(06. Mai 2022) München - Landwirte, die ihren Mehrfachantrag noch nicht eingereicht haben, müssen sich beeilen: Die Abgabefrist endet schon am Montag, den 16. Mai. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Mit dem Mehrfachantrag werden neben den Direktzahlungen die Leistungen in benachteiligten Gebieten, bei Agrarumweltmaßnahmen sowie entlang von Gewässerrandstreifen ausgeglichen. Die Anträge müssen online über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) unter www.ibalis.bayern.de eingereicht werden. Dabei werden alle Kennzahlen berechnet und umfassend geprüft. Präzise Luftbilder helfen den Betrieben bei grafischen Nutzungsangaben. Bei allen Fragen zum Mehrfachantrag können sich die Landwirte auch an die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Mitarbeiter können per digitaler Fernunterstützung schnell und gezielt auch direkt in der elektronischen Antragsmaske Hilfe leisten. Um persönliche Kontakte wegen der immer noch andauernden Corona-Pandemie zu vermeiden, empfiehlt das Ministerium den Landwirten den telefonischen Kontakt über die Hotline-Nummer ihres jeweiligen Amts. Das persönliche Erscheinen ist nur in Ausnahmefällen und mit voriger Absprache erforderlich. Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag sind online unter www.stmelf.bayern.de/förderwegweiser und www.ibalis.bayern.de zu finden.
Unterlagen und Informationen: