Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen

Fischotter verursachen oft massive Fraßschäden in teichwirtschaftlichen Betrieben. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz hat der Fischotter einen besonderen, strengen Schutzstatus. In die Otterpopulation einzugreifen, ist nicht möglich. Den fischwirtschaftlichen Betrieben soll deshalb zumindest ein Teil der durch Fischotter verursachten Schäden ausgeglichen werden. Die Ausgleichszahlung ist die dritte Säule des Fischotter-Managementplanes - neben der fachlichen Beratung vor Ort und der Förderung des Baus von Abwehrzäunen.

Aktualisiert am: 17.10.2024
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Antragsberechtigung / Förderhöhe
  • Antragsberechtigt sind teichwirtschaftliche Betriebe und Fischereivereine, die entweder mehr als 0,5 ha Teichfläche bewirtschaften oder mehr als 250 kg Fische/Jahr erzeugen oder Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 €/Jahr erzeugen.
  • Betriebs- bzw. Vereinssitz und Anlage der Antragsteller müssen in Bayern liegen. Für Angelteiche und freie Gewässer wird keine Ausgleichszahlung gewährt. 
  • Aufzeichnungen zum Fischbestand (Teichbuch) und dokumentierte Nachweise für den Fischotter sind Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung.
  • Ausgeglichen werden max. 100 % der nachgewiesenen Fischotterschäden (Auszahlungsbetrag muss über 500 € liegen).
Verfahren
  • Der erste Fischotterschaden ist zu dokumentieren und unverzüglich mit dem entsprechenden Formular an den Otterberater zu melden.
  • Der Otterberater prüft die Schäden vor Ort und berät den Betrieb hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen. Nach der Abfischung ist der Gesamtschaden festzustellen und vom Otterberater zu bestätigen.
  • Mit der bestätigten Schadensmeldung kann dann der Antrag auf eine Ausgleichszahlung eingereicht werden.
Termine
  • Die endgültige Schadensmeldung für das vorausgehende Kalenderjahr muss bis spätestens 31. Dezember des Schadensjahres beim Otterberater vorliegen.
  • Der Antrag mit der vom Otterberater bestätigten Schadensmeldung für das Schadensjahr 2023 muss – abweichend von Nr. 6.2 der Richtlinie – bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Mittelherkunft
  • Bayern

Name:
Bewilligungsbehörde (Antragstellung)
Adresse:
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4600

Meldung/Antrag ab dem Schadensjahr 2024