Angelfischerei und Jahresfischereischein

Die erwerbsmäßige Fischerei hat sich zurückgezogen. Dafür nutzt und pflegt die Angelfischerei die Fischbestände in den Flüssen und Seen. Sie übt dabei das eigentumsgleiche Fischereirecht der Entnahme aus. Sie ist aber auch gesetzlich zur Hege verpflichtet. Dazu gehört es unter anderem, Schonzeiten und Schonmaße einzuhalten, Gewässer zu reinigen und kontrollieren, Biotope zu errichten und Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Weitere Beispiele sind Besatzmaßnahmen, um seltene Kleinfischarten zu erhalten bzw. Bestände zu stützen, wenn deren natürliche Reproduktion beeinträchtigt ist.

Aktualisiert am: 10.01.2023
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Angler mit gefangener Äsche

Wer darf angeln?

Das Angelfischen ist streng geregelt.

Wer angeln will,
  • benötigt den Fischereischein, den er nur auf Grundlage einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung erwerben kann. 
  • muss für das Fischen einen für das jeweilige Gewässer gültigen Erlaubnisschein besitzen.

Die amtliche Begrenzung der Zahl der Erlaubnisscheine verhindert ein Überfischen der Bestände.

Angeln für Touristen: Jahresfischereischein

Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die in Bayern angeln möchten, können einen Jahresfischereischein für Touristen erhalten. Den Jahresfischereischein erhalten nur volljährige Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben (§ 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AVBayFiG). Jugendlichen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Wer einen Jahresfischereischein beantragt, muss bestätigen, bereits den Fischfang ausgeübt zu haben und von den in Bayern geltenden fischereirechtlichen Vorschriften sowie der Verpflichtung zu deren Einhaltung Kenntnis genommen zu haben.

Zuständig ist die Gemeinde, in der der Fischfang ausgeübt werden soll.

Wie lange gilt ein Jahresfischereischein?

Im Jahresfischereischein werden die Zeiträume (bis zu drei) eingetragen, in denen der Jahresfischereischein nach Wahl der antragstellenden Person tatsächlich gültig sein soll. Diese Zeiträume müssen vollständig innerhalb des Jahres ab Ausstellung des Fischereischeins liegen und dürfen insgesamt nicht länger als drei Monate sein. Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde. Wird festgestellt, dass dennoch ein weiterer Jahresfischereischein beantragt und erworben wurde, erhält die betreffende Person nach Absprache der beteiligten Gemeinden von diesen für mindestens fünf Jahre keinen neuen Jahresfischereischein.

Den Jahresfischereischein kann auch eine Person abholen, die der Antragsteller schriftlich bevollmächtigt.

Ein Jahresfischereischein kann erst nach Ablauf des gesamten Jahres, für den er erteilt worden ist, verlängert werden.

Tierschutz

Der Begriff Fischweidgerechtigkeit bedeutet, fair und tierschutzgerecht mit Fischen, Artenschutz und den Gewässer als Lebensraum umzugehen. Außerhalb der Schonzeit gefangene, maßige Fische müssen sinnvoll verwertet, in aller Regel also verzehrt werden. Nur das entspricht dem Tierschutzgesetz. Das Bayerische Fischereigesetz setzt diese und andere Tierschutzbestimmungen um. Es verbietet z. B. das Wettfischen und das gezielte Fangen und wieder Zurücksetzen ("Catch and Release"), da es den Fisch zum Spaßobjekt degradiert.

Bayerisches Fischereigesetz - gesetze-bayern.de externer Link