht sog. Kombinationstabellen zu beachten, mit denen maßnahmengenau die geforderte Vermeidung von Doppelförderungen ausgeschlossen wird. Das ist kaum mehr zu überblicken. Bürokratieabbau bedeutet auch Abbau von Komplexität bei der Vielfalt der Maßnahmen.

Die Humus-Fruchtfolgemaßnahme K33 ist mit 325 €/ha finanziell attraktiv, insbesondere wenn die Voraussetzungen dafür, wie im Ökolandbau oft der Fall, systembedingt ohnehin gegeben sind. Deshalb haben Ökobetriebe diese Maßnahme zusätzlich zur Ökoförderung gerne beantragt. Bei den KULAP-Maßnahmen müssen wir jedoch auch auf Ausgewogenheit achten und alle Betriebe, konventionell wie ökologisch wirtschaftende, im Blick haben.

Bayern fördert die Umstellung auf Ökolandbau mit zahlreichen Maßnahmen. Die Fördersätze zur Umstellung auf Ökolandbau bleiben unverändert hoch bestehen. Wegen der Aussetzung von K33 im KULAP muss kein Landwirt auf die Umstellung auf Öko verzichten.

Bayern hat mit dem Beginn der neuen Förderperiode in den Jahren 2023 und 2024 ein beispielloses Maßnahmenangebot auf den Weg gebracht, das auch im Bereich der Fruchtfolge fünf verschiedene Varianten – von Blühfläche bis zum Klimaschutz – vorsieht. Bayern fördert die Umstellung auf Ökolandbau mit der dafür vorgesehenen Maßnahme O10 in den ersten beiden Umstellungsjahren mit 423 €/ha Acker und Grünland, 630 €/ha Gemüse und 1.300 €/ha Dauerkulturen. Wir fördern zudem die Beibehaltung des Ökolandbaus bereits jetzt bis zum beihilferechtlich zulässigen Maximum von 284 €/ha bei Grünland und 314 €/ha für Ackerland, zudem 485 €/ha für Gemüse und 1.000 €/ha bei Dauerkulturen.

Konventionelle Betriebe können weiterhin die Fruchtfolgemaßnahme Blühende Ackerkulturen (K32) beantragen, ob neu oder in Verlängerung einer 2024 auslaufenden Altmaßnahme. Zusätzlich können konventionelle, wie Ökobetriebe die Ökoregelung 2 des Bundes beantragen, also die vielfältige Fruchtfolge. Ökobetriebe mit Einsaat von Klee oder Kleegras in Vorbereitung einer Antragstellung für K33 können ackerbaulich insofern reagieren, als sie ihre Fruchtfolge entweder noch jetzt im Herbst oder im Frühjahr anpassen. Nachdem Ökobetriebe in der Regel ohnehin einen gewissen Anteil an Leguminosen in ihrer Fruchtfolge haben sollten, dürften auf K33 vorbereitende Maßnahmen gut in die Fruchtfolge einzupassen sein.