Voraussetzung für eine Förderung ist der Titel einer "Staatlich anerkannten Öko-Modellregion".
Um "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" zu werden und die Förderung des Öko-Modellregionsmanagements beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Bewerbungsprozess notwendig. Voraussetzung ist das Vorliegen eines aussagekräftigen Bewerbungskonzepts sowie dessen positive Bewertung durch eine Fachjury, die vom Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bestellt wird.
Ausführliche Informationen über den Bewerbungsprozess, Fristen und BeratungsmöglichkeitenI: Management und Planung
die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses (Öko-Modellregionsmanagement),
die Vorbereitung und Begleitung für außergewöhnliche Projekte und Ideen einschließlich notwendiger Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen). Nähere Informationen dazu siehe Merkblatt zur Vorbereitung und Begleitung von außergewöhnlichen Projekten unter Antragstellung und Formulare.
Bayern
die Initiierung und Begleitung des Entwicklungsprozesses (Öko-Modellregionsmanagement) zunächst auf die Dauer von drei Jahren mit bis zu 75 %, jährlich höchstens 75.000 Euro. Die Förderung kann auf Antrag verlängert werden.
für die Vorbereitung und Begleitung von außergewöhnlichen Projekten und Ideen bis zu 50 %, jährlich höchstens 50.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist ein aktives Öko-Modellregionsmanagement.
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
Formulare
- Merkblatt zur Förderung des Managements "Staatlich anerkannter Öko-Modellregionen" Downloadlink
- Belegliste zum Verwendungsnachweis (Excel-Datei) Downloadlink
- Merkblatt zur Vorbereitung und Begleitung von außergewöhnlichen Projekten einschließlich notwendiger Vorarbeiten Downloadlink
- Anlage Mustergliederung Projektbeschreibung (Muster im Wordformat) Downloadlink
II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte
Öko-Modellregionen können jährlich den "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" beantragen, um Kleinprojekte umzusetzen. Voraussetzung für die Förderung ist ein aktives Öko-Modellregionsmanagement. Ein Förderantrag für das Folgejahr ist bereits im laufenden Kalenderjahr möglich. Die Kleinprojekte dürfen jedoch erst in dem Jahr begonnen werden, für das der "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" bewilligt wurde. Ausführliche Informationen sind in den jeweiligen Merkblättern zu finden.
Mit dem "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" können Kleinprojekte durchgeführt werden, die für die Weiterentwicklung der Öko-Modellregion von Bedeutung sind, im Gebiet der Öko-Modellregion liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts, die den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllen, dürfen diese Höchstgrenze nicht überschreiten. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert.
Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Bayern
Die Höhe des Verfügungsrahmens Ökoprojekte beträgt je Öko-Modellregion (Erstempfänger) jährlich max. 50.000 Euro.
Der "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" setzt sich aus dem Zuschuss (max. 45.000 Euro) und einem Eigenanteil des Erstempfängers von 10 % (max. 5.000 Euro) zusammen. Er ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, für das er bewilligt wurde.
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.
Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den auf das Unternehmen zutreffenden Unternehmensbereich (z. B. Gewerbe) anzuwenden.
Damit der "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" in dem Kalenderjahr für das er bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten.
Öko-Modellregionen können jährlich einen "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" beantragen, um Kleinprojekte umzusetzen.
Ansprechpartner für die Öko-Modellregionen
Unterlagen für Öko-Modellregionen
Ansprechpartner für die Träger von Kleinprojekten
Ansprechpartner für Förderanfragen ist die im Aufruf zur Einreichung jeweils genannte Stelle. Träger von Kleinprojekten können immer erst nach dem erfolgten Aufruf durch die jeweilige Öko-Modellregion Förderanfragen an diese einreichen.
Merkblätter und Formulare für die Träger von Kleinprojekten