(05. Juli 2024) München/Berlin – Im heutigen Bundesratsplenum hat das Düngegesetz des Bundes – wie vom Freistaat Bayern erhofft – nicht die erforderliche Zustimmungsmehrheit unter den Ländern erhalten. Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen und sich endlich beim Bürokratieabbau für die Landwirtschaft sichtbar zu bewegen. "Jetzt ergibt sich die Riesenchance zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Bayerns Position ist klar: Wir tragen die neue Monitoring Verordnung mit, wenn im Gegenzug die Stoffstrombilanz-Verordnung gestrichen wird. Diese rein deutsche Regelung ist für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie nicht erforderlich und bürdet unseren Landwirten jede Menge bürokratischen Arbeit auf. Dem Düngegesetz konnten wir unter diesen Bedingungen nicht zustimmen", so die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Und weiter: "Ich bitte den Bund, nun auf die Länder und Landwirte zuzugehen und im Vermittlungsausschuss endlich die Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen. So kann sinnvoll für Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe gesorgt werden. Das Monitoring zur Düngeverordnung sichert künftig den notwendigen Gewässerschutz und macht die Stoffstrombilanz überflüssig. Gleichzeitig bilden die damit verbundenen Datenerhebungen die Grundlage für Verursachergerechtigkeit. Daran hätte der Bund schon seit 2022 arbeiten können und muss es jetzt endlich tun – dann kommt es zu keinerlei weiteren zeitlichen Verzögerungen zur ursprünglichen Terminplanung des Bundes", kommentierte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber den heutigen Beschluss im Bundesrat. Zum Hintergrund: Im Düngegesetz wird mit der Monitoring-Verordnung vom Bund ein neues Instrument geschaffen, um Düngemaßnahmen der Landwirte umfassend zu erheben und die Wirkung auf die Gewässerqualität regional zu bewerten. Eine mehrfache Erhebung gleichwertiger Daten durch die landwirtschaftlichen Betriebe ist zu viel Bürokratie ohne zusätzlichen Nutzen. Deshalb forderten zahlreiche Bundesländer die bisherige Stoffstrombilanz-Verordnung abzuschaffen. Die Einführung des Monitorings zur Wirksamkeit der Düngeverordnung war eine Bedingung für die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der mangelnden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie im Mai 2023. Die im Rahmen des Monitorings erhobenen Daten sollen künftig die für den Ressourcenschutz erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern. Ferner soll es dadurch möglich werden, die Nährstoffeffizienz bei der Anwendung von Düngemitteln in der Fläche durch die landwirtschaftlichen Betriebe zu beurteilen. Damit verfolgen das Wirkungsmonitoring und einzelbetriebliche Stoffstrombilanzen vergleichbare Ziele, jedoch dient die Stoffstrombilanzverordnung im Gegensatz zum Monitoring keiner direkten Umsetzung von EU-Recht, verursacht aber als rein deutsche Regelung zusätzlich enormen bürokratischen Aufwand für Landwirte und Verwaltung. Daher ist es der richtige Schritt, diese Hof-Tor-Bilanzen aus den verpflichtenden düngerechtlichen Vorgaben herauszulösen.