Fischerei und Teichwirtschaft

Mit 143.000 Hektar Wasserfläche und mehr als 70.000 Kilometern Fließgewässer ist Bayern das gewässerreichste Bundesland in Deutschland. Es gibt eine Fülle an unterschiedlichen Gewässern. Daraus leitet sich die gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Bedeutung der Fischerei in Bayern ab. Speisefische zu produzieren, hat Tradition und richtet sich danach aus, gesunde Fischprodukte nachhaltig zu erzeugen. Die Fischerei lässt sich unterteilen in die Erwerbsfischerei sowie die Angel- also Freizeitfischerei.

Aktualisiert am: 21.06.2024
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Vor einer Steinschüttung im Hintergrund schwimmen zwei Regenbogenforellen. Oben: Milchner (Männchen); Unten: Weibchen (Rogener)

Organisationen in der Fischerei

Als oberste Fischereibehörde ist das Staatsministerium zuständig für fachliche und rechtliche Belange der Fischerei und der Fischereiausübung. Das umfasst die Fluss- und Seenfischerei, die Karpfen- und Forellenteichwirtschaft sowie die Angelfischerei. Ziele sind, heimische Fischarten zu schützen, nachhaltige Fischerei zu fördern, gesunde, regionale Fischprodukte zu erzeugen und die Fischerei als Kulturgut zu erhalten.

  • Gesetzliche Bestimmungen im Bereich der Fischerei
  • Fluss-, Seenfischerei, Teichwirtschaft, Zucht und Aufzucht von Fischen einschließlich Angelegenheiten der Gesunderhaltung
  • Fachangelegenheiten der Fischerzeugerringe
  • Grundsatzfragen der Fischereiförderung: Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fischereifonds (EFF)
  • Angelfischerei; Hegemaßnahmen zur Bestandspflege fischereilich nutzbarer Wassertiere, Fischereiaufsicht
  • Fachaufsicht über die Fachberater der Bezirke für das Fischereiwesen
  • Versuchswesen und Leistungs-/Qualitätsprüfungen in der Fischerei
  • Zusammenarbeit mit den einschlägigen Verbänden und Zusammenschlüssen
  • Umsetzung von EU- und Bundesvorschriften
  • Fischartenschutz

Luftbild der Teiche im Landkreis Tirschenreuth

Erwerbsfischerei

Die Erwerbsfischerei gliedert sich in drei Produktionszweige: Forellenteichwirtschaft, Karpfenteichwirtschaft sowie Fluss- und Seenfischerei. Allen gemeinsam ist die gezielte Aufzucht bzw. der Fang von Speisefischen.

Erwerbsfischerei
Angler mit gefangener Äsche

Angelfischerei und Jahresfischereischein

Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die in Bayern angeln möchten, können einen Jahresfischereischein für Touristen erhalten.

Angelfischerei und Jahresfischereischein

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