Bio-Siegel

"Bio" hat bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen hohen Stellenwert. Die ökologische Landwirtschaft basiert auf Grundsätzen, die darauf ausgelegt sind, den menschlichen Einfluss auf die Umwelt zu minimieren und zu gewährleisten, dass das landwirtschaftliche System so natürlich wie möglich funktioniert.

Aktualisiert am: 21.11.2024
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Kornblume zwischen Mohnblumen in einem Feld © Wolfgang Seemann, LfL

Gesetzliche Grundlage für die Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau ist die EU-Öko-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848). Diese gibt die allgemeinen Standards des ökologischen Landbaus vor, enthält EU-einheitliche Mindestanforderungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft und regelt die Produktkennzeichnung und Betriebskontrolle.

Bio-Siegel für Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft

Logo Bio-Siegel: Geprüfte Qualität

Ohne Herkunftsnachweis

Mit dem Bio-Siegel bietet der Freistaat Bayern Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union die Möglichkeit Produkte zu kennzeichnen, die nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien erzeugt wurden. Die genauen Vorschriften garantieren dem Verbraucher eine Wirtschaftsweise im Einklang mit der Natur und geben eine Orientierungshilfe beim Einkauf. Sowohl die Bio-Bauern als auch die Hersteller müssen die strengen Prüfkriterien erfüllen und ihre Produkte von staatlich zugelassenen und überwachten Kontrollstellen überprüfen lassen. Das hinterlegte Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige Rückverfolgbarkeit der betreffenden Erzeugnisse.

Das Bio-Siegel, das vom Freistaat Bayern verliehen wird, steht für
  • über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
  • dreistufiges Kontrollsystem
Logo Bio-Siegel: Geprüfte Qualität Rohstffregion

Mit Herkunftsnachweis

Können die Erzeugnisse, die nach den höheren Qualitätskriterien hergestellt wurden, lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke einer bestimmten Herkunft (z. B. Bayern) zugeordnet werden, so kann das Bio-Siegel eine entsprechende Herkunftsangabe enthalten. Die Herkunft wird in diesem Fall sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval dargestellt.

Das Bio-Siegel mit Herkunftsnachweis, welches vom Freistaat Bayern verliehen wird, steht für
  • über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
  • dreistufiges Kontrollsystem
  • lückenlosen Herkunftsnachweis

Weitere Informationen

Die teilnehmenden Erzeuger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen ihren gesamten landwirtschaftlichen Betrieb (pflanzliche und tierische Erzeugung) auf der Grundlage der EU-Öko-VO bewirtschaften. Darüber hinaus gelten folgende zusätzliche höhere Qualitätsanforderungen, die über die Vorgaben der EU-Öko-VO hinausgehen:

  • Auf den Ackerflächen müssen mindestens 20 % Leguminosen in der Fruchtfolge angebaut werden.
  • Im Sommer müssen bei Wiederkäuern erhebliche Anteile des Grundfutters aus Grünfutter bestehen. Ausschließliche Silagefütterung ist nicht gestattet.
  • Für Schweine und Geflügel gelten folgende Tierbesatz-Obergrenzen/ha:
    • Mastschweineplätze: 10
    • Legehennen: 140
    • Masthähnchen: 280
    • Junghennen: 280
    • Mastenten: 210
    • Mastputen: 140
    • Mastgänse: 280
    • Zuchtsauen: 6,5
    • Ferkel: 74
  • Keine Verwendung von frischem, getrocknetem oder kompostiertem Geflügelmist und kein Zukauf von flüssigen tierischen Exkrementen (Gülle, Jauche etc.) aus konventioneller Erzeugung.
  • Verwendung von kompostierten oder fermentierten Haushaltsabfällen nur bei Vorlage zusätzlicher Öko-Gütesicherungskriterien.
  • Keine Verwendung von Produkten oder Nebenprodukten tierischen Ursprungs in der Düngung mit Ausnahme von Huf-, Haar- und Hornmehl.
  • Zukauf von organischen Düngern auf max. 40 kg N/ha beschränkt; ausgenommen sind Gartenbau und Dauerkulturen.
  • Bei Einsatz von Kupferpräparaten ist die Wirkstoffmenge auf maximal 3 kg/ha und Jahr begrenzt (Hopfenanbau maximal 4 kg/ha und Jahr).
  • Im Gemüsebau kein Einsatz von erdenlosen Kulturverfahren außer Sprossenerzeugung.
  • Mindestens 50 % der Futtermittel müssen auf dem eigenen Betrieb oder in festen Futter-/Mistkooperationen erzeugt werden (Ausnahme Kleinerzeuger: Bestände unter 1 000 Legehennen, 30 Zuchtsauen, 60 Mastschweineplätzen, 10 Pferden).

Das Bio-Siegel ist in Verbindung mit dem Herkunftsnachweis Bayern für Verbraucher im Handel erhältlich:

Das Produkt wurde nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien des "Bio-Siegels" erzeugt und zudem sind alle Schritte von der Erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis zur Ladentheke in "Bayern" erfolgt.

Biosiegel Eu Geprüfte Bio-Qualität – Europäische Union
Generell steht das Bio-Siegel allen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union offen.

Vorstellbar sind deshalb auch nachfolgende Beispiele für das Bio-Siegel mit Nachweis der Herkunft: Das Produkt wurde nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien des "Bio-Siegels" erzeugt und zudem sind alle Schritte von der Erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis zur Ladentheke innerhalb der Mitgliedstaaten der "Europäischen Union" erfolgt.

Biosiegel Deutschland

Das Produkt wurde nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien des "Bio-Siegels" erzeugt und zudem sind alle Schritte von der Erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis zur Ladentheke in "Deutschland" erfolgt.

Produkte, die nach höheren Qualitätskriterien erzeugt werden und einer bestimmten Herkunft (z. B. einem Bundesland) lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke zuzuordnen sind, können ein Bio-Siegel mit entsprechender Herkunftsangabe erhalten. Verliehen wird es vom Freistaat Bayern. Die Herkunft wird sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval des Siegels dargestellt.

Produkte, die nach höheren Qualitätskriterien erzeugt werden und einer bestimmten Herkunft (z. B. einem Staat) lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke zuzuordnen sind, können ein Bio-Siegel mit entsprechender Herkunftsangabe erhalten. Verliehen wird es vom Freistaat Bayern. Die Herkunft wird sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval des Siegels dargestellt.

Zeichenträger

Träger des Zeichens "Bio-Siegel" ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Zeichenträger entscheidet über Lizenzvergaben und die Genehmigung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen.

Lizenznehmer

Lizenznehmer verleihen das Recht zur Nutzung des Zeichens an Unternehmen in der Europäischen Union in den Bereichen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels für den Bereich Lebensmittel (Zeichennutzer). Das Bio-Siegel können nur Betriebe führen, die mit den Lizenznehmern einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen haben. Lizenznehmer des Bio-Siegels können Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft werden, welche die Durchführung der nach den Programmbestimmungen erforderlichen Prüfungen und die Einhaltung der darin festgelegten Bestimmungen gewährleisten können.

Die Lizenznehmer koordinieren auch die erforderlichen Kontrollen bei den Zeichennutzern und sonstigen Programmteilnehmern. Zu diesem Zweck beauftragen sie unabhängige Zertifizierungsstellen mit der Überprüfung der Betriebe auf die Einhaltung der Programmanforderungen sowie hinsichtlich der rechtmäßigen Nutzung des Zeichens.

Interessenten an einer Lizenznehmerschaft beantragen diese schriftlich beim Zeichenträger:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Referat M 1 Ludwigstraße 2 80539 München Derzeit sind folgende Lizenznehmer zugelassen:

Name:
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
Adresse:
Landsberger Str. 527 81241 München
Telefon:
089 4423190-0
E-Mail:
info@lvoe.de
Fax:
089 4423190-29

Name:
Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern (LQB) GmbH
Adresse:
Max-Joseph-Straße 9 80333 München
Telefon:
08139 9368-35
Fax:
08139 9368-57

Zeichennutzer

Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können das „Bio-Siegel“ zur Kennzeichnung ihrer ökologischen Erzeugnisse verwenden, sofern

  • die Programmbestimmungen eingehalten werden und 
  • das Unternehmen mit einem vom Zeichenträger anerkannten Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen hat.

Eine Verwendung des Zeichens zur Kennzeichnung des landwirtschaftlichen Betriebes oder des Unternehmens ist ausgeschlossen. Unternehmen, die Interesse an einer Nutzung des Bio-Siegels haben, beantragen diese schriftlich bei einem der für das Bio-Siegel zugelassenen Lizenznehmer.

Derzeit sind noch keine Lizenznehmer zugelassen.

Vor der erstmaligen Verleihung des Zeichennutzungsrechts führt der Lizenznehmer oder die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle

  • eine Prüfung der Erzeugnisse des Antragstellers auf Erfüllung der Programmbestimmungen sowie
  • eine Betriebsbesichtigung durch,

um die Eignung des Betriebes für die Zeichennutzung festzustellen. Wenn der Antragsteller die Programmbestimmungen erfüllt, wird ihm die Verleihung des Zeichennutzungsrechts mit einer Urkunde bestätigt.

Systemkontrolle

Um die Neutralität und Objektivität der Programmorganisation und der Kontrollen zu gewährleisten, werden die Lizenznehmer und die Zertifizierungsstellen von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als neutrale staatliche Behörde überwacht. Die Systemkontrolle fungiert darüber hinaus als unabhängige Anlaufstelle für anonyme Hinweise und Beschwerden. Alle einschlägigen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführten Kontrollen werden hierbei in jedem Fall anerkannt und erfordern keine zusätzliche Bewertung durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).