Situation in Bayern
Seit Oktober 2023 breitet sich die Blauzungenkrankheit wieder in Deutschland aus. Bisher waren die Ausbrüche, von denen Bayern seit August 2024 betroffen ist, auf den Serotyp 3 (BTV-3) zurückzuführen. Im Oktober 2025 wurde zuerst in Baden-Württemberg und wenige Tage später in Bayern auch der Serotyp 8 (BTV-8) festgestellt. Dadurch ergeben sich in Bezug auf BTV-8 Einschränkungen im Viehverkehr für empfängliche Tiere, die aus den Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern stammen. Tiere, die verbracht werden sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Einzelheiten hierzu und aktuelle Informationen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Blauzungenkrankheit externer LinkGemäß dieser Informationen gilt in Bezug auf BTV-3 derzeit die gesamte Bundesrepublik Deutschland als nicht freies Gebiet. Innerstaatlich gelten keine speziellen Verbringungsregelungen, somit sind Verbringungen innerhalb Deutschlands ohne besondere BTV-3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind.
Impfung als probates Mittel
Die Erfahrungen aus den bisherigen Blauzungengeschehen in Deutschland haben wiederholt eindrucksvoll gezeigt, dass die Impfung ein wirksames Instrument für die erfolgreiche Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist. Die Impfung bietet den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf, sie reduziert das Ausmaß der klinischen Symptome erheblich. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen die Serotypen 3, 4 und 8 ist auch in Regionen sinnvoll, die geografisch (noch) weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind. Die Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK) gewährt Zuschüsse zu den Impfungen. Diese fallen je nach Tierart, BTV-Serotyp und Zeitpunkt der Impfung unterschiedlich aus.
Ausführliche Informationen zu den Impfzuschüssen der BTSK externer Link
