BayProTier 2023/24
Für die Auszahlung der Förderung 2023/2024 ist unbedingt noch ein Zahlungsantrag bis zum 31. August 2024 in iBALIS zu stellen.
Unterlagen zum Förderzeitraum 2023/2024
- Merkblatt BayProTier (Verpflichtungszeitraum 01.07.2023 – 30.06.2024) Downloadlink
- Bestandsregister Zuchtsauen - Excel-Liste Downloadlink
- Bestandsregister Zuchtsauen - Handschriftlich Downloadlink
- Bestandsregister Ferkelaufzucht - Excel-Liste Downloadlink
- Bestandsregister Ferkelaufzucht - Handschriftlich Downloadlink
- Schweinemast Bestandsregister - Excel-Liste Downloadlink
- Schweinemast Bestandsregister - Handschriftlich Downloadlink
BayProTier 2024/25
Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025. Die Antragstellung ist im Juni 2024 in iBALIS möglich.
Tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform und Umfang der Flächenbewirtschaftung, die die Voraussetzung für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 erfüllen
BayProTier gleicht laufende Kosten (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht, der Mastschweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.
Abkürzungen: ZS (Zuchtsau), AF (Absatzferkel), MS (Mastschwein), GV (Großvieheinheit)
Modul | Komfortstufe | Premiumstufe |
---|---|---|
Deckstall | 50,00 € je ZS | 90,00 € je ZS |
Wartestall | 15,00 € je ZS | 30,00 € je ZS |
Abferkelstall | 60,00 € je ZS | 110,00 € je ZS |
Ferkelaufzucht | 9,00 € je AF-Platz | 32,00 € je AF-Platz |
Mastschweine | - | 70,00 € je MS-Platz |
Modul | Komfortstufe | Premiumstufe |
---|---|---|
Mast- und Aufzuchtrinder | - | 220,00 € je GV |
560 Zuchtsauen
2.500 Ferkelaufzuchtplätze
1.500 Mastschweineplätze und
360 GV bei den Mast- und Aufzuchtrindern.
Zudem ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Förderhöhe auf maximal 500 €/GV pro Jahr beschränkt.
Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Haltungsbedingungen
erfolgreiche Teilnahme an einer Qualitätsregelung (GQ Bayern, Bayerisches Biosiegel) bereits zur Antragsstellung
Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen durch eine vom StMELF anerkannte Stelle (ausgenommen Kleinbetriebe mit einem Zuwendungsbetrag bis 5.000 € und Ökobetriebe), vorliegend bereits zur Antragsstellung
Bayern
Bei Fragen zur Antragstellung steht das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenFolgende Stellen sind für die betriebliche Stellungnahme im Rahmen von BayProTier anerkannt:
- Name:
- LKV Bayern e. V. / LKV Beratungsgesellschaft mbH
- Adresse:
- Landsberger Straße 282 80687 München
- Handy:
- 0152 38850440
- E-Mail:
- beratung@lkv.bayern.de
- Internet:
- www.lkv.bayern.de externer Link
- Name:
- QAL GmbH
- Adresse:
- Am Branden 6b 85256 Vierkirchen
- Telefon:
- 08139 8027-0
- E-Mail:
- z-stelle@qal-gmbh.de
- Internet:
- www.qal-gmbh.de externer Link
Die Antragstellung ist im Juni 2024 in iBALIS möglich. Die Zahlungsantragstellung für den Verpflichtungszeitraum 2023/24 ist noch bis Samstag, 31. August 2024 in iBALIS möglich.
iBALIS externer Link