Natura 2000 - Europäisches Naturerbe
"Natura 2000" ist ein europaweites Schutzgebietsnetz, das sich aus Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Vogelschutz-Gebieten (SPA) zusammensetzt. Hauptziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Die Bayerische Forstverwaltung ist für das Gebietsmanagement im Wald verantwortlich. Unsere Forstleute erstellen gemeinsam mit der Naturschutzverwaltung die Managementpläne in den Gebieten und beraten die Waldbesitzer.
Das europäisches Biotopverbund-Netz Natura 2000
Es setzt sich aus den Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und den Vogelschutz-Gebieten (SPA) zusammen. Hauptziel der Europäischen Naturschutzrichtlinien ist der Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Bestimmte Lebensraumtypen und Arten in diesen Gebieten sollen in einem günstigen Zustand erhalten oder dieser wenn nötig wiederhergestellt werden. Bayern hat für Natura 2000 insgesamt über 800.000 ha an Flächen gemeldet und 745 Gebiete ausgewiesen. Die Gebietsmeldung ist seit 2004 abgeschlossen. Wald ist an diesem Netzwerk mit etwa 450.000 ha (56%) deutlich überproportional beteiligt.
Besitzverteilung der bayerischen Natura 2000-Waldfläche
450.000 ha der Natura 2000-Fläche sind Wald, d. h. 17% der Bayerischen Waldfläche gehören zum Europäischen Schutzgebietsnetz. Dies verdeutlicht die hohe Naturschutzqualität der bayerischen Wälder. Die Mehrheit davon (53%) sind Staatswald, was dessen besonderer Gemeinwohlverpflichtung gerecht wird. Informationen zu den einzelnen Gebieten finden Sie hier:
Online-Recherche von NATURA 2000 Gebieten externer LinkWaldnutzung und Naturschutz - kein Widerspruch
Natura 2000-Gebiete sind keine Totalschutzgebiete. In ihnen finden Landnutzung und Bewirtschaftung statt. Handlungsrahmen bildet das gesetzlich vorgeschriebene "Verschlechterungsverbot" zusammen mit den "Erhaltungszielen" des jeweiligen Gebietes. Innerhalb dieses Handlungsrahmens, der zum Schutz und Erhalt der Arten und Lebensräume erforderlich ist, soll der Eigentümer auch weiterhin im Natura 2000-Gebiet möglichst frei wirtschaften können.
Arten, Lebensraumtypen und Allgemeines zu Natura 2000 externer LinkDie Belange von Forstwirtschaft und Naturschutz sollen optimal miteinander vereinbart werden. Dazu diskutieren alle Beteiligten die Managementpläne und ihre Umsetzung an Runden Tischen.
Im Managementplan werden gebietsspezifisch Informationen zu den vorhandenen Schutzgütern und ihrem Erhaltungszustand erarbeitet sowie erforderliche Maßnahmen dargestellt. Diese Maßnahmen sollen vorrangig über freiwillige Leistungen der Eigentümer bzw. Bewirtschafter umgesetzt und mit Fördermitteln finanziert werden. Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns, er hat keine rechtliche Bindungswirkung für die ausgeübte Nutzung durch den Grundeigentümer.
Für jedes Natura 2000-Gebiet wird ein Runder Tisch eingerichtet, an dem die Managementpläne für jeden transparent diskutiert werden. Mit am Tisch sitzen können grundsätzlich alle Grundbesitzer, Behörden und Kommunen sowie die örtlichen Verbände des Waldbesitzes und Naturschutzes. Zentrale Ziele des Runden Tisches sind die Beratung der verantwortlichen Fachbehörden und die Identifizierung und Lösung von Konflikten und "Brennpunkten".
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Natura 2000
Nur wenn alle Betroffenen umfassend beteiligt werden, kann der Schutz des Natura 2000-Netzwerks gelingen. Die wichtigsten und häufigsten Fragen aus Sicht der Waldbesitzenden haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Die Gebietsbetreuer (Natura 2000-Sachbearbeiter) der Forstverwaltung beraten die Waldbesitzenden, koordinieren die Planung am Runden Tisch und die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen. Sie stehen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) vor Ort zur Verfügung.
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in BayernBeratung und Service für die Forstbehörden
Natura 2000 - Aufgaben der LWF und Arbeitsgrundlagen (LWF)Die sieben Regionalen Natura 2000-Kartierteams der Forstverwaltung erarbeiten die fachlichen Grundlagen der Natura 2000-Gebiete und erstellen die Managementpläne. Sie beraten die ÄELF und die Runden Tische und führen Erhebungen für das Monitoring durch.
Nationalparke
In Nationalparken sollen grundsätzlich keine menschlichen Eingriffe stattfinden. Dadurch wird zum einen das Wirken der natürlichen Umweltkräfte und eine ungestörte Dynamik der Lebensgemeinschaften gewährleistet. Nationalparke bieten ideale Bedingungen, um die natürlichen Abläufe in der Natur zu erforschen. Sie geben Informationen über Natur und Umwelt und ermöglichen dem Mensch, die Natur besonders eindrucksvoll mit allen Sinnen zu erleben.
Naturwaldreservate
Naturwaldreservate sind Wälder, die sich noch in einem weitgehend naturnahen Zustand befinden. In den Naturwaldreservaten läuft die natürliche Waldentwicklung ungestört ab. Im Lauf der Zeit entstehen urwaldähnliche Wälder mit starken Bäumen und viel Totholz. Sie leisten wertvolle Beiträge zum Erhalt der biologischen Vielfalt, liefern wichtige Forschungsergebnisse für eine naturnahe Forstwirtschaft und lassen natürlichen Kreisläufe greifbar erleben.
Naturwaldreservate - Gebiete, Forschung und Veröffentlichungen externer LinkNaturwälder
Naturwälder sind Wald-Juwelen. Sie erfüllen den Wunsch nach wilder Waldnatur, nach ungestörten, alten, artenreichen Wäldern, mit stehendem und liegendem Totholz, reich an Biotopbäumen. Die Bayerische Forstverwaltung setzt den Schutz der Flächen um und macht die Wälder für Bürgerinnen und Bürger behutsam und nachhaltig erlebbar. Bayerns alte und wilde Wälder sollen sich als Hotspots der biologischen Vielfalt ungestört weiterentwickeln.
Naturwälder – Bayerns wilde WaldnaturWeitere Schutzgebiete
Der flächenmäßige Schwerpunkt der Schutzgebiete Bayerns liegt im Bereich des Naturschutzrechts, zu dem neben Naturparken, Naturschutzgebieten und Nationalparken auch Landschaftsschutzgebiete gehören.
Wald in förmlichen Wasserschutzgebieten leistet einen wesentlichen Beitrag für eine stetige, saubere und vor allem preiswerte Trinkwasserversorgung.
Rechtskräftig erklärter Bannwald bietet vor allem in Ballungsräumen unschätzbare Vorteile für Klima, Erholung und Ökologie.
Gesetzlicher Schutzwald bewahrt Mensch und Natur vor zum Teil verheerenden Naturgefahren. Ohne Schutzwald wären viele Regionen - vor allem im Alpen- und Mittelgebirgsraum, aber auch im Bereich von Flüssen und Wildbächen - nicht oder nur mit aufwendigen technischen Schutzvorkehrungen besiedelbar.