(25. April 2023) München – Der Ministerrat hat heute die neue Bayerische Wolfs-Verordnung und die Regelung zum Fischotter beschlossen. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bekräftigte: "Die Entscheidung des Kabinetts ist ein wichtiges Signal für unsere Almbauern, Weidetierhalter und die Teichwirtschaft. Vor allem aber für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und die Biodiversität. Wir können nicht länger zusehen, wie die Rückkehr der Beutegreifer Wolf, Bär, aber auch der Fischotter die Nutztierhaltung und die Fischwirtschaft immer mehr zunichtemacht. Wir müssen feststellen: Wölfe sind nicht mehr bedroht, aber unsere Weidetierhalter sind es bereits. Deswegen sind wir zum Handeln gezwungen. Denn wir stehen zu unserer nachhaltigen Weide- und Teichwirtschaft. Wir lassen die Tierhalter und Teichwirte nicht allein. Es bleibt dabei: Der Bund muss sich dafür einsetzen, den Schutzstatus des nicht mehr auf der Roten Liste stehenden Wolfs abzusenken." Für die Probleme in der Teichwirtschaft hat der Ministerrat Änderung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung und der jagdrechtlichen Vorschriften beschlossen. Danach wird es unmittelbar ermöglicht, zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden ganzjährig Fischotter zu entnehmen. Agrarministerin Michaela Kaniber: "Unsere Teichwirte brauchen jetzt eine Perspektive. Denn die Betriebe sind zermürbt. Die Schadensmeldungen explodieren, sie haben sich seit 2016 nahezu verzehnfacht. Immer mehr Teichwirte ziehen daher für sich die Konsequenzen: Allein in den letzten beiden Jahren haben 600 von 10.000 Betrieben aufgegeben. Wir müssen daher schnell handeln. Um es klarzumachen: Der Otter hat seine Berechtigung, aber wir müssen es ermöglichen, dass unsere Teichwirte überleben können." Umweltminister Torsten Glauber: "Die Fisch- und Teichwirtschaft hat einen festen Platz in der bayerischen Kultur und Tradition. Wir wollen die bayerische Kulturlandschaft umfassend erhalten, insbesondere auch die Teichwirtschaft in der Oberpfalz und in Franken. Dazu braucht es auch klare Regeln für den Fischotter. Die Teichwirte haben die volle Unterstützung der Staatsregierung. Die Staatsregierung handelt entschlossen zum Erhalt der Teichwirtschaft." Die Entnahme ist allerdings nur möglich, wenn es dazu keine zumutbaren Alternativen gibt, etwa eine Einzäunung. Die Entnahme soll auch nur dort zulässig sein, wo das Auftreten des Otters ein Problem darstellt wie insbesondere in den Teichbaugebieten in Franken, der Oberpfalz und Niederbayern und dies unter Beachtung des Artenschutzrechts vertretbar ist. Der Erhaltungszustand der Population darf durch die Entnahme nicht verschlechtert werden. In diesen Regionen wird eine Höchstzahl an Tieren festgelegt, die entnommen werden dürfen, ohne dass die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gefährdet wird. Die Festlegung dieser und weiterer Regionen wird sukzessive erfolgen, Grundlage dafür sind Daten wissenschaftlicher Untersuchungen, die aktuell durchgeführt werden. Die hohen arten- und tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Entnahme werden beachtet. Der Fischotterbestand soll dadurch nicht gefährdet werden. Die durch ihn verursachten Schäden sind für die betroffenen Teichwirtinnen und Teichwirte mittlerweile aber existenzbedrohend. Viele stehen aktuell vor der Entscheidung, ob sie aufgeben. Die jahrhundertealte Teichwirtschaft, die Bayern landschaftlich und kulturell prägt und einen ganz wesentlichen Beitrag zur Biodiversität leistet, droht verloren zu gehen.