Flurneuordnung
Oftmals werden erst durch die Bereitstellung von Grund und Boden die Voraussetzungen geschaffen, damit geplante Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums verwirklicht werden können.
Schwerpunkte
Angebote
Grund und Boden ist ein knappes und wertvolles Gut. Mit dem Flurneuordnung können Flächen dort bereitgestellt werden, wo sie zur Verwirklichung von Maßnahmen, zum Beispiel zur Gemeindeentwicklung, zum Naturschutz oder für Infrastruktureinrichtungen, benötigt werden.
Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung sind für die Durchführung von Flurneuordnungen und Dorferneuerungen sowie Gemeindeentwicklungen und Integrierten Ländlichen Entwicklungen. Mitarbeiter der Ämter bringen dieses Know-how in die Projekte ein und sind dabei vor Ort. Jeder Mitarbeiter ist sich dabei des hohen Wertes des Grundeigentums bewusst und handelt fachlich kompetent und verantwortungsvoll für das Ziel, zukunftsgerechte Lösungen für Regionen, Gemeinden, Landwirte und Bürger zu schaffen.
Zur Verbesserung der Agrarstruktur und Stärkung der Wirtschaftskraft werden Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, Projekte von Gemeinden oder öffentlichen Planungsträgern unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet. Für die Projekte ist eine vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung genehmigte Finanzierung erforderlich, in der auch die Förderung nach den geltenden Richtlinien festgelegt ist.
Die Wertermittlung
Das Flurbereinigungsgesetz verlangt, dass die Teilnehmer für ihre alten Grundstücke eine Landabfindung von gleichem Wert bekommen. Dazu muss der Wert aller Grundstücke im Verfahrensgebiet ermittelt werden.