Was wird gefördert?
Die flächendeckende Gesamtplanung in Projekten nach dem Flurbereinigungsgesetz bietet die beste Möglichkeit, zukunftsfähige Straßen- und Wegeverbindungen zu gestalten. Auch außerhalb von Projekten nach dem Flurbereinigungsgesetz kann die Ländliche Entwicklung die Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern fördern, ferner von Feld- und Waldwegen, soweit diese dem Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen dienen. Früher gebaute Wirtschaftswege sind häufig schmal und auf geringe Achslast ausgelegt. Schlepper und Maschinen von Landwirten, Lohnunternehmen und Maschinenringen sind heutzutage deutlich breiter und schwerer. Um diesen Anforderungen zu genügen, werden auch Hauptwirtschaftswege mit 3,5 Metern Fahrbahnbreite plus befahrbaren Seitenstreifen und Entwässerungsgräben gefördert. Zuschüssen zum Bau oder Ausbau von öffentlichen Wegen in Fluren und Wäldern können über die zuständigen Ämter für Ländliche Entwicklung beantragt werden.
Feld- und Waldwege
In den Planungen berücksichtigen wir die Interessen der Landwirtschaft, der Grundeigentümer und Gemeinden. Der Ausbau erfolgt bedarfsgerecht und kostenbewusst, vom unbefestigten Grünweg über Wirtschaftswege in gebundener oder ungebundener Bauweise. Die flächendeckende Gesamtplanung in Projekten nach dem Flurbereinigungsgesetz bietet die beste Möglichkeit, zukunftsfähige Straßen- und Wegeverbindungen zu gestalten.
Almen und Alpen
Im Bergland Oberbayerns und Schwabens gibt es rund 1 400 anerkannte Almen und Alpen, auf denen jeden Sommer zahlreiche Rinder, Pferde sowie Schafe und Ziegen weiden. Zur Bewirtschaftung ist eine Erschließung mit guten Wegen Grundvoraussetzung: für die Tierhaltung und Futtereinbringung, die Produktion hochwertiger Lebensmittel, den Tourismus und die Erhaltung der alpinen Kulturlandschaft.
Beispiele zum AlpwegebauWander- und Radwege
Neben den landwirtschaftlichen Aspekten können auch die Anforderungen für Freizeit und Erholung durch den Bau von Wander- und Radwegenetzen berücksichtigt werden.
Aber auch außerhalb von Flurneuordnung und Dorferneuerung fördert die Ländliche Entwicklung Verbindungswege zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern, ferner von Feld- und Waldwegen, soweit diese der Umsetzung eines gemeindeübergreifenden Kernwegenetzes oder dem Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen dienen.
Förderwegweiser
Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung beim ländlichen Straßen- und Wegebau finden Sie im Förderwegweiser unter "Antragstellung und Formulare". Hier sind alle Formulare abgelegt.
Übersicht der Förderung "Ländlicher Straßen- und Wegebau"