"Das bleibt also von den vollmundigen Erklärungen der Bundesregierung, unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu entlasten, übrig. Es ist richtig, dass der Steuersatz regelmäßig überprüft und angepasst wird. Man sollte dabei aber mit Augenmaß und Sachverstand vorgehen. Denn leider sind die zugrundeliegenden Bezugsjahre alles andere als normal gewesen. Die Absenkung des Steuersatzes ist ein erneuter Dämpfer für unsere kleinen und mittleren Betriebe. Berlin redet immer von Entlastungen und packt dann immer nochmal was obendrauf. Letztlich hat der Bund keine der versprochen Entlastungsmaßnahmen in den Entwurf des Jahressteuergesetzes aufgenommen. So bleibt einmal mehr der Eindruck, dass die Proteste aus dem Winterhalbjahr schon wieder vergessen sind. Das ist der Beleg, dass die Bundesregierung nur auf Zeit gespielt hat", betont Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: "Leere Versprechen und neue Strapazen für eine ohnehin massiv geforderte Branche: Die Absenkung der Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte durch die Ampel führt zur weiteren Einkommensminderung bei kleinen und mittleren Betrieben! Die Bundesregierung nutzt auch nicht den vom europäischen Richtliniengeber eingeräumten Rundungsspielraum, um die negativen Auswirkungen zumindest zu begrenzen. Die Folge: erhebliche neue Steuerlasten für die bäuerliche Landwirtschaft – ein fatales Signal! Gerade diese Betriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zum Umweltschutz und zur Stärkung der ländlichen Räume. Der Entwurf des Bundes verschenkt zudem weitere Chancen: Der Agrarsektor muss endlich in die Lage versetzt werden, mittels einer einkommensteuerlichen Risikoausgleichsrücklage selbst für schlechte Jahre vorsorgen zu können. Bayern wird sich weiter mit aller Kraft und bei jeder Gelegenheit für den ländlichen Raum und seine Land- und Forstwirte einsetzen!" Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt. Dort findet sich auch die Anpassung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Land- und Forstwirte. Dieser soll 2024 von 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent und 2025 sogar auf 7,8 Prozent sinken.