Voraussetzungen
Für die Integrierte Ländliche Entwicklung müssen mehrere Gemeinden bereit sein, zusammenzuarbeiten. Ihre vereinbarten Ziele und Maßnahmen verschiedener Handlungsfelder bilden das gemeinsame Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept.
Förderbereiche
die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts
Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Motivation der Bürger zur Erarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen
die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen) und Evaluierung
die Initiierung, Begleitung und Evaluierung ländlicher Entwicklungsprozesse
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept kann gegebenenfalls über folgende Förderprogramme der Land- und Dorfentwicklung gefördert werden:
- Regionalbudget interner Link
- Öko-Modellregionen interner Link
- Dorferneuerung interner Link
- Flurneuordnung interner Link
- Freiwilliger Landtausch interner Link
- Freiwilliger Nutzungstausch interner Link
- Ländlicher Straßen- und Wegebau interner Link
- Struktur- und Landschaftselemente interner Link
- Streuobstpakt – Förderprogramm Streuobst für alle! interner Link
Bund
Bayern
Fördersätze
für die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts bis zu 75 % für einen Zeitraum von 7 Jahren, einmalig bis zu 70.000 Euro je Konzept; eine Fortschreibung ist mit einem Zuschuss von bis zu 35.000 Euro möglich
für Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und für die Motivation der Bürger bis zu 75 %
für die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen bis zu 75 %
für die Initiierung, Begleitung und Evaluierung des Entwicklungsprozesses bis zu 75 %, jährlich höchstens 90.000 Euro auf maximal sieben Jahre begrenzt, bei erfolgreicher Evaluierung ist eine einmalige Verlängerung um höchstens fünf Jahre möglich
Antragsstellung
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt. Ansprechpartner für diese Förderung ist das Amt für Ländliche Entwicklung
Ämter für Ländliche Entwicklung