Einsatz von Präsenzkräften in der Hauswirtschaft
Charakteristisch für Wohngruppenteams ist der Einsatz von Präsenzkräften oder auch Alltagsbegleitern (nach § 43b und 53c SGB XI). Diese sind konstante Ansprechpartner in einer Wohngruppe und übernehmen oft hauswirtschaftliche Aufgaben. Sie sind in den meisten Fällen der Hauswirtschaftsleitung zugeteilt und unterstellt. In der Praxis zeigt sich, dass die Begriffe Präsenzkraft, Alltagsbegleiter, Alltagsmanager und teilweise sogar Betreuungskraft synonym verwendet werden bzw. kein einheitliches Wording existiert. Präsenzkräfte haben unterschiedliche Ausbildungen.
Bei der Befragung der Interviewpartner von Einrichtungen mit Hausgemeinschaftskonzept (HGK) stellte sich heraus, dass die Personalverantwortlichen weniger Wert auf die Erstausbildung legten als vielmehr auf soziale Kompetenzen.
Welche Ausbildung haben Präsenzkräfte?
Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
Pflegehilfskraft
Familienpfleger/Familienpflegerin
Berufsfremde Ausbildung (z. B. kaufmännische Ausbildung)
Welche Eigenschaften sollen Präsenzkräfte im HGK vorweisen?
multitaskingfähig und stressresistent sein.
gerne mit (alten) Menschen arbeiten.
ein gewisses Grundverständnis und Erfahrung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mitbringen (v. a. beim Kochen).
kommunikativ sein.
Arbeit sehen und anpacken können.
Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen besitzen.
Organisationstalent und Zeitmanagement besitzen.
Sie dürfen keine Angst vor Nähe, wie beispielsweise Umarmungen von Bewohnern, haben.
Im Idealfall haben sie pflegerische Grundkenntnisse.
Sollen Präsenzkräfte als zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43 SGB XI über die Pflegekassen abgerechnet werden, müssen diese gewisse Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen das Absolvieren von drei Modulen mit gesamt 160 Unterrichtseinheiten, Orientierungspraktika sowie jährliche Fortbildungen. Außerdem dürfen diese Kräfte nicht regelmäßig und planmäßig in hauswirtschaftliche Tätigkeiten einbezogen werden.
Weitere Informationen:
Siehe § 2 Abs 4 Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016.
Richtlinien nach § 53 b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (GKV Spitzenverband)Ausgebildete Hauswirtschaftskräfte garantieren optimale Ausbildung und Versorgung
Die Modelle zeigen, dass unterschiedliche Professionen hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausüben – oft auch Berufsgruppen, die keinerlei hauswirtschaftliches Fachwissen besitzen. Hierfür hauswirtschaftliches Fachpersonal einzustellen, ist gewinnbringend, erleichtert viele Arbeitsabläufe und gewährleistet eine professionelle hauswirtschaftliche Versorgung.
An den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können interessierte, fachfremde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr hauswirtschaftliches Wissen berufsbegleitend vertiefen und die Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung besuchen. Der Besuch der Schule ist kostenfrei. Im Anschluss an den Schulbesuch kann die Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin absolviert werden.
Für hauswirtschaftliches Personal spricht:
Die Ausbildung zur Hauswirtschafterin vermittelt benötigtes Fachwissen für die Organisation der hauswirtschaftlichen Aufgaben in einer Wohngruppe. Die novellierte Ausbildungsverordnung bereitet Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter verstärkt auf die Betreuung und Aktivierung Pflegebedürftiger vor.
Hauswirtschafterinnen besitzen in der Regel alle der oben geforderten Eigenschaften,
Einige Fortbildungsberufe der Hauswirtschaft sind auf Senioren ausgerichtet und können in Bayern je nach Konzept auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Das sind ...
Fachhauswirtschafterinnen bzw. Fachhauswirtschafter
Dorfhelfer/innen und Familienpfleger/innen als Fachkräfte in der Betreuung
Weitere Informationen zu den Berufsbildern:
Beobachtungen des KoHW zeigten, dass manche Einrichtungen Präsenzkräfte der Hauswirtschaft zuteilen. Sie werden dann nicht über die Pflegekasse abgerechnet, übernehmen aber vielfältige hauswirtschaftliche Arbeiten, vor allem auch die Speisenzubereitung. Und das, obwohl Präsenzkräfte oder Alltagsbegleiter während ihrer 160-stündigen Schulung nur einen sehr geringen Anteil an hauswirtschaftlichen Kenntnissen erwerben. Hauswirtschafterinnen hingegen absolvieren eine dreijährige Ausbildung und erlangen umfangreiches Fachwissen – unter anderem in den Bereichen hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung, Warenwirtschaft, Qualitäts- und Hygienemaßnahmen, Teamarbeit und Anleiten von Personen. Somit eignen sich ausgebildete Hauswirtschafterinnen ideal für den Einsatz in Hausgemeinschaften.