Unternehmensverfahren

Großbaumaßnahmen wie neue Autobahnen, Eisenbahnstrecken der Ortsumgehungsstraßen führen oft zu massiven Eingriffen in die Landschaft, die Infrastruktur und den Grundbesitz. Durch ein Unternehmensverfahren werden die Nachteile für Grundeigentümerinnen und -eigentümer vermieden oder ausgeglichen und die benötigten Flächen ohne Enteignung bereitgestellt.

Aktualisiert am: 18.10.2023
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Was können wir tun?

Um bei öffentlichen Großbaumaßnahmen Nachteile auszugleichen, Flächen bereitzustellen und Enteignungen zu vermeiden, kann die Enteignungsbehörde (z. B. das Landratsamt) Antrag auf ein Unternehmensverfahren stellen. Es umfasst folgende Maßnahmen:

  • Zum Kauf angebotene Grundstücke im Bereich und in der weiteren Umgebung des Bauvorhabens werden erworben (Landzwischenerwerb), um den Flächenbedarf abzudecken, das Straßen-, Wege- und Gewässernetz anzupassen und einen ökologischen Ausgleich sicher zu stellen.
  • Die erworbenen Flächen werden an die Stelle verlegt, an der das Bauvorhaben verwirklicht wird.
  • Nur wenn in Ausnahmefällen der Landzwischenerwerb zur vollständigen Abdeckung des Flächenbedarfs nicht ausreicht, wird ein Landabzug für die Großbaumaßnahme festgesetzt. Durch die Verteilung auf einen großen Kreis von Eigentümern ist ein geringerer Abzug für den Einzelnen garantiert.
  • Zwischen den Interessen der Grundeigentümer und denen des Unternehmensträgers (z. B. bei Kaufpreis und Baufreigabe) wird vermittelt.
  • Der ländliche Grundbesitz wird neu geordnet.
  • Für Landwirte können vorübergehend Ersatzgrundstücke bereitgestellt werden, wenn der Baubeginn bereits vor der Neuordnung des Grundbesitzes erfolgt.
  • Die Kosten des Verfahrens und der Baumaßnahmen sowie die Entschädigungen werden vom Unternehmensträger übernommen. 
  • Auch im Unternehmensverfahren bilden die Grundeigentümer eine Teilnehmergemeinschaft, die einen Vorstand aus ihrem Kreis wählt. Damit ist gewährleistet, dass die Interessen der Grundeigentümer bei der Realisierung des Bauvorhabens Berücksichtigung finden.

Was sind die Vorteile?

Von einem Unternehmensverfahren profitieren sowohl der Unternehmensträger als auch die privaten Grundeigentümer. Die Vorteile:

  • Enteignungen und existenzbedrohende Eingriffe werden vermieden.
  • Flächen für das Großbauprojekt werden durch Tausch bereitgestellt. 
  • Die vorhandene Infrastruktur wird angepasst. 
  • Der Wert der Grundstücke wird erhalten oder gesteigert. 
  • Die Großbaumaßnahme kann schnell umgesetzt werden.
  • Die Interessen von Grundeigentümern und Landwirtschaft werden berücksichtigt; dadurch ist eine hohe Akzeptanz gewährleistet.

Beispiele

STMELF

Autobahnanschluss Deutsche Einheit A71

Ein wichtiges Projekt der Bundesrepublik Deutschland war der Bau der Autobahn A71 Schweinfurt-Erfurt, einer Verbindung zwischen Unterfranken und Thüringen. Wie wurden bei diesem Verkehrsprojekt die circa 750 Hektar Grund und Boden aufgebracht oder die Interessen der Grundeigentümer, der Dörfer, der Gemeinden und der Landwirtschaft berücksichtigt?

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Lösung von Nutzungskonflikten bei Großprojekte

Die Realisierung dreier Großprojekte im Gebiet von Weißenbrunn v. Wald und Fornbach stellte die verantwortlichen Projektträger und die Grundstückseigentümer, insbesondere die Landwirte, vor besondere Herausforderungen.

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