Voraussetzungen
Für die Integrierte Ländliche Entwicklung müssen mehrere Gemeinden bereit sein, zusammenzuarbeiten. Ihre vereinbarten Ziele und Maßnahmen verschiedener Handlungsfelder bilden das gemeinsame Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept.
Förderbereiche
- die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts, 
- Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Motivation der Bürger zur Erarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen, 
- die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen) sowie Evaluierung und 
- die Initiierung, Begleitung und Evaluierung ländlicher Entwicklungsprozesse. 
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept kann gegebenenfalls über folgende Förderprogramme der Land- und Dorfentwicklung gefördert werden:
- Regionalbudget interner Link
- Öko-Modellregionen interner Link
- Dorferneuerung interner Link
- Flurneuordnung interner Link
- Freiwilliger Landtausch interner Link
- Freiwilliger Nutzungstausch interner Link
- Ländlicher Straßen- und Wegebau interner Link
- Struktur- und Landschaftselemente interner Link
- Streuobstpakt – Förderprogramm Streuobst für alle! interner Link
- Bund 
- Bayern 
Fördersätze
- für die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts bis zu 75 % für einen Zeitraum von 7 Jahren, einmalig bis zu 70.000 € je Konzept; eine Fortschreibung ist mit einem Zuschuss von bis zu 35.000 € möglich, 
- für Informationen über die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung und für die Motivation der Bürger bis zu 75 %, 
- für die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen bis zu 75 % sowie 
- für die Initiierung, Begleitung und Evaluierung des Entwicklungsprozesses bis zu 75 %, jährlich höchstens 90.000 € auf maximal 7 Jahre begrenzt, bei erfolgreicher Evaluierung ist eine einmalige Verlängerung um höchstens 5 Jahre möglich. 
Antragsstellung
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt. Ansprechpartner für diese Förderung ist das Amt für Ländliche Entwicklung
Ämter für Ländliche Entwicklung



