Unternehmensführung

Die Unternehmensführung erkennt Risiken und nutzt Chancen, um ökonomische Ziele zu erreichen: Rentabilität, Stabilität und Liquidität. Betriebsleiterinnen und -leiter müssen auf den stetigen Wandel der ökonomischen und natürlichen Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft angemessen reagieren. Dafür brauchen sie Informationen zu Fragen der Ökonomik, Sozialversicherung und Steuern. Das Staatsministerium und die nachgeordneten Behörden informieren und beraten land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Das Ministerium wird aktiv in allen Politikbereichen, die die landwirtschaftliche Unternehmensführung betreffen. Es vertritt die Belange der bayerischen Landwirtschaft in der Gesetzgebung der EU, des Bundes und des Landes Bayern.

Landwirtschaftliche Unternehmerin am Büroarbeitsplatz © Angelika Warmuth

Unsere Schwerpunkte

Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Das Staatsministerium stellt betriebswirtschaftliche Informationen und Kalkulationshilfen zur Verfügung. Sie sich gedacht für Leiterinnen und Leiter landwirtschaftlicher Betriebe, für Zwecke der Ausbildung, für die Presse und für die Öffentlichkeit.

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Sozial- und Arbeitswesen

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirtinnen, Landwirten und ihren Familien finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit.

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Steuern in der Land- und Forstwirtschaft

Das Steuerrecht kennt bei fast allen Steuerarten Sonderbestimmungen und Sonderregelungen zur Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, zum Beispiel bei der Einkommensteuer oder bei der Umsatzsteuer.

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Gutachter und Sachverständige

Das Staatsministerium beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. an der Fort- und Weiterbildung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

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Beratung in der Land- und Forstwirtschaft

Um die Innovationsbereitschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Bayern zu unterstützen, ist eine neutrale, kompetente und bezahlbare Beratung in der Fläche unverzichtbar. Der Wettbewerbsdruck für bayerische Familienbetriebe steigt, bedingt durch den Abbau der staatlichen Marktregulierung und die Globalisierung der Agrarmärkte. Gleichzeitig müssen die Betriebsleiter höhere Anforderungen an die Produktion und Produktqualität bewältigen.

Die Beratung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Bayern ist zweigliedrig organisiert:
  • staatliche Landwirtschaftsberatung
  • Beratung durch nichtstaatliche Beratungsorganisationen

Beratungsschwerpunkte
  • Beratung zur Unternehmensentwicklung, zum Beispiel Wachstum, Optimierung, Nebenerwerb, Einkommensalternativen
  • Beratung zu Förderprogrammen, zum Beispiel Einzelbetriebliche Investitionsförderung, Kulturlandschaftsprogramm
  • Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, zum Beispiel Fachrecht
  • Beratung in gemeinwohlorientierten Bereichen, zum Beispiel Gewässerschutz, Bodenschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz
  • Beratung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

Die staatliche Beratung ist kostenfrei.

Beratungsschwerpunkte der nichtstaatlichen Anbieter
  • Produktionstechnische Beratung in den Bereichen Milchviehhaltung, Rindermast, Zuchtsauenhaltung, Schweinemast, Pflanzenbau, Hopfenbau, Weinbau, Gartenbau, Ökolandbau
  • Wirtschaftlichkeitskontrolle der Betriebszweige durch Betriebszweigauswertung (BZA)
  • Betriebsorganisation und Arbeitswirtschaft
  • Landwirtschaftliche Bauberatung

Die von den nichtstaatlichen Anbietern erbrachten Beratungsleistungen sind kostenpflichtig.

Beratungsangebote
  • Landwirtschaftliche Familienberatung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landwirtschafltichen Familienberatungen und Sorgentelefone e. V.
  • Beratung bei persönlichen und familiären Problemen durch verschiedene kirchliche und nicht-kirchliche Anbieter
  • Schuldnerberatung durch die Beratungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Bayern e. V.
  • Beratung in Berufs- und Lebensfragen wie z. B. Hofübergabe, Pachtverträge, Ehe- und Erbangelegenheiten durch die Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbands
  • Beratung in Fragen der Sozialversicherung durch die Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbands
  • Steuerliche Beratung durch landwirtschaftliche Buchstellen, Steuerberater oder berufsständische Organisationen

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