FAL-BY-Verfahren schafft Erleichterung für Betriebe: Weniger Aufwand bei Ökoregelung 5

Aktualisiert am: 19.03.2025
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(19. März 2025) München – Seit letztem Jahr können die Landwirte die kostenlose und mobile FAL-BY-App nutzen, um notwendige Daten zu erfassen. Damit existiert ein sehr nutzerfreundliches Verfahren, um die Nachweise für die "Ökoregelung 5 (ÖR5)" im Dauergrünland aufzunehmen. Diese Form der Anwendung fand bei den Antragstellern großen Zuspruch. Nachweise können die Landwirte mittels georeferenzierten Fotos über die mobile Anwendung FAL-BY einreichen. Nun kommt eine zusätzliche Erleichterung: Die Nachweise für die ÖR5 sind nur noch jedes zweite Jahr erforderlich. "Diese heute verkündete Erleichterung ist wieder ein Schritt von uns, um die Landwirtinnen und Landwirten von Bürokratie zu entlasten. Bayern hat sich auf Bundesebene für diese Erleichterung stark gemacht und setzt sie bereits 2025 um. Damit profitieren die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte als erste von der Vereinfachung", sagte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Die Erfahrungen der bayerischen Agrarverwaltung haben gezeigt, dass die Kennarten auf den Flächen eine gewisse Beständigkeit zeigen. Aus fachlicher Sicht ist es damit ausreichend, dass diese nur noch im zweijährigen Turnus erfasst werden. Die Grundlage für diesen Schritt war, dass das Nachweis-Verfahren mittels FAL-BY bereits erfolgreich etabliert ist. Diese Erleichterung ist ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau im Sinne der Betriebe. Für die nur noch alle zwei Jahre erforderlichen Nachweise für ÖR5 gelten die beiden folgenden Voraussetzungen: Im Vorjahr muss der Nachweis über FAL-BY eingereicht und positiv bewertet worden sein. Und die Beantragung von Fördermitteln hat sich beim betreffenden Schlag im aktuellen Jahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die ÖR5-Aufgaben werden am Folgetag nach dem Einreichen des Mehrfachantrags in der FAL-BY-App bereitgestellt. Das Ministerium empfiehlt Antragstellern, die mit dem Mehrfachantrag 2025 die ÖR5 beantragen, die FAL-BY-App am Tag nach der Antragsstellung zu aktualisieren. Danach kann direkt geprüft werden, ob Aufgaben vorliegen. Sofern hier keine ÖR5-Aufgabe zur Verfügung steht, ist der Nachweis für 2025 nicht erforderlich.