Beihilfen für Erzeugerorganisationen (Obst und Gemüse)

Die "Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse" sind eine Maßnahme der Europäischen Union. Sie sollen die Marktposition der einzelnen Obst- und Gemüseerzeuger stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Aktualisiert am: 02.02.2023
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Erzeuger im Bereich Obst und Gemüse schließen sich in Erzeugerorganisationen zusammen. Ziel ist, ressourcenschonend und nachfragegerecht zu erzeugen, die Qualität zu steigern, das Angebot zu bündeln, gemeinsam zu vermarkten sowie die Produktionskosten zu optimieren.

Fördermaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse - FüAk externer Link
Zuwendungsempfänger
  • Ein Zusammenschluss von mindestens 15 Obst- und Gemüseerzeugern, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Erzeugerorganisation anerkannt wurden.
  • Anerkannte Erzeugerorganisationen, die ein operationelles Programm erstellt haben, das von der zuständigen Stelle genehmigt wurde, und die Investitionen im Rahmen dieses genehmigten operationellen Programms getätigt haben. 
Förderung
  • Investitionen im Rahmen der genehmigten operationellen Programme können bei anerkannten Erzeugerorganisationenmit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionssumme mit EU-Mitteln gefördert werden.
Mittelherkunft
  • EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Ansprechpartner

Für die verwaltungstechnische und finanzielle Abwicklung des Programmes ist das Kompetenzzentrum für Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. An sie sind die Anträge auf Zulassung als Lieferant zu richten. Antragsteller und Begünstigte sind zur Einhaltung der EU-rechtlichen Vorschriften verpflichtet und unterliegen den entsprechenden Kontrollen.

Abwicklung und Information

Name:
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
Adresse:
Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399

Für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse nach VO (EG) Nr. 1308/2013 ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig. An sie sind Anträge auf Anerkennung zu richten.

Antrag auf Anerkennung als Erzeugerorganisation im Bereich Obst und Gemüse

Name:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Adresse:
Menzinger Straße 54, 80638 München
Telefon:
08161 8640-1333
Fax:
08161 8640-1332