Qualitäts- und Prüfbestimmungen
Das Qualitätsprogramm mit regionalem Herkunftsnachweis gibt es derzeit für 28 Produktbereiche. Die Anforderungen können den Qualitäts- und Prüfbestimmungen entnommen werden. Die Gegenüberstellungen der Leistungsinhalte veranschaulichen die Anforderungen, die über dem gesetzlichen Standard liegen.
über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
lückenlosen regionalen Herkunftsnachweis
dreistufiges Kontrollsystem.
Ausführliche Informationen zu "Geprüfte Qualität – Bayern"
Broschüre "Geprüfte Qualität – Bayern"
Mit klaren Vorgaben in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und -qualität sowie Umwelt- und Tierschutz, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen, hat "Geprüfte Qualität – Bayern" eine Vorreiterrolle bei der Erzeugung von qualitativ hochwertigen und regionalen Lebensmitteln übernommen. Kontrolliert wird auf allen Ebenen der Produktions- und Handelskette durch ein dreistufiges Kontrollsystem. Staatliche Systemprüfungen stellen die Neutralität der Kontrollen sicher. Nach mittlerweile zehn Jahren "Geprüfte Qualität – Bayern" ist das Zeichen bei rund zwei Drittel der bayerischen Konsumenten bekannt und für viele ein wichtiges Kaufargument. Die Broschüre liefert eine Zusammenfassung des bayerischen Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramms und zieht eine positive Bilanz.
Broschüre "10 Jahre Geprüfte Qualität – Bayern" zum Download (September 2012) Downloadlink