Lebensmittel können die für den Menschen ungefährliche Krankheit übertragen. Bitte werfen Sie Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!
Ausbreitung der Seuche
Im September 2020 wurde erstmals ASP in Deutschland bei einem Wildschwein-Kadaver wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg festgestellt. Seither folgten zahlreiche weitere Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und seit Juni 2024 auch in Hessen.
Bei Hausschweinen wurde die ASP in Deutschland erstmals im Juli 2021 Brandenburg amtlich festgestellt. Weitere Fälle folgten im November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern, im Mai 2022 in Baden-Württemberg und im Juli in Niedersachsen und erneut in Brandenburg. Durch die Fälle bei Wildschweinen seit Oktober 2021 in Sachsen bei Meißen und bei Hausschweinen im Mai 2022 in Baden-Württemberg bei Emmendingen rückte die ASP weiter an Bayern heran. Im Februar 2023 gab es einen ASP-Fall in einer Kleinsthaltung von Hausschweinen in Cottbus (Brandenburg).
Der erneute Ausbruch in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern und bei Wildschweinen in Hessen seit Juni 2024, bei Hausschweinen in Hessen im Juli 2024 und bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz seit Juli 2024, zeigt, dass die ASP zu jeder Zeit und überall auftreten kann. Die Tierseuche ist erneut weiter an Bayern herangerückt.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aktivierte Ende 2021 aufgrund der Funde bei Meißen die nächste Stufe des ASP-Frühwarnsystems: In den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen besteht damit eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP. Zudem sind im Rahmen eines ASP-Monitorings bei Hausschweinen alle verendeten Schweine in Freihaltungen auf ASP zu untersuchen. Betroffene Tierhalter haben der zuständigen Veterinärverwaltung verendete Schweine zu melden. Vergleichbare Maßnahmen wurden im Juni 2024 in einigen bayerischen Landkreisen in der Grenzregion zu Hessen ergriffen.
Wichtig für Reisende und landwirtschaftliche Betriebe
Die Afrikanische Schweinepest kommt seit einigen Jahren in Osteuropa, in Italien und vielen asiatischen Ländern vor. In der deutschen Landwirtschaft tätige Personen (z. B. Erntehelfer) aus diesen Ländern sollten besonders auf die Gefahr der Seuchenverschleppung durch Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände hingewiesen werden. Daneben ist bei (Jagd)reisen in diese Länder äußerste Vorsicht geboten. Mitarbeitende sollen keine Lebensmittel aus der Heimat mitbringen bzw. diese einschließlich Verpackungsmaterialien so entsorgen, dass Wild- und Hausschweine nicht in Kontakt damit kommen oder sie fressen. Informationsblätter sind in 18 Sprachen verfügbar.
Der Eintrag kann auch über Kleidung, Schuhe und andere Gegenstände erfolgen. Daher müssen Hygienemaßnahmen (Reinigung und Desinfektion, betriebseigene Kleidung) strikt eingehalten werden. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen alle Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einhalten.
Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest - Informationen für landwirtschaftliche Betriebe DownloadlinkWichtig für Schweinehalter
Status-Untersuchung ASP
Bricht die ASP aus, ist das Verbringen von Schweinen aus ASP-Sperrzonen streng reglementiert. Das "Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP" dient dazu, die ASP in Hausschweinebeständen frühzeitig zu erkennen. Schweinehaltende Betriebe können sich bereits im Vorfeld auf einen möglichen Ausbruch in der Region vorbereiten. Betriebe, die daran teilnehmen, lassen verendete Tiere wöchentlich auf ASP untersuchen. Ferner wird regelmäßig geprüft, ob die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
Wer einen anerkannten ASP-Betriebsstatus hat, erfüllt bereits einige Voraussetzungen, die für eine Ausnahmegenehmigung im ASP-Seuchenfall erforderlich sind. Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt neben den Kosten der Laboruntersuchung auch Zuschüsse zur tierärztlichen Probenentnahme (Blut- und Tupferproben) der verendeten Tiere.
Biosicherheit - Maßnahmen für Schweinebestände
Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten ihre Maßnahmen zur Abschirmung ihrer Bestände prüfen. Die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung müssen zwingend eingehalten werden. Augenmerk ist darauf zu legen, den Betrieb einzufrieden und gelagertes Futter und Einstreu vor Wildschweinen zu schützen.
Schweinehalterinnen und Schweinehalter, die auch auf die Jagd gehen, sollten erlegte Wildschweine, Jagdhunde und Jagdgegenstände sowie bei der Jagd benutzte Kleidung strikt von ihrem Betrieb fernhalten.
Nicht nur die ASP, auch die klassische Schweinepest und andere Krankheiten fordern schweinehaltende Betriebe und Berufsgruppen, die in der Tierproduktion arbeiten, immer wieder heraus. Bei vielen Tierseuchen kann bei Ausbruch praktisch nur noch die Keulung der Tierbestände die weitere Ausbreitung verhindern. Eine Notimpfung kommt z. B. bei der ASP nicht in Betracht, weil keine geeigneten Impfstoffe zur Verfügung stehen.
Küchenabfälle oder Essensreste dürfen nicht an Schweine (auch Wildschweine) verfüttert werden
Zugang zum Stall nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung
Tiere nur aus möglichst wenigen, bekannten und gesunden Beständen zukaufen
Tiertransporte auf ein Minimum beschränken
Reinigung und anschließende Desinfektion der Viehtransporter nach jeder Fahrt
Reinigung und anschließende Desinfektion der Ställe vor jeder Neubelegung
Schädlingsbekämpfung ordnungsgemäß durchführen und Erfolg kontrollieren
Wichtig für Waldbesitzer und Jägerschaft
Die nachhaltige Reduktion des Schwarzwildes trägt zur ASP-Seuchenprävention bei.
Hinweise für Waldbesitzer und die Jägerschaft
Die nachhaltige Reduktion des Schwarzwildes ist ein wichtiger Beitrag der ASP-Seuchenprävention. Das Faltblatt "Afrikanische Schweinepest – Informationen für die Jägerschaft" informiert zu den wichtigsten Fakten. Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie ein Faltblatt für Waldbesitzer sind im Wildtierportal Bayern zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Faltblätter zur ASP für Waldbesitzer/-innen und Jäger/-innen externer LinkWeitere Informationen
- FAQ zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit externer Link
- Afrikanische Schweinepest - Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit externer Link
- ASP: Aktuelle Informationen - Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz externer Link
- Afrikanische Schweinepest: Informationen zu Fällen in Deutschland - Bundeslandwirtschaftsministerium externer Link