Gemäß der Verordnung (EU) Nr. (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden und biologische Vielfalt von Ökosystemen, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Konditionalität" bezeichnet. Die Regelungen der Konditionalität umfassen neun Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und elf Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Diese Fachrechts-Regelungen bestehen auch unabhängig von der Konditionalität. Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung der für die Konditionalität relevanten Zahlungen.
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Stand: 2024 Broschüre: DIN A4, 106 Seiten (hier nur zum Herunterladen verfügbar)
Konditionalität 2024, Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen Downloadlink- Bayerische Erosionsschutzverordnung (ESchV) interner Link
- Das gilt nach der Ernte - Überblick zu Konditionalität und Düngerecht interner Link
- Häufig gestellte Fragen zu den GLÖZ-Standards interner Link
- Einhaltung der Vorgaben zum Fruchtwechsel (GLÖZ7) interner Link
- Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von den Verpflichtungen der Konditionalität Downloadlink