Freiwilliger Nutzungstausch

Der Wettbewerb in der Landwirtschaft erfordert, kostengünstig und mit möglichst geringem Zeitaufwand zu produzieren. Diesem Ziel stehen häufig Grundstücksstrukturen oder Pachtverhältnisse mit unrentablem Arbeits- und Zeitaufwand entgegen: Die Felder und Wiesen der Betriebe liegen zerstreut, sind zu klein oder ungünstig geformt. Ein Freiwilliger Nutzungstausch schafft rasche Abhilfe.

Aktualisiert am: 18.10.2023
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Le Schwerpunkte Kernwege Betz 2 Jürgen Betz

Die Felder und Wiesen der Betriebe liegen weit zerstreut, sie sind zu klein und ungünstig zugeschnitten. Hinzu kommt, dass aufgrund der ständig wachsenden Zupachtung die Zahl an nicht zusammenhängenden Wirtschaftsflächen weiter zunimmt. Dies führt zu unrentablem Arbeits- und Zeitaufwand. Hier kann der Freiwillige Nutzungstausch Abhilfe schaffen, indem Wirtschaftsflächen auf Pachtbasis freiwillig, schnell und kostengünstig zusammengelegt werden. Die Eigentumsverhältnisse selbst bleiben unverändert.

Was ist der Freiwillige Nutzungstausch?

Der Freiwillige Nutzungstausch wird von den Landwirten oder der Gemeinde beim Amt für Ländliche Entwicklung beantragt und von diesem geleitet. Folgende Merkmale kennzeichnen den Freiwilligen Nutzungstausch:
  • Die Zusammenlegung von Wirtschaftsflächen erfolgt ausschließlich freiwillig. Dabei findet kein Eingriff in Eigentumsstrukturen statt.
  • Die Pachtverhältnisse werden neugestaltet. Bestehende Verträge können aufgelöst und in Pachtverträgen neu geregelt werden; möglich ist auch die Erlaubnis zur Unterverpachtung. 
  • Die entstehenden Aufwendungen können gefördert werden, sofern die Mindestpachtzeit zehn Jahre beträgt. Dies betrifft auch kleinere Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, wenn sie für den Freiwilligen Nutzungstausch notwendig sind.
  • Die Kulturlandschaft wird erhalten, da bei der Zusammenlegung der Flächen auch Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beachtet und ökologisch bedeutsame Flächen gesichert werden.

Förderwegweiser

Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung beim freiwilligen Nutzungstausch finden Sie im Förderwegweiser unter "Antragstellung und Formulare". Hier sind alle Formulare für Landwirte abgelegt.

Übersicht der Förderung "Freiwilliger Nutzungstausch"