BioRegio 2030 – Bewerbung als "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion"

Aktualisiert am: 18.07.2024
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Seit 2014 arbeiten Öko-Modellregionen erfolgreich an der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Bayern. Sie haben sich dabei als Impulsgeber in der Entwicklung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten etabliert. In Zukunft haben jedes Jahr weitere Regionen die Möglichkeit, sich als "Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen" zu bewerben. Nach positiver Prüfung der Bewerbung durch eine Fachjury erhalten die Bewerberregionen die Anerkennung als Öko-Modellregionen durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF). Als "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" setzen Gemeindeverbünde in Bayern zukunftsfähige Projekte zum Ausbau des ökologischen Landbaus sowie der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Bioprodukten um. Weitere Ziele sind die Aktivierung des unternehmerischen Potentials der Region und die Stärkung des ländlichen Raums. Gefördert wird eine professionelle Prozessbegleitung (Öko-Modellregionsmanagement), die die Umsetzung von Projekten entlang regionaler Bio-Wertschöpfungsketten sowie Informationsverbreitung und Bewusstseinsbildung unterstützt und in eine nachhaltige Regionalentwicklung einbindet. Das Öko-Modellregionsmanagement vernetzt Akteure in Kommunen, Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und ehrenamtlich Tätige und begleitet diese bei den nächsten Schritten ihres jeweiligen Projekts.

Wer kann sich bewerben?

Kommunen, die als Modell für andere Regionen bzw. Gemeindeverbünde fungieren wollen, schließen sich für die Bewerbung als Öko-Modellregion zusammen. Öko-Modellregionen können aus Gemeinden bestehen, die innerhalb eines Landkreises liegen oder unterschiedlichen Landkreisen angehören. Die Verbünde sollen mindestens vier Kommunen umfassen, die Größe eines Landkreises nicht wesentlich überschreiten und ein räumlich zusammenhängendes Gebiet abdecken. Vertragspartner und Fördermittelempfänger sind Kommunen oder vorrangig kommunal getragene Institutionen (z. B. Verein, Zweckverband). Interessierte Gemeindeverbünde sind aufgerufen, Akteure vor Ort (Landwirte, Lebensmittelhandwerk, Vermarkter, Verbraucher, Bildungseinrichtungen usw.) zu identifizieren und ihre Projektideen zur Steigerung der Erzeugung, Verarbeitung und des Absatzes von heimischen Öko-Lebensmitteln entlang der Wertschöpfungskette in einer Bewerbung zu präsentieren.

Wie gestaltet sich der Bewerbungsprozess für die Kommunen?

Die Regionen reichen ein kurzes Bewerbungskonzept ein, das eine Zusammenschau von wichtigen Themen und Akteuren darstellt und Projekte zur Förderung des ökologischen Landbaus in der Region sowie des Einsatzes regionaler Öko-Lebensmittel beschreibt. Das Bewerbungskonzept soll Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen enthalten sowie bereits möglichst konkrete Projektideen aufzeigen.

Es steht eine Mustergliederung für das Bewerbungskonzept zur Verfügung, in der auch die Bewertung der einzelnen Punkte ersichtlich wird.

Mustergliederung Downloadlink

Die Projektbetreuung der Öko-Modellregionen an der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Freising und der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung, Bereich Zentrale Aufgaben (BZA), in München begleitet die Konzeptentwicklung in der Bewerbungsphase im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der interessierten Regionen (Online-Infoveranstaltungen, Beratung und ggf. Workshops vor Ort).

Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung als Öko-Modellregion sind:
  • Vorliegen der Gemeinde- bzw. Kreistagsbeschlüsse der beteiligten Kommunen
  • Eingruppierung des Öko-Modellregionsmanagements mindestens in die Entgeltgruppe 11 (TV-L oder TVÖD)
  • Besetzung des Öko-Modellregionsmanagements mit dem Äquivalent von mindestens einer Vollzeitstelle (eine Aufteilung der Personalstelle auf mehrere Personen und Verträge mit externen Dienstleistern ist möglich)
  • Bereits früher als Öko-Modellregion geförderte Gemeinden können sich nochmalig bewerben, wenn sich die Gebietskulisse wesentlich geändert hat (z. B. mindestens 50 % weitere/andere Kommunen)

Eine externe Fachjury, die sich aus Expertinnen und Experten der Landwirtschaft, der Ländlichen Entwicklung, des Tourismus, der Gastronomie, der Vermarktung/Verarbeitung, der Regionalplanung, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Vertretung des Bayerischen Gemeindetags zusammensetzt, ist vom StMELF beauftragt, einmal jährlich zu tagen, um die eingereichten Bewerbungskonzepte zu prüfen. Bei positiver Begutachtung wird die Fachjury die neue Region für die Förderung "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" an das StMELF empfehlen.

Unterstützung im Bewerbungsprozess

Für alle interessierten Akteure und Kommunen werden regelmäßig Online-Veranstaltungen mit detaillierten Informationen über die Öko-Modellregionen und den Bewerbungsprozess angeboten. Nächste Veranstaltung: Mittwoch, 29.01.2025 um 10 Uhr

Abgabe der Bewerbung

Das Bewerbungskonzept und die Kopien der Gemeinde- bzw. Kreistagsbeschlüsse müssen bis zum 30. November 2024 als PDF per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Fachjury der Öko-Modellregionen an der LfL eingereicht werden. Die Termine für die späteste Einreichung der Bewerbungskonzepte in den Folgejahren werden zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht. Abgabe der Bewerbung unter: oekomodellregionen@lfl.bayern.de

Kontakte

Name:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau (IAB) Kompetenzzentrum für Ökologischen Landbau
Adresse:
Claudia Heid Lange Point 12 85354 Freising
Telefon:
+49 8161 8640-4971

Name:
Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung Bereich Zentrale Aufgaben (BZA)
Adresse:
Simone Brengelmann Infanteriestraße 1 80797 München
Telefon:
+49 89 1213-1509

Welche Förderung erhalten "Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen"?

Die ausgewählten Regionen erhalten für einen Zeitraum von drei Jahren eine Förderung für die Prozessbegleitung in Form einer Personalstelle oder entsprechender Werkverträge mit externen Dienstleistern (Öko-Modellregionsmanagement). Der Fördersatz beträgt 75 %. Die Förderhöchstgrenze beträgt 75.000,- Euro pro Jahr. Darin enthalten ist ein Sachkostenbudget von max. 5 % der Fördersumme. Diese Förderung kann bei einer erfolgreichen Zwischenbilanz, die durch die externe Fachjury geprüft wird, auf weitere zwei Jahre zu gleichen Förderbedingungen ausgedehnt werden. Im Anschluss kann der Förderzeitraum um weitere drei Jahre verlängert werden, mit degressiv sinkenden Fördersätzen (60 %, 40 %, 20 %) vom sechsten bis zum achten Jahr. Nach Ablauf der acht Jahre können „Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen“ mit einem aktualisierten Konzept und der positiven Prüfung durch die Fachjury in einen neuen Förderzeitraum von vier Jahren eintreten, der um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Der Fördersatz für die Förderung des Öko-Modellregionsmanagements beträgt dann gleichbleibend 20 %.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten für "Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen"

  • "Öko-Kleinprojektefond": Über einen sogenannten "Verfügungsrahmen" haben Öko-Modellregionen die Möglichkeit, jedes Jahr Kleinprojekte mit Investitionsvolumen von 1.000, - Euro bis 20.000, - Euro mit 50 % Förderung für die Projektträger zu unterstützen. Die Fördersumme beträgt maximal 50.000, - Euro pro Jahr und Region.
  • Bei "Außergewöhnlichen Projekten" für den Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten oder Projekten zur Bewusstseinsbildung können Personalkosten mit 50 % und maximal 50.000, - Euro pro Jahr und Region gefördert werden.

Weitergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten für "Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen" und die genauen Förderbedingungen finden Sie im Förderwegweiser des StMELF.

Förderwegweiser: Fördermöglichkeiten für anerkannte Öko-Modellregionen