Naturwälder bilden auf 10 % der staatlichen Waldfläche Bayerns ein grünes Netzwerk von nutzungsfreien Wäldern. Die Naturwaldkulisse umfasst nun nach Abschluss des Ausweisungsprozesses über 83.000 Hektar – eine Fläche, mehr als zehn Mal so groß wie der Chiemsee. In Naturwäldern kann sich die Waldnatur frei entwickeln. Eine forstwirtschaftliche Nutzung, also das Fällen von Bäumen um Holz zu ernten, findet auf diesen Flächen nicht statt. Das Waldgesetz sieht nur Ausnahmen zum Schutz von Waldbesucherinnen und Waldbesuchern (Verkehrssicherung) und umliegenden Wäldern vor, z. B. um ein Übergreifen von Borkenkäferbefall zu verhindern. Neben ihrer Bedeutung für die Biodiversität sind diese Wälder vor allem für die Bevölkerung da. Sie sollen dem schonenden Naturerleben aller Bürger dienen. Durch geeignete Wege, ein zeitgemäßes Informationsangebot und weitere Einrichtungen kann die Waldnatur mit den eigenen Sinnen wahrgenommen werden, sodass ein Besuch im Naturwald zum spannenden und zugleich verträglichen Naturerlebnis wird. Zudem dienen Naturwälder auch als Referenz für eine natürliche Entwicklung der Wälder im Klimawandel ohne die Unterstützung forstlicher Maßnahmen, wie z. B. der Pflanzung klimatoleranter Baumarten.
Wird ein Wald als Naturwald ausgewiesen, ist der Nutzungsverzicht auf dieser Fläche durch die Bekanntmachung „Naturwälder in Bayern“ vom 2. Dezember 2020 rechtlich bindend und dauerhaft festgeschrieben. Eine natürliche Waldentwicklung ist dort ausdrücklich das Ziel. Speziell in den großflächigen Gebieten entwickeln sich alle Altersphasen eines Naturwaldes. Von der Verjüngungsphase bis zur Zerfallsphase laufen diese ungestört ab. Bäume können ihre natürliche Altersgrenze erreichen und dabei stattliche Dimensionen erlangen. Auch von Sturm, Überschwemmung oder Schneelast („Störungen“) getroffene Bäume verbleiben grundsätzlich als Totholz und Biotopbäume auf der Fläche. In den entstehenden Lücken können sich blühpflanzenreiche Sukzessionsstadien entwickeln. So wird der ökologische Wert von Naturwäldern weiter wachsen und einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität leisten. Vielfältige ökologische Nischen bieten den unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Über ganz Bayern verteilt, bilden Naturwälder verschiedenster Größe ein grünes Netzwerk der Artenvielfalt. Nachhaltig bewirtschaftete Wälder verbinden sie und schaffen Wander- und Ausbreitungskorridore für Arten. Naturwälder sollen nicht nur von außen betrachtet, sondern dort, wo dies die natürlichen Voraussetzungen zulassen, für die Gesellschaft besonders erlebbar gestaltet werden. Sie begegnen dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach unberührter Natur und alten wilden Wäldern auf größerer zusammenhängender Fläche. Ein besonderer Schwerpunkt bildet deswegen das Erleben der natürlichen Waldentwicklung vor Ort – naturschonend und mit Rücksicht auf sensible Arten und Lebensräume. Beides zusammen, also Natur erhalten und Natur erleben, macht den Kern der neuen waldrechtlichen Schutzkategorie aus. Schließlich dienen die Naturwälder auch als Referenz für eine natürliche Entwicklung naturnaher Wälder im Klimawandel ohne die Unterstützung forstlicher Maßnahmen, wie z. B. der Pflanzung klimatoleranter Baumarten.
Mit Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)“ wurde die im Koalitionsvertrag der Bayerischen Staatsregierung von 2018 getroffene Festlegung, dauerhaft 10 Prozent der Staatswaldfläche aus der forstlichen Nutzung zu nehmen, in das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) übernommen. In Art. 12a Abs. 2 heißt es: „Bis zum Jahr 2023 wird im Staatswald ein grünes Netzwerk eingerichtet, das 10 Prozent des Staatswaldes umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht (Naturwaldflächen).“ Die rechtsverbindliche Ausweisung und den Vollzug des Art. 12a Abs. 2 BayWaldG regelt die Bekanntmachung „Naturwälder in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 2. Dezember 2020. In einem ersten Schritt wurden im Dezember 2020 über ganz Bayern verteilt Naturwälder im Umfang von rund 58.000 Hektar rechtsverbindlich als Teil des grünen Netzwerks gesichert. Am 4. November 2022 wurde das grüne Netzwerk auf über 83.000 Hektar erweitert. Mit Erreichen des „10-Prozent-Ziels“ im Staatswald ist die waldgesetzliche Vorgabe erfüllt und die Ausweisung des grünen Netzwerks abgeschlossen.
Unter dem „grünen Netzwerk“ wird der Verbund von über 83.000 Hektar Naturwäldern, also ökologisch besonders wertvollen Staatswäldern, verstanden, in denen dauerhaft und rechtsverbindlich keine forstliche Nutzung mehr stattfindet. Wald soll sich hier entsprechend seiner natürlichen Dynamik frei entwickeln. Das grüne Netzwerk bildet das Rückgrat artenreicher Wälder. Größere Naturwälder können sich zu Spenderflächen für spezialisierte, z. B. auf große Totholzmengen angewiesene Arten entwickeln und wirken so weit über ihre Gebietsgrenzen hinaus. Kleine und mittelgroße Naturwälder dienen als Trittstein-Biotope für viele Arten. Nachhaltig bewirtschaftete Wälder sind das verbindende Element zwischen den Naturwäldern und sichern den Austausch zwischen Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten. Dies gelingt besonders gut, wenn im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf naturschutzwirksame Strukturen geachtet wird.
In einem ersten Schritt wurden im Dezember 2020 Naturwälder im Umfang von rund 58.000 Hektar und über ganz Bayern verteilt rechtsverbindlich als Teil des grünen Netzwerks gesichert. Am 4. November 2022 wurde das grüne Netzwerk auf über 83.000 Hektar erweitert. Es umfasst gemäß den waldgesetzlichen Vorgaben 10 % der Staatswaldflächen Bayerns. Das grüne Netzwerk setzte an bei den vielen Flächen, die die Bayerischen Staatsforsten selbst nach und nach bereits freiwillig zu Naturschutzzwecken aus der Nutzung genommen hatten (Trittsteine, „Klasse-1-Wälder“), bei den staatlichen Naturwaldreservaten, den im Staatswald gelegenen Kernzonen des Biosphärenreservats Rhön und der bewaldeten Kernzone des Nationalparks Berchtesgaden sowie der Naturzone des Nationalparks Bayerischer Wald. Es wurde dann gezielt ergänzt um waldökologische Hotspots aus ganz Bayern. Auch die mittlere Größenkategorie zwischen den Trittsteinen im untersten Größensegment und den ausgedehnten Nationalparks wurde dabei bedient. Neben den Bayerischen Staatsforsten, die den größten Flächenanteil einbringen, haben auch andere Staatsverwaltungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Flächen beigetragen (z. B. Bayerische Straßenbauverwaltung, Bayerische Staatsbäder, Bayerische Staatsgüter).
Die Naturwaldkulisse umfasst neben Buchenmischwäldern auch Auwälder, Moor-, Sumpf-, Hang- und Schluchtwälder sowie Bergmischwälder, subalpine Fichtenwälder und Latschenwälder der Alpen.
Seinen Ursprung hat das grüne Netzwerk im Koalitionsvertrag 2018 der Regierungsparteien. Er sieht vor, 10 % der Staatswaldfläche aus der forstlichen Nutzung zu nehmen. Mit der Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ und dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz“ wurde die neue Schutzkategorie der „Naturwaldflächen“, kurz „Naturwälder“, in Art. 12a Abs. 2 Bayerisches Waldgesetz verankert: „Bis zum Jahr 2023 wird im Staatswald ein grünes Netzwerk eingerichtet, das 10 Prozent des Staatswaldes umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht (Naturwaldflächen).“ Aufbauend auf einer Vielzahl ökologisch hochwertiger und bereits nutzungsfreier Wälder im Staatswald der BaySF, hat Frau Staatsministerin Michaela Kaniber im Oktober 2019 angekündigt, den gesamten von BaySF bewirtschafteten Donau-Auwald zwischen Lechmündung und Neuburg a.d.Donau als rund 947 Hektar großen Naturwald auszuweisen. Für eine verbesserte Repräsentanz bei Auwald- und Buchen-Lebensräumen hat die Forstministerin im Mai 2020 vier weitere große Naturwälder im Gesamtumfang von knapp 5.000 ha benannt. Es handelt sich um die Naturwälder „Buchenwälder in der südlichen Frankenalb“ bei Kelheim (1.079 ha), „Irtenberger Wald“ bei Würzburg (517 ha), „Auwälder an der mittleren Isar“ zwischen München und Landshut (2.312 ha) und den Naturwald „Knetzberge-Böhlgrund“ im Steigerwald (849 ha). Am 2. Dezember 2020 wurden mit der Bekanntmachung „Naturwälder in Bayern“ 58.352 Hektar rechtsverbindlich und dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen. Komplettiert wird das grüne Netzwerk am 4. November 2022, u. a. durch ökologisch hochwertige Wälder der Bayerischen Staatsforsten, die bis zuletzt noch in naturnaher Nutzung standen: „Auwälder an der unteren Iller“ zwischen Illertissen und Neu-Ulm (516 Hektar), „Feuchtwälder im Nürnberger Reichswald“ östlich von Nürnberg (317 Hektar) und „Rodachhänge“ im Frankenwald, südlich von Nordhalben (177 Hektar), sowie weiteren Wäldern anderer Staatsverwaltungen (z. B. Bayerische Straßenbauverwaltung, Bayerische Staatsbäder, Bayerische Staatsgüter). Das waldgesetzliche „10-Prozent-Ziel“ ist damit erreicht und die Ausweisung abgeschlossen. Bei Auswahl und Abgrenzung der Naturwälder wurden die umfangreich vorliegenden Vorschläge der Verbände gewürdigt.
Die rechtlich gesicherte Kulisse des grünen Netzwerks aus Naturwäldern kann unter folgendem Link im BayernAtlas eingesehen werden:
Naturwälder im BayernAtlas externer LinkInformationen zu Naturwäldern sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus verfügbar:
Naturwälder – Bayerns wilde WaldnaturZudem ist auch die Bekanntmachung "Naturwälder in Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 2. Dezember 2020 sowie die Änderungsbekanntmachung vom 6. Dezember 2023 veröffentlicht:
Zur Verkündigungsplattform externer LinkEine nachhaltige Jagd dient den Zielen der Naturwälder. Sie fördert die Artenvielfalt in der Kraut-, Strauch- und Baumschicht. Ein entscheidender Teil einer natürlichen Waldentwicklung ist die Verjüngung der Altbäume über deren Samen. Bäume werden nicht mehr gepflanzt, sondern sollen sich natürlich verjüngen, also deren Samen keimen und heranwachsen. Damit dies gelingt, ist es notwendig, dass die jungen Keimlinge bzw. die Knospen der jungen Bäume nicht übermäßig von z. B. Rehen oder anderen Schalenwildarten verbissen werden. Grundlage hierfür sind angepasste Wildbestände. Auch zur Regulierung der Schwarzwildbestände und zur Vermeidung von Schäden auf angrenzenden Flächen leistet die Jagd in Naturwäldern ihren Beitrag. Eine Jagdausübung ist folglich auch in den Naturwäldern weiterhin notwendig und zulässig.
Wie in Bayerns Wäldern generell, ist auch ein Betreten von Naturwäldern zur Erholung sowie zum Genuss der Schönheit der Natur erlaubt. Nicht nur dies – es wird mit der Ausweisung auch ausdrücklich das Anliegen verfolgt, den Menschen Zugang zu unberührter Waldnatur zu öffnen, soweit sensible Arten dadurch nicht gestört werden. Ebenso ist das Sammeln von Pilzen, Beeren und Kräutern für den Eigenbedarf erlaubt. Hierbei ist auf einen pfleglichen Umgang mit der Natur besonders zu achten. Wo erforderlich, werden örtliche Hinweise auf störungsempfindliche Bereiche gegeben.
Als Naturwälder wurden in erster Linie Wälder mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität ausschließlich in staatlichem Besitz ausgewählt. Deshalb wird die gesetzliche Vorgabe des „10 %-Ziels“ nicht durch pauschales Herunterbrechen auf Landkreise oder andere räumliche Einheiten umgesetzt. Naturwälder zeichnen sich zum Beispiel durch hohe Anteile natürlich vorkommender Baumarten, besondere Altersstadien, eine herausragende Biotopfunktion oder eine lange Wald- und Habitattradition aus (d.h. sie sind über lange Zeiträume durchgängig mit Wald bedeckt gewesen, so dass typische Arten immer geeignete Lebensräume fanden und sich gut etablieren konnten). Naturwälder haben also bereits eine besondere, herausgehobene Bedeutung für die Artenvielfalt im Wald und sollen diese weiter ausbauen. Das grüne Netzwerk bildet aber auch die Vielfalt der unterschiedlichen Waldbiotope und Waldgesellschaften Bayerns ab: Bach- und flussbegleitende Auwälder, Moor-, Sumpf-, Hang- und Schluchtwälder sowie Bergmischwälder, subalpine Fichtenwälder, und Latschenwälder der Alpen. Die Größe der Einzelfläche ist bei der Auswahl weniger entscheidend als ihre naturschutzfachliche Qualität und Bedeutung. Kleine, aus der Nutzung genommene Trittsteine natürlicher Waldentwicklung tragen zum grünen Netzwerk ebenso bei, wie mittelgroße und große Naturwälder. So ergibt sich eine große Bandbreite von Altbaumgruppen ab 3.000 Quadratmetern bis hin zu mehreren tausend Hektar großen Waldkomplexen. Nicht in Frage kommen stark kulturgeprägte Wälder, die in Zeiten des Klimawandels mit klimatoleranten Baumarten umgebaut werden müssen, damit sie ihre Waldfunktionen weiter erfüllen können. Ebenso sind Waldflächen ungeeignet, deren Artenausstattung von einer bestimmten Bewirtschaftungsform abhängen, wie z. B. Mittel- oder Niederwälder. Bei Auswahl und Abgrenzung der Naturwälder wurden die umfangreich vorliegenden Vorschläge der Verbände gewürdigt.
Trittsteine natürlicher Waldentwicklung: Wälder, in denen die Bayerischen Staatsforsten aufgrund ihres Naturschutzkonzepts die Nutzung bereits aufgegeben haben. Dies sind u. a. Klasse-1-Wälder, Altholzinseln, Moorwälder, unzugängliche Flächen in Wäldern der Bayerischen Staatsforsten.
Staatliche Naturwaldreservate: Schutzgebiete, welche die in Bayern vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften und ihre Standorte repräsentieren sollen. Deren natürliche Entwicklung soll erforscht und Erkenntnisse und Strategien für die naturnahe Forstwirtschaft abgeleitet werden.
Die bewaldeten Kernzonen der beiden Nationalparke „Bayerischer Wald“ und „Berchtesgaden“ sowie die Kernzonen des Biosphärenreservats Rhön.
Zusätzlich wird das grüne Netzwerk mit weiteren, bis zuletzt noch naturnah genutzten Wäldern ergänzt und komplettiert. Allen voran wurden insbesondere Auwälder sowie Buchenwälder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die heimische Artenvielfalt neu ausgewiesen und aus der Nutzung genommen. Gerade Auwälder nehmen in ihrer Funktion als Wander- und Verbindungskorridore eine besondere Stellung ein. Dies wurde durch große Naturwälder an Iller, Donau und Isar mit einem Flächenumfang von insgesamt rund 3.800 Hektar besonders gewürdigt. Zusätzlich aus der Nutzung genommen wurden somit Waldgebiete mit einer Fläche von rund 7.200 Hektar. Bei Auswahl und Abgrenzung der Naturwälder wurden die umfangreich vorliegenden Vorschläge der Verbände gewürdigt. Die rechtlich gesicherte Kulisse des grünen Netzwerks aus Naturwäldern umfasst über 83.000 Hektar und kann unter folgendem Link im BayernAtlas eingesehen werden:
BayernAtlas externer LinkDie bayerischen Alpen sind Lebensraum für eine deutschlandweit einzigartige und besonders hohe Artenvielfalt, für die Bayern eine besondere Verantwortung trägt. Der Alpenraum wird daher mit seinen prägenden Bergwäldern aller Höhenzonen im grünen Netzwerk besonders berücksichtigt. Dabei wird selbstverständlich im Blick behalten, dass auch andere für Bayern besonders wichtige Waldgesellschaften am grünen Netzwerk angemessen beteiligt werden. Gerade auch die Krummholzzonen mit ihren Latschen- und Grünerlengebüschen sind als Grenzregion zwischen Wald und Fels ein außerordentlich vielfältiger Lebensraum. Mit den extremen Umweltbedingungen dieser Höhenzone mit Hitze und Trockenheit im Sommer sowie Kälte im Winter kommen nur sehr wenige Baumarten zurecht. Die Latsche ist eine der wenigen, die auf den kargen Böden dieses, durch Felsstürze und Rutschungen, sehr dynamischen Lebensraums wachsen kann und damit zur Stabilisierung der Hänge beiträgt. Vielfach sind die Latschenfelder von einzelnen wettergegerbten Exemplaren anderer Baumarten wie Vogelbeere, Fichte, Tanne oder Bergahorn durchsetzt. In dieser Höhenzone haben sehr viele seltene Spezialisten und Reliktarten aus der letzten Eiszeit ihre Rückzugsräume.