Beim Freiwilligen Landtausch tauschen die Betriebe ihre Grundstücke so untereinander aus, dass für alle Grundeigentümer die Besitzstruktur verbessert wird und damit ein effizienteres Wirtschaften möglich ist. Auch für Anliegen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Energiegewinnung kann ein Freiwilliger Landtausch durchgeführt werden.
Was sind die Bedingungen?
Es sollten nur wenige Tauschpartner beteiligt sein.
Das vorhandene Wegenetz sollte weitgehend den Anforderungen genügen.
Nach Möglichkeit sollen nur ganze Flurstücke getauscht werden; es soll kein oder nur geringer Aufwand für Vermessungsarbeiten entstehen.
Der Tausch muss freiwillig und einvernehmlich erfolgen.
Was sind die Vorteile?
Der Austausch ganzer Flurstücke erfordert nur einen geringen Aufwand an Technik und Verwaltung.
Da alle Tauschvorgänge einvernehmlich zwischen den Tauschpartnern vereinbart werden, lässt sich der Tausch auch schnell vollziehen. Die Betriebe können die neuen Grundstücke in der Regel bereits innerhalb eines Jahres bewirtschaften.
Weil die Betriebsflächen optimiert werden, sparen die Betriebe Zeit und Geld bei der Bewirtschaftung.
Förderwegweiser
Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung beim freiwilligen Landtausch finden Sie im Förderwegweiser unter "Antragstellung und Formulare". Hier sind alle Formulare für Landwirte abgelegt.
Übersicht zur Förderung "Freiwilliger Landtausch"