Waldbrandsituation in Bayern
Im Vergleich mit einigen anderen, meist kiefernreichen Bundesländern, brennt es in Bayern verhältnismäßig selten. Die Waldbrände in den vergangenen Jahren haben aber gezeigt, dass auch in Bayern Großbrände möglich sind, die teilweise nur schwer gelöscht werden können. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht jährlich die Waldbrandstatistik für Deutschland. Diese ist, getrennt nach Bundesländern, jeweils für die letzten drei Jahre abrufbar.
Waldbrandstatistik
Waldbrand-Index
Zur Abschätzung der jeweils herrschenden Feuergefahr gibt der Deutsche Wetterdienst von 1. März bis 31. Oktober tagesaktuelle Waldbrandgefahrenkarten heraus.
Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes externer LinkAnhand verschiedener Einflussgrößen (u. a. Temperatur, relative Luftfeuchte, Niederschlag, Windgeschwindigkeit und Streufeuchte) wird die Waldbrandgefährdung berechnet und auf einer Karte farblich dargestellt. Waldbesuchende und -besitzende können sich hier über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in ihrer Region informieren.
Dabei gilt folgende Einteilung:
Gefährdungsstufe | 1 (grün) | 2 (gelb) | 3 (orange) | 4 (rot) | 5 (violett) |
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Beschreibung | sehr geringe Gefahr | geringe Gefahr | mittlere Gefahr | hohe Gefahr | sehr hohe Gefahr |
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 führen zum Luftbeobachter ausgebildete Revierleiter der Bayerischen Forstverwaltung und der Bayerischen Staatsforsten in Zusammenarbeit mit der Luftrettungsstaffel Bayern e. V. an Feiertagen und Wochenenden Waldbrandüberwachungsflüge durch, ab Stufe 5 täglich. So können Waldbrände anhand der Rauchentwicklung frühzeitig geortet und mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehren gelöscht werden.
Waldbrandvorbeugung
Waldumbaumaßnahmen in Misch- oder Laubwälder, Überwachungsflüge sowie umsichtiges Verhalten von Waldbesuchern und -besitzern können das Waldbrandrisiko zwar senken, jedoch insbesondere in Trockenzeiten, nie ganz verhindern. Daher sind Verhaltensregeln zur Verhinderung von Bränden oder deren Ausbreitung besonders wichtig.
In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Rechtliche Grundlagen
Die im April 2013 veröffentlichte neue „Richtlinie zur Waldbrandabwehr“ enthält neben Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung u. a. Regelungen zur Waldbrandbekämpfung und zur Waldbrandstatistik. Weitere Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer im Wald finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) und in der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB).
Weitere Informationen
Interessierte finden im Portal für Ausbildungsmedien der Feuerwehrschulen in Bayern das Merkblatt "Waldbrände". Es fasst wichtige öffentlich-rechtliche Bestimmungen und brandschutztechnische Empfehlungen zusammen. Es kann direkt auf der Internetseite der Feuerwehrschule heruntergeladen werden.