Landwirt.Imker.Miteinander – Ideen für mehr Biodiversität

Wenn Landwirt und Imker einen guten Kontakt pflegen und sich gegenseitig wertschätzen, werden die Bedürfnisse der Bienen das ganze Jahr über berücksichtigt. Für das Projekt "Landwirte.Imker.Miteinander" (LIM) werden deshalb gelungene Partnerschaften zwischen Landwirten und Imkern gesucht. Gemeinsame Maßnahmen sollen die Honigbiene und deren "wilde Verwandtschaft" fördern. Im Fokus steht somit nicht nur das Trachtangebot für die Honigbiene. Es geht darum, die Artenvielfalt zu stärken, z. B. durch differenzierte Lebensräume mit Blütenangeboten oder Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten. Wenn wir uns dafür einsetzen, die Biodiversität zu erhalten, schützen wir Tiere, Pflanzen und die Lebensgrundlagen des Menschen. Eine nachhaltige Landwirtschaft ist auf stabile, blüten- und strukturreiche Ökosysteme angewiesen.

Aktualisiert am: 20.02.2023
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Erdhummel und Honigbiene auf Knautia-Blüte LfL

Sie engagieren sich bereits erfolgreich für den Insektenschutz? Sie verfolgen vielleicht sogar einen integrativen Ansatz und arbeiten auch mit anderen Akteuren zusammen? Sie sind der Meinung, Ihr bienenfreundliches Projekt könnte als Beispiel dienen und zum Nachahmen anregen? Dann zögern Sie nicht und bewerben sich gleich!

Jetzt bewerben!

Bewerben Sie sich jetzt für das LIM-Projekt 2023. Die besten Partnerschaften zwischen Landwirten und Imkern bekommen Preisgelder mit einer Gesamtsumme von 8.000 Euro. Der Teilnahmezeitraum für das LIM-Projekt läuft vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2023. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie bei den Teilnahmebedingungen.

Bewerbungsformular Landwirte.Imker.Miteinander (LIM)

Imker und Bauern – eine ausgezeichnete Partnerschaft

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wird im September 2023 die besten Kooperationen von Imkern und Bauern bekanntgegeben.

1. Veranstalter und Ziel

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ("Veranstalter") will die Artenvielfalt bei den Bestäubern in der Kulturlandschaft stärken. Dazu sollen in diesem LIM-Projekt besonders gelungene Partnerschaften zwischen Landwirten und Imkern gefunden und ausgezeichnet werden. Ziel des LIM-Projekts ist es, die Leistungen einer guten Kooperation zwischen Landwirten und Imkern für die breite Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Gruppen, die aus mindestens zwei Personen bestehen. Davon muss eine Person Bienen halten und eine weitere muss praktizierende Landwirtin bzw. praktizierender Landwirt sein. Alle Teilnehmenden müssen bei Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Bayern haben. Weitere Teilnahmevoraussetzung ist die Angabe des Namens, der E-Mail-Adresse und der übrigen im Online-Formular vorgesehenen Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, Adresse) der Teilnehmenden. Diese Daten dienen der Kontaktaufnahme, für Rückfragen und ggf. zur Bekanntgabe der Gewinner und des Gewinns.

Die Teilnahmezeitraum für das LIM-Projekt läuft vom 01.02.2023 – 00:00 Uhr bis zum 31.05.2023 - 24:00 Uhr. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern. Pro Teilnahme ist nur ein Beitrag mit einer darin beschriebenen Maßnahme zulässig. Nachträgliche Änderungen eingesandter Beiträge sind ausgeschlossen.

3. Teilnahme am LIM-Projekt - Einreichen des Beitrags

Die Teilnahme am LIM-Projekt erfolgt ausschließlich als PDF-Datei unter Verwendung des vom Veranstalter vorgegebenen Online-Formulars. Dabei ist eine kurze und aussagekräftige Beschreibung der Partnerschaft unverzichtbar. Sie ist mit mindestens drei und maximal zehn Fotos im JPEG-Format zu ergänzen. Das ausgefüllte Formular darf eine Größe von 5 MB nicht überschreiten und ist ausschließlich per E-Mail zu senden an das Postfach

landwirte.imker.miteinander@stmelf.bayern.de

Mit dem E-Mail-Versand des Formulars erklären alle Teilnehmenden zugleich ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.

4. Teilnahmeausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bedienstete bzw. Beschäftigte im Geschäftsbereich des Veranstalters, alle an der Konzeption und Umsetzung des LIM-Projekts beteiligten Personen sowie Angehörige aller genannten Personengruppen. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen (insbesondere bei Manipulationen und unwahren Angaben) behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Beitrag von der Teilnahme auszuschließen. Gegebenenfalls können Gewinne nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Per Post eingesandte Dokumente oder per Post eingereichte digitale Bildträger werden nicht zugelassen und nicht an den Absender zurück geschickt. Auch Beiträge, die außerhalb des vorgegeben Online-Formulars per E-Mail oder beispielsweise über die Social-Media-Kanäle des Veranstalters zugeleitet werden, nehmen nicht am LIM-Projekt teil.

Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang der jeweiligen Datei. Eine Ersetzung der per Mail versandten Beiträge oder andere nachträgliche Änderungen daran sind nicht zulässig. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die eingereichten Beiträge zum LIM-Projekt zuzulassen bzw. online zu veröffentlichen. Insoweit ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

5. Verfahren

Die Mitglieder der Jury werden vom Veranstalter benannt. Die Anzahl der Jurymitglieder und die Zusammensetzung der Jury stehen im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Insofern ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Jury wählt aus allen teilnehmenden Beiträgen drei Gewinner. Diese ergeben sich ausschließlich aus dem Ergebnis der Abstimmung der Jury. Während der Bewerbungs- und Bewertungsphase werden keine Auskünfte zum Stand des Bewerbungsverfahrens erteilt. Der Veranstalter und die Jurymitglieder behalten sich vor, während des Bewerbungs- und Bewertungszeitraums stichprobenartig Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen. Die drei Gewinner werden voraussichtlich im Sommer 2023 über die Prämierung informiert. Unter Ausschluss des Rechtswegs gilt, dass kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns oder auf einen Umtausch besteht.

6. Gewinnverteilung

Die drei Gewinner erhalten zusammen einen Gewinn im Wert von insgesamt 8.000 Euro. Die Jury legt im Rahmen ihrer unabhängigen Entscheidungsfindung nach eigenem Ermessen fest, wie die Gesamtsumme auf die einzelnen Gewinner verteilt wird. Eine Auszeichnung oder Benennung der weiteren Platzierungen erfolgt nicht. Die Überweisung des Preisgeldes erfolgt auf nur ein Konto, das dem Veranstalter nach entsprechender Aufforderung mitzuteilen ist.

7. Veröffentlichung, Nutzungsrechte und Rechte Dritter

Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass die Namen der Gewinner mit dem jeweiligen Beitrag einschließlich der eingesandten Fotos auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Veröffentlichung gegenüber dem Veranstalter. Jeder Teilnehmende räumt dem Veranstalter im Fall eines Preisgewinns unentgeltlich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, einfachen Nutzungsrechte an den eingereichten Beiträgen (einschließlich Bildmaterial) ein und teilt nach entsprechender Aufforderung mit, welche Urhebernennung im Einzelfall zu erfolgen hat.

Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst sowohl das Recht, die jeweiligen Werke den Presseorganen zur Veröffentlichung/Nutzung zu überlassen, als auch zu eigenen Zwecken des Freistaats Bayern (v. a. Öffentlichkeitsarbeit) auf alle denkbaren Arten zu nutzen bzw. zu veröffentlichen, insbesondere in allen Medien, einschließlich dem Internet und den sozialen Netzwerken. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, die vorstehend genannten Rechte an Dritte weiterzuübertragen.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Beitrag verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass das eingereichte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

8. Unzulässige Inhalte

Es dürfen keine Beiträge eingereicht werden, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Ebenfalls dürfen keine Beiträge eingereicht werden, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben. Der Ausschluss von Beiträgen liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters und kann ohne Anhörung erfolgen. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.

9. Haftungsbestimmungen

Für unrichtige oder unvollständige Angaben in seinem Beitrag haftet der jeweilige Teil-nehmende als Verursacher.

Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter sowie seine Bediensteten oder Beauftragten auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung) frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen und verpflichten sich, den Veranstalter auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen, es sei denn, es liegt Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Beschäftigten, Bediensteten oder Beauftragten des Veranstalters vor.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Beschäftigten, Bediensteten bzw. seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Bediensteten oder Beschäftigten, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Abbruch des LIM-Projekts

Das LIM-Projekt kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des LIM-Projekts insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Anmeldung über das Online-Formular angegebenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden für die Dauer des LIM-Projekts, längstens jedoch bis zum 31.12.2026. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die personenbezogenen Daten der Gewinner, die dauerhaft gespeichert werden. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt.

Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des LIM-Projekts (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein einschließlich Einladung zur Verleihung des Gewinnes, die Nennung der Gewinner in Pressemitteilungen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, auf der LIM-Projektseite des Veranstalters im Internet einschließlich der sozialen Medien, die Übermittlung der Daten der Gewinner an beteiligte Dritte z.B. an Jurymitglieder) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung (siehe Ziff. 7).

Für darüberhinausgehende Zwecke werden die angegebenen personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet. Die Namen der Gewinner werden so, wie im Online-Formular angegeben, bekannt gegeben.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Name:
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Adresse:
Ludwigstraße 2, 80539 München
Telefon:
089 2182-0
Fax:
089 2182-2718

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die diesbezüglichen Rechte

Datenschutzerklärung

12. Aktualisierung

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren.

13. Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nebenabreden in mündlicher Form haben keine Gültigkeit. Durch das LIM-Projekt werden keine wirtschaftlichen oder werblichen Zwecke verfolgt. Das LIM-Projekt steht in keiner Verbindung zu den Betreibern von sozialen Netzwerken und wurde nicht von solchen Betreibern gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am ehesten entspricht.

1. Preis | Zandt, Landkreis Cham, Oberpfalz

Im Landkreis Cham haben 20 Landwirte, vier Imker, die Jägerschaft, die Gemeinde, Vereine und Bürger gemeinsam ca. 30 ha Blühfläche angelegt. Durch das Bereitstellen von Flächen, viel Arbeit und Geldspenden sind in den letzten Jahren viele Blühflächen, aber auch dauerhafte Strukturen wie z. B. Streuobstwiesen, Stein- und Totholzbiotope entstanden. Die Initiative "Zandt - die blühende Gemeinde" wurde für ihr langjähriges, herausragendes Engagement von der Jury zum Sieger gekürt. Die vorbildlichen Leistungen in Zandt werden mit einem Preisgeld von 4.000 € gewürdigt.

Blühender Ortseingang (Fotos: Gemeinde Zandt)
Blühstreifen
Kinder säen eine Blühfläche an
Feuerwehr bewässert eine Neuansaat
Streuobst und Blühflächen bereichern die Flur
Großer Zusammenhalt in der Gemeinde Zandt

2. Preis | Stierberg, Landkreis Mühldorf, Oberbayern

In Stierberg, Gemeinde Obertaufkirchen, versteht sich der Imkerverein als Anwalt der blütenbesuchenden Insekten. Unter dem Motto "Landwirtschaft UND Bienen - Füreinander UND Miteinander" wird der Schulterschluss mit den örtlichen Landwirten praktiziert. Vorträge, Begehungen und Feldtage z. B. auch für alternative Energiepflanzen sensibilisieren Landwirte und die Öffentlichkeit. Die vorbildlichen Leistungen in Stierberg werden mit einem Preisgeld von 2.000 € gewürdigt.

Foto: Maria Th. Lohmeier
Gemeinsame Feldbegehung Foto: Maria Th. Lohmeier
Gemeinsame Feldbegehung
Biogas-Bauern informieren sich Foto: Maria Th. Lohmeier
Biogas-Bauern informieren sich
Großer Aktionstag in Stierberg Foto: Maria Th. Lohmeier
Großer Aktionstag in Stierberg
Die Akteure in Stierberg (Fotos: Maria Th. Lohmeier)
Gemeinsame Feldbegehung
Biogas-Bauern informieren sich
Großer Aktionstag in Stierberg

2. Preis | Holzheim, Landkreis Dillingen, Schwaben

Im schwäbischen Holzheim pflegt der Imkerverein seit 2008 eine erfolgreiche Partnerschaft mit Landwirten, der Bürgerschaft, dem Gartenbauverein, den Gewerbebetrieben, der Gemeinde und dem Forstbetrieb. Die Anlage von Streuobstwiesen, Blühflächen, Blühstreifen und Demonstrationsflächen zu alternativen Biogaspflanzen sowie gemeinsame Begehungen der Feldflur fördern die Artenvielfalt und schaffen Verständnis für die Bedürfnisse der Honigbienen und deren wildlebender Verwandtschaft. Die vorbildlichen Leistungen in Holzheim werden mit einem Preisgeld von 2.000 € gewürdigt.

Haupt-Akteure am Blühstreifen (Fotos: Holzheim)
Blühender Ortseingang
Blühflächen am Rathaus
Steuobst und Wildbienenhotel
Blühfläche in der freien Flur
Haupt-Akteure am Blühstreifen (Fotos: Holzheim)
Blühender Ortseingang
Blühflächen am Rathaus
Steuobst und Wildbienenhotel
Blühfläche in der freien Flur

Belobigung | Gut Mergenthau, Landkreis Aichach-Friedberg, Schwaben

In Affing im Landkreis Aichach-Friedberg verwandelte der Bio-Betrieb "Gut Mergenthau" zusammen mit den beiden Bio-Imkereien "Honiglandschaften" und "Bader" eine 10 ha große landwirtschaftliche Christbaumkultur zum blühenden Mehrnutzungs-Ökosystem, ganz nach dem Motto "Bienen, Bäume, Blütenträume". Christbäume, in Mischkultur mit vielfältigen Blühstreifen angebaut, liefern besten Waldhonig und Lebensraum für vielerlei Tiere und Pflanzen.